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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: miniaturas am 26. Januar 2007, 19:59:00

Titel: Kleingärtnerische Nutzung bei Pächterwechsel
Beitrag von: miniaturas am 26. Januar 2007, 19:59:00
Hallo zusammen,
wir haben im Okt.05 einen Kleingarten übernommen.
Kleingärtnerische Nutzung war laut Schätzer nicht gegeben, daher Abzug bei Übergabe 150€. Wir sind sehr bemüht, aber im Moment läuft es auch finanziell nicht so gut.
Gibt es irgendwelche Vorschriften in welcher Zeit der Kleingarten lt. Kleingartenordnung hergerichtet sein muss?
Titel: Re : Kleingärtnerische Nutzung bei Pächterwechsel
Beitrag von: Eckhard am 26. Januar 2007, 22:35:00
Nein, aber ein  sichtbarer Fortschritt muß erkennbar sein.
z Z ist sowieso Pause wegen  der Witterung.  
 Wenn Spass an der Gartenarbeit da ist, läufts doch sowieso von allein.  
Wo ist eigentlich das Problem?

Titel: Re : Kleingärtnerische Nutzung bei Pächterwechsel
Beitrag von: hans am 27. Januar 2007, 12:22:00
hallo "Gartenneulinge",
wenn Ihr wirklich Interesse an Gartenbewirtschaftung habt, dann braucht Ihr Euch um Termine nicht zu sorgen, sofern der Vorstand keine gestellt hat. Achtet auf jeden Fall darauf, dass Ihr mindestens 1/3 der Gartenfläche mit Obst und Gemüse bebaut. Dann seid Ihr auf dem richtigen Weg. Der Vorstand sollte Euch eigentlich eine Gartenordnung übergeben haben, worin stehen müsste was man muss, sollte, darf und nicht darf.
viel Spaß und Erfolg!
Hans