hallo
in unserer Gartenordnung steht, dass Bodenbestandsteile nicht entnommen werden dürfen
Was versteht man darunter ??
Gruß lore
Hallo Lore,
m.E. sind damit Sträucher und Bäume gemeint. Es ist allgemein üblich, dass diese auf der Pachtfläche verbleiben.
Gruß
ILEX
Ich denke, daß zu den Bodenbestandteilen folgendes zählt:
Gestein, Kies, Sand, Lehm, Ton, Humus u.a. organische Bestandteile, Wasser, Luft,
sicher will man verhindern, daß ein Kleigarten als Kiesgrube oder Muttererdelieferant mißbraucht wird.
Einen Baum oder Strauch möge man doch roden dürfen, wenn er zu alt oder krank ist.