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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: lore am 04. September 2005, 19:28:00

Titel: bodenbestandsteile
Beitrag von: lore am 04. September 2005, 19:28:00
hallo

in unserer Gartenordnung steht, dass Bodenbestandsteile nicht entnommen werden dürfen
Was versteht man darunter ??

Gruß lore
Titel: Re : bodenbestandsteile
Beitrag von: ilex am 05. September 2005, 15:27:00
Hallo Lore,

m.E. sind damit Sträucher und Bäume gemeint. Es ist allgemein üblich, dass diese auf der Pachtfläche verbleiben.

Gruß
ILEX
Titel: Re : bodenbestandsteile
Beitrag von: D.Beltz am 25. November 2005, 10:02:00
Ich denke, daß zu den Bodenbestandteilen folgendes zählt:
Gestein, Kies, Sand, Lehm, Ton, Humus u.a. organische Bestandteile, Wasser, Luft,

sicher will man verhindern, daß ein Kleigarten als Kiesgrube oder Muttererdelieferant mißbraucht wird.

Einen Baum oder Strauch möge man doch roden dürfen, wenn er zu alt oder krank ist.