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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Tapsi am 05. Februar 2017, 16:26:33

Titel: Stellvertreter
Beitrag von: Tapsi am 05. Februar 2017, 16:26:33
Liebe Gartenfreunde,
was kann man tun?

Wir haben im März 2016 einen neuen Stellvertreter in den Vorstand gewählt. Leider kümmert er sich um nichts.
Zuletzt war er im September 2016 auf einer Vorstandssitzung, danach haben wir ihn nicht mehr gesehen. Die Arbeit lastet nur auf der Vorsitzenden.
Ich bitte um Eure Meinung.
Titel: Re: Stellvertreter
Beitrag von: verbandsfrei am 05. Februar 2017, 20:21:32
Hallo Tapsi,

eure Möglichkeiten richten sich nach der Satzung eures Vereins. Wenn das gewählte Vorstandsmitglied tatsächlich nichts mehr tut, also seine Pflichten nicht mehr erfüllt, hilft nur eine vorzeitige Abberufung.

In eurer Satzung ist sicherlich eine Regelung zur vorzeitigen Abberufung von Vorstandsmitgliedern enthalten.

Der Vorstand kann hier auf jeden Fall nicht allein tätig werden, da die Vorstandsbestellung wie auch -abbestellung grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliederversammlung fällt (§ 27 BGB).

Wahrscheinlich ist, dass die vorzeitige Abberufung auf wichtige Gründe beschränkt ist, gleichzeitig aber ein dauerhaftes Nicht-Nachkommen satzungsgemäßer Pflichten explizit benannt wird.

Wenn eure Satzung keine Regeln zur vorzeitigen Abberufung enthält, richtet sich eine vorzeitige Abberufung nach § 27 Abs. 2 BGB. Dann ist wiederum die Mitgliederversammlung gefragt.

Also:
Der Vorsitzende bzw. eine laut eurer Satzung dazu befugte Person sollte eine Mitgliederversammlung einberufen. Als Tagesordnungspunkt dann "Vorzeitige Abberufung des stellvertretenden Vorsitzenden wegen Nichterfüllung der satzungsgemäßen Pflichten". Bei dem Tagesordnungspunkt bitte auf die formal richtige Bezeichnung eures Stellvertreters achten (z.B. "2. Vorsitzender" oder "stellvertretender Vorsitzender"). Unbedingt auch auf alle Einberufungsformalien achten, z.B. Einladungsart und -frist.

Viele Grüße!
verbandsfrei