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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: DerAsperger am 13. September 2018, 19:25:41

Titel: 50 jähriges Jubiläum des e.V.
Beitrag von: DerAsperger am 13. September 2018, 19:25:41
Unser Verein besteht aus 29 Parzellen, die meisten werden von älteren Pächtern bewirtschaftet. Der Ausschuss fasste den Beschluss, einen 2-tägigen öffentlichen Jubiläumsfest zu organisieren, ohne die Mitglieder des Vereins zu konsultieren. Alle sollten mithelfen und die Gäste über 2 Tage lang unterhalten. Ich (68) habe dazu keine Lust und bin der Meinung, dass ein Jubiläum kein Grund zur zusätzlichen Belastung der Mitglieder ist. Die Mitglieder sollen dann feiern und nicht für die anderen schuften ! Übrigens, unser Vorstand ist gut für die Feste aber für die Ordnung in den einzelnen Parzellen zeigt wenig Interesse. Was denkt Ihr darüber ? Muss ein Pächter doch mitmachen ?
Titel: Re: 50 jähriges Jubiläum des e.V.
Beitrag von: verbandsfrei am 14. September 2018, 11:42:03
Hallo DerAsperger,

ein Pächter muss zunächst mal nur das tun/lassen, was in seinem Unterpachtvertrag (und ggf. Ordnungen, die Teil des Unterpachtvertrages sind,) steht.

Ein Mitglied des Vereins muss das tun/lassen, was sich aus der Satzung und satzungsgemäßen Beschlüssen ergibt. Entsprechend deiner Informationen müsste der "Ausschuss" per Satzungsregelung befugt sein, über die Erbringung von Gemeinschaftsarbeit der Mitglieder zu entscheiden. I. d. R. obliegt die Festlegung von Regelungen zur Gemeinschaftsarbeit aber der Mitgliederversammlung.

Deshalb lies bitte in deiner Satzung. Dort wird sich zeigen, zu welchen Leistungen bzw. Mitwirkungen du als Mitglied verpflichtet bist.

Wahrscheinlicher ist, dass euer "Ausschuss" bzw. Vorstand zur Mitwirkung aufruft, also darum bittet.

Auch wenn du nicht dazu verpflichtest bist, solltest du im Interesse des Vereins handeln. Die Durchführung von Festveranstaltungen ist ein gutes Mittel der Öffentlichkeitsarbeit. Dass dabei grundsätzlich alle Mitglieder des Vereins zur Mitwirkung aufgerufen sind, versteht sich m. E. von selbst. Die Denkweise, dass die Mitglieder feiern und "nicht für die anderen schuften" sollten, greift deshalb zu kurz. Ein Gartenverein sollte nach "außen" aktiv werden, um sich positiv in der öffentlichen Wahrnehmung zu positionieren. Dies könnte in der Zukunft hilfreich sein, wenn der Verein mal Unterstützung von außen benötigt.

VG
verbandsfrei
Titel: Re: 50 jähriges Jubiläum des e.V.
Beitrag von: DerAsperger am 13. Oktober 2018, 14:32:21
Vielen Dank Verbandsfrei. Alles was Du geschrieben hast ist wahr. Trotzdem wächst bei uns die Empörung über den Beschluss, da viele Pächter immer wieder zu stark ausgenutzt werden. Öffentlichkeitsarbeit sollte nicht nur aus Fressen und Trinken bestehen und leider ist bei uns so. Sogar haben zwei Pächterfamilien ihre Verträge gekündigt und ich fürchte, dass es weitere Kündigungen folgen werden. Aber damit müssen wir sowieso allein zurecht kommen. Viele Grüße.
Titel: Re: 50 jähriges Jubiläum des e.V.
Beitrag von: KnickKnack am 14. Oktober 2018, 17:19:13
Ich denke trotz der Befürchtungen von Dir, ist ein Kleingarten denoch ein Verein. In dem man zugehörig ist. Und auch sollte man da am Vereinsleben teilnehmen. Dies ist oft auch in den Satzungen zu lesen.

Aber, eine Feier, alleine vom Vorstand vorgegeben entspricht nicht der Norm.
Das müsste über die Jahresversammlung zum Antrag kommen, und von den Mitgliedern bestätigt werden.

Natürlich sollten Vereinsmitglieder immer am Vereinsleben unterstützen und mitwirken. Sollte diese Feier aber nur ohne Absprache mit den anderen vereinsmitgliedern geplant worden sein. Ist das natürlich blöd.

Wenn ich in dieser Lage wäre, würde ich unterstützen, da es für meinen Verein steht.
Und man muss immer davon ausgehen, das die Initiatoren dies aus guten Gründen machen.
Die Vorgehensweise des Vorstandes mag dann zwar nicht richtig sein.

Aber die Unterstützung bei einer 50 Jahre Feier, meines Vereins, wo ich Mitglied bin, und ich meinen Garten haben darf.
Mach ich doch gerne!