Hallo,
vor 2 Jahren haben wir einen Kleingarten übernommen, dessen Einfriedung aus einer etwa 1,60m hohen Ligusterhecke bestand.
Uns war schon damals bekannt, dass nach der Vereinsordnung die Heckenhöhe 1,20m nicht überschreiten darf.
Wir haben die Hecke auf etwa 1.50m heruntergeschnitten und dies wurde vom Vereinsvorstand auch stillschweigend akzeptiert.
Heute haben wir einen Brief vom Vereinsvorstand bekommen, in dem wir aufgefordert werden, die Hecke bis zum 12.08. auf 1,20m herunterzuschneiden.
In der Anlage gibt es sehr viele Hecken, die deutlich höher als 1,20m sind.
Vielleicht kann mir jemand sagen, ob der Verein diese Forderung stellen kann, obwohl die Höhe der Hecke über Jahre (auch bei den Vorbesitzern und Nachbarn) geduldet wurde.
Gibt es eine Art Bestandsschutz ?? (Paragrafen, Urteile ?)
Danke für eine Antwort.
mfg
es gibt keinen Anspruch auf "Gleichheit im Unrecht"
(§ findest Du im net).
Du mußt runter schneiden, ohne wenn und aber. Und , wenn Du schon mal dabei bist schneide gleich der Breite ebenfalls kräftig zurück, so hast Du in den nächsten Jahren viel weiniger Arbeit als bisher. Manche muß man erst zu ihrem Glück zwingen.
viel spass eckhard
Tja,
grundsätzlich braucht mich niemand zu irgendetwas zwingen.
Mich ärgert nur, dass der Vereinsvorstand des Kleingartengesetz nach eigenen Vorstellungen auslegt.
Die Hecke zu schneiden ist kein Problem, so lange sich jeder an die Vorschriften zu halten hat.
Nach Aussage des Vorstandes braucht aber niemand seinen 1,80 m hohen Lammellenzaun der als Einfriedung des Gartens dient auf 1,20m herunterzunehmen, eine Hecke muss jedoch heruntergeschnitten werden.
Es gibt noch weitere Punkte, die vom Vorstand nicht eingehalten werden, zum Bspl. kein Wasseranschluß einschließlich Wassserablauf in der Laube, Anleinpflicht für Hunde, usw.
Ich habe mich mit dem Vorstand heute darüber gestritten und habe keine Lust mehr auf diesen Verein, meinen Garten werde ich wohl aufgeben aufgrund dieser willkürlichen Anwendung der Gesetze, an die sich manche Pächter halten müssen, und andere offensichtlich nicht.
mfg
Hallo Sönke
Wer wird den schon gleich die Flinte ins Korn werfen. Eckhard hat zwar schon gesagt "ein Recht auf Gleichheit gibt es nicht" aber man kann versuchen es auf der Versammlung durchzusetzen. Du weigerst dich einfach die Hecke runter zuschneiden bis die anderen, die ihre Hecke auch zu hoch haben, auch eine Aufforderung bekommen haben. Trage dein Anliegen, mit den ggf. noch kommen Abmahnungen, auf der nächsten Versammlung vor. So kann man sehen wie in dein Verein das Vereinsleben ist. Wenn du kein Erfolg damit hast, kannst du immernoch den Garten aufgeben.
MfG Uwe
....einen rechtlichen Anspruch auf Gleichbehandlung gibt es schon, nur eben nicht im Unrecht.
Mensch Leute, da sind sehr wenige Regeln im Kleingarten einzuhalten: Hecke schneiden, Weganteil pflegen und Gemeinschaftsarbeit – das wars.
Wem das zu viel ist, dem ist eben nicht zu helfen.
Außerdem gehört zum Erwachsen sein auch dazu, Verantwortung zu übernehmen.
Mit dem Finger auf andere zu zeigen ist mir zu billig. Jeder kehre erst mal vor der eigenen Tür. – oder darf man das hier nicht aussprechen?
Ein Lamellenzaun mit 180cm Höhe mit genügend Abstand von der Grenze ist kein Widerspruch zur Heckenhöhe von 120.
Viel spass beim Ernten.
Also...
ein Lamellenzaun als EINFRIEDUNG ist lt. meinem Unterpachtvertrag generell verboten
- das Anbringen von Rohrmatten und anderen Sichtbehinderungen (Stellwände) im Zaunbereich ist nicht zugelassen -
da spielt es auch keine Rolle, wie der Abstand zur Grenze ist.
An der Laube ist das Anbringen eines einseitigen seitlichen Wetterschutzes zulässig.
Heckenhöhe ist bei uns auch 1,20m.
Ließ doch nochmal Deinen Unterpachtvertrag und eventuell gibt Euer Landesverband ein Merkblatt über "Baulichkeiten in Kleingärten" heraus.
Schriftliche Aufforderung zum Schneiden mit Terminsetzung finde ich schon recht krass, man kann ja erstmal drüber reden.
Dann gilt aber auch: Alle Hecken runter !!!
Der Tip von Uwe ist sehr gut, auf der nächsten Abschnittsversammlung das auf den Tagesordnungspunkt setzen lassen (Abschnittsleiter ansprechen).
Eckhard,
vielleicht sollen Deine Antworten spaßig und flapsig sein, Du weißt vieles, aber oft alles besser und bügelst die Fragenden hier oft ganz schön runter. Finde ich nicht schön.
Viola
Hallo Viola,
Wenn hier einer was fragt, so will er Antwort. Wenn er nur bestimmte Antworten will und andere nicht, so ist das albern. Wenn aber dann die , die keine Frage gestellt haben ,andere Antworten zensieren ist das absurd.
Wie es in Deinem Verein aussieht ist ja ganz interessant, der Frager hat aber wahrscheinlich einen anderen Pachtvertrag als Du
Das ist keine Kritik
gruß eckhard
Hallo Viola, Eckhard und Sönke
Eckhard du hast Sönke eine klippundklare Antwort gegeben. Die ist eindeutig und fordernd. Ich kann mir vorstellen das Sönke mehrere Antworten erwartet hat und ich habe nur eine andere Alternative vorgeschlagen, weil ich sehr gegen Ungerechtigkeit bin. Mit diese Machenschaften, die in Sönkes Verein herrschen, kein kein Verein funtionieren. Man muß sich dagegen wehren wenn man nicht als Verlierer dastehen möchte. Sönke, wenn du nur eine Antwort haben wolltest dann mach es wie Eckhard und reiß deine Hecke am besten ganz raus. Aber ob das der richtige Weg ist wage ich zu bezweifeln.
Gruß Uwe
Hallo zusammen,
FORUM: laut meinem alten Duden auch.... öffentliche Diskussion !!!
Wie im richtigen Leben gibt es auf eine Frage nicht nur eine Antwort !
Im Kleingartenwesen sollte doch das Miteinander an 1. Stelle stehen. Leider sind einige immer etwas gleicher als die anderen und neuen Pächtern wird manchmal das Leben schwer gemacht (gib jemandem ein Amt...), ich habe jetzt übrigens auch eins.
Ich habe keine Antworten zensiert, wenn Eckhard das so sieht, tut mir leid. Aber auch Er kann nicht wissen, wie Sönkes Pachtvertrag aussieht,daher mein Hinweis auf den Lamellenzaun als Einfriedung (Hecke). Meines Wissens ist das auch lt. Bundeskleingartengesetz nicht erlaubt.
Jedenfalls, wenn ich einen Brief mit Termin zum Heckeschneiden bekommen würde, wär ich auch erst mal sauer und würde nach Antworten suchen.
Wenn Sönke es nicht macht, was droht dann, erschießen ?
Darum: informieren, jeweilige Gartenordnung lesen, mit Argumenten punkten und wenn einer, dann alle.
Grün nach oben
Viola
... und auch mal im BKlGGesetz nachlesen. Da steht nichts von Heckenhöhe.
Grüßt euch, ihr Lieben.
Im BKleingG steht natürlich nichts direkt über Hecken oder sogar über Höhen von Hecken! Indirekt kann man das aus der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit, aus § 2, herleiten.
Dazu kann man noch die normale, die steuerliche, Gmeinnütziigkeit hernehmen. Genau darauf begründen die Kommunen als die häufigsten Grundstückeigenümer Forderungen, Kleingartenanlagen der Öffenlichkeit zugänglich zu machen.
Außerdem wollen wir ja selber für Kleingärten werben.
Zur Zugänglichkeit gehören auch Öffnungszeiten.
Das geht doch alles nicht, wenn man nur 2 Meter hohe Hecken
hat. Dann kann man gleich in den Park oder in den Wald gehen.
Mir sind drei folgende maximale Heckenhöhen bekannt:
1. Außenhecken der Anlage. Keine Grenze nach oben =
2 Mehter und höher.
Dann kommt man in die Anlage; deshalb:
2. Hecken in den Anlagen neben den Wegen zu den Gärten:
Brusthöhe (meist bis 1,2 m), sodaß man noch in die Gärten
sehen kann.
3. Hecken zwischen den Gärten:
Bauchhöhe (so bis 0,9 m).
Mehr oder weniger geanue Regelungen gibt es dann in den Gartenordnungen und Pachtverträgen.
Es genügt schon "Sichtbehindernde Hecken
in der Anlage sind nicht erlaubt". In der Auslegung kommt man dann durch Mitglieder- oder Vorstandbeschluß auf obige Maße, falls sie nicht schon vorher auferlegt wurden.
In einem vernüftigen Verein braucht man auch deswegen - ausgenommen Eizelfälle - nicht aufwändig Briefe schreiben.
Aushäge in den Anschlagtafeln wie "Ab jetzt ist nach Ende der Brutzeit mit dem Schneiden der Hecken ... auf eine maximale Höhe von 1,20 m zu beginnen. Ende Februar 2008 wird dies bei
bei einer Gartenbegehung überprüft". Das ist auch wegen der Botanik vernüftig.
Euer
Horst
- Ich stimme Viola und Uwe zu, dem lieben Eckhard leider nicht -
Lieber Horst,
das war sehr ausführlich, aber subjektiv.
Grundsätzlich gilt das Gesetz und die Gartenordnung. Also alles, was beim Pachtvertragsabschluß unterschrieben wurde. Nicht mehr und nicht weniger.
Kein ergänzender Beschluß im Verein oder Verband, nur ein Bundesland- oder Bundes- Gesetzes, das nach Abschluß des Pachtvertrages erlassen wird ist bindend.
Dein Heckenhöhen mit der Aussage Gemeinnützigkeit zu begründen , ist im Streitfall nicht stichhaltig und unnötig.
liebe Grüße
eckhard
In den Bundesländern gibt es Nachbarschaftsgesetze,
die Höhen und Grenzabstände von Bäumen und Sträuchern,
und damit auch für Hecken, regeln.
Folgende Faustformel kann benutzt werden:
Pflanzen bis 2 m Höhe mit Mindestagbstand 0,5 m,
Pflanzen höher als 2 m mit Mindestabstand 1 m.
Das sind gesetzliche Grenzwerte.
So kann z. B. für Hecken die Höhe von 2 m
niedriger auf 1,20 m vertraglich vereingbart werden.
Die Kette einer Schlußfolgerung wie
Gemeinnützigkeit, kleing. Gemeinnützigkeit - Öffentlichkeit - Zugänglichkeit zu Anlage - Sicht in Kleingärten - niedrige Hecken
finde ich zulässig.
Durch folgenden Passus im Kleingartenpachtvertrag
bei Vertragsabschluß sind Änderungen
z. B der Gartenordnung möglich:
"Beide Vertragspartner erkennen die Bestimmungen
..., der Gartenordnung, ... auch für die Zukunft
in ihrer jeweiligen gültigen Fassung
als wesentliche Bestandteile dieses KLeingartenpachtvertrages ausdrücklich an."
Horst
Lieber Horst,
zu Deiner Idee, Änderungen im Vorwege pauschal vertraglich zuzustimmen, sonst bekomme ich keinen Pachtvertrag ist ein gutes Beispiel für das <gegenteil von gemeinnützig und würde im Ernstfall vor Gericht nicht Bestand haben.
Deine Spekulationen gehen weit über das hinaus, was z Z in der Rechtsprechung praktiziert wird.
Aber, eine gute Diskussionsgrundlage, meine ich.
Alles Gute
eckhard
Nun ja,
wir haben den Passus mit der scheinbaren Absolution bezüglich GO und Satzung im KGPVertr.
Klar: Da schrillen beim gegnerischen Anwalt zuerst die Glocken.
Ich würde ihm entgegnen:
Änderungen der GO und der Satzung obliegen der MV (Satzung mit 3/4-Mehrheit). Diktate z. B. vom Vorstand sind kaum möglich.
Auch der Grundstückseigentümer muß duch die MV.
Vorher wird mit ihm verhandelt bis geht nicht mehr.
Kein Garten bei Verweigerung?
Der Pächter kann ja dann als Mitglied in der MV mitbestimmen,
Mehrheit bekommen, z: B. den Passus ändern oder wegfallen zu lassen.
Der Passus hat praktische Gründe:
Sonst müssten nach Änderung nicht nur die betreffenden Dokumente neu gefertigt, sondern auch der KGPVertr neu unterschrieben = neu "vereinbart" werden. Dabei kann der Pächter sich trotz Änderungsbeschluß in der MV doch auch stäuben.
Geben wir ihm einen individuellen KGPVertr oder muß er den Garten aufgeben?
Die Gemeinnützigkeit,
also allgemein und speziell kleingärtnerisch nützlich zu sein,
sehe ich noch nicht in Gefahr.
Horst
liebe gartenfreunde,
eckhard,horst und allen paragraphenreitern sowie sonstigen profilneurotikern sei mal gesagt das man mit ein bisschen mehr toleranz und augenmass wesentlich besser auskommen kann.
was ist schon heckenhoehe? gegen schneckenfrass in diesem jahr.
der kleingarten lebt von der vielfkfältigkeit,oder?
nichts ist schlimmer als uniformität bei heckenhöhe sowie
ausrichtung.
weiterhin den reitern der paraphapen viel spass.
in unserer kolonie ist noch vielfältigkeit und leben,
weil wier die paragraphenreiter wie wildkraut NIEDRIG halten.
viel spass beim gärtnern wünscht euch
HEINIS KASSE
...im Gegenteil!
solchen Sprüchen zu folgen ist eher dumm.
Es lebt sich viel ungezwungener, wenn man über die Dinge bescheid weiss, ob man sie befolgt ist ein andere Sache.
Wer auf infos verzichtet und statt dessen lieber Sprüche kloppt -
jeder soll nach seiner facon selig werden.....
Heini! Diesen Beitrag hättest dir sparen können. Damit hast du keinen geholfen.
Gruß Uwe
Hallo Gartenfreunde,
jeder Kleingartenverein hat eine Kleingartenordnung, und dort muß auch etwas über Hecken drinstehen. Und danach haben sich alle zu richten - auch wenn das einigen nicht paßt.
Durchsetzen MUSS das der Vorstand. Auch wenn das bisher zu lax gehandhabt worden ist: einmal muß durchgegriffen werden, sonst ist die Ordnung schnell dahin, und jeder kleine "Sünder" beruft sich auf die Sünden der anderen. Durchgreifende Vorstände als Paragrafenreiter zu bezeichnen ist wohl das Dümmste was man von sich geben kann. Und andere, deren Meinung einem nicht paßt, als Heini zu bezeichnen ebenso.
Liebe Freunde,
ich danke Hans und anderen.
Toleranz ist nicht unendlich.
Es gibt überall Grenzen der Toleranz.
Es ist dümmlich das zu verdrängen.
Darum geht es auch bei Hecken z. B. b i s 1,20 m.
Ich versuchte das etwas ausführlich zu erklären,
ja zu begründen.
Auf Einwände von Eckhard habe ich geduldig geantwortet,
sodass ich bei der "Rechtmässigkeit von Änderungen"
gelandet bin.
Ich glaube ich konnte Eckhard überzeugen.
Ich bin für uns.
Lest noch einmal meine Beiträge.
Wir m ü s s e n uns mit §§ beschäftigen.
Sonst tun es andere und zwar gegen uns.
Horst
PS:
Anstand hat auch Toleranzgrenzen.
Hallo Horst,
Niemand muß hier Jemand überzeugen. Ich kann Deine Begründungen in Sachen Gemeinnützigkeit gut nachvollziehen, erlaube mit aber meine Interpretation beizubehalten, weil sie mir eben nicht tolerant genug sind .
gruß eckhard
Hallo Hans
Ich habe niemanden als Heini bezeichnet! Was kann ich dafür das er sich selber heinis kasse nennt. Du solltest dir in Zukunft besser die Beiträge und Namen der Verfasser ansehen bevor du dein Beitrag schreibst.
Uwe
liebe gartenfreunde,
die antwort von eckhard (02.08) auf sönkes frage bezüglich heckenhöhe ist falsch und starker tobak.
man kann nicht mitglieder zu ihrem glück ZWINGEN sondern man soll
überzeugen.(wo leben wir denn?)
recht hat er natürlich das es kein recht im unrecht gibt.
aber ich frage einmal,wer will eine jahre oder jahrzehnte alte
kolonie mit dem gesetzbuch unterm arm auf geltende regeln bringen?
der vorstand der mit dem gesetzbuch unterm arm erfolg hat,ist
vorzuschlagen für den erhalt des bundesverdienstkreuzes.
deshalb liebe gartenfreunde,mehr freundlichkeit und toleranz sowie paragraphenreiter NIEDRIG halten.
viel spass beim gärtnern wünscht euch
heinis kasse
Hallo heins k
.. na den viel Spass beim Weiterwurschteln.
Kennst Du das Gesterfahrersyndrom?
Hallo Gartenfreunde,
ich glaube, dass die meisten Gartenvereine eine ganz ordentliche Arbeit machen, was die Regeln des Gesetzes anlangt. Manchmal klemmt es nur ein bisschen
Nachtrag:
Unsere Gesetze sind Minderheitenschutz. Ohne sie würden nur die gehört, die am lautesten schreien.
Was bei Mehrheitsentscheidungen rauskommen kann - das 3.Reich zB
Hallo Uwe,
tut mir leid - hatte Deinen Beitrag vom 10.8. 20.33 Uhr auf den vorstehenden von Eckhard bezogen. Entschuldige bitte.
Grüße von Hans
Hallo Hans
Entschuldigung ist angenommen. Ich gebe dir ja auch recht das der Vorstand die Gartenordnung durch setzen muß. Dann aber bei allen Gartenfreunden wo die Hecke nicht die vorgeschriebene Höhe hat.
Gruß Uwe
Hallo Eckhard
Dein Vergleich mit den 3.Reich finde ich zum kotzen. Denn es wurde gefragt: im welchen Gesetz die Heckenhöhe festgelegt ist. Geantwortet wurde: in der Gartenordnung und, oder im Pachtvertrag. Bei mir im Pachtvertrag steht nicht darüber, nur in der Gartenordnung. Aber ist eine Ordnung denn gleichgestellt mit ein Gesetz? Besonders im Eigentümerverein fehlt mir da die Rechtsgrundlage.
Gruß Uwe
Ich antwortete auf heinis flotten Sprüche - deiner ist ja auch nicht schlecht. Es gibt immer wieder Leute, die glauben, ohne die Gesetze auszukommen und ersetzen diese durch Beschlüsse durch Versammlungen (besonders unter Kleingärtnern üblich). Gerade weil auf diese Weise 1933 deutschlandweit vorgeführt wurde, was entstehen kann,wenn man die Gesetze außer Acht läßt und die Mehrheit entscheiden läßt.
Heckenhöhe:
Da die Gartenordnungen Teil des Pachtvertrages sind, sind sie genau so bindend, wie Gesetze
kapiert? -oder dürfen nur die anderen flotte Sprüche loslassen?
Hallo Eckhard
Flotte Sprüche darf hier natürlich jeder loslassen, nur wenn Vergleiche aus der NS Zeit beigetragen werden sollte man vorsichtig sein, den ich kann mir vorstellen das auch ausländische Gartenfreunde mal in diesen Forum rumstöbern und die könnten dies evtl. falsch verstehen.
Gruß Uwe
wer, bitte, sollte eine Warnung vor den Ursachen, die zum 3 Reich geführt haben, falsch verstehen? Wenn, dann nur die ewig Gestrigen, aber sicher keine Ausländer
Der Folgende Link zeigt dir, etwas ueber so ein Gesetz:
http://www.Gesetzte.de/Bestandschutz (http://www.klick-game.de/archiv-24301.html)
... und was willst Du damit sagen?
Butter bei die Fische!
Sooo - die Hecke haben wir jezt heruntergeschnitten auf 1,10m. Dann ist noch ein wenig Luft, wenn sie wieder ausschießt.
Auch in der Breite haben wir sie zurückgeschnitten.
Wenn es nur um die Hecke ging, dann habe ich jetzt hoffentl. meine Ruhe im Garten.
Und ich ärgere mich nicht mehr über die Pächter, die nicht nur besagte 1,80m hohe Holzzäune als Einfriedung haben oder 4m hohe Koniferen, die auch schon die Breite des Weges beeinflussen.
Ich möchte einfach nur Freude am Garten haben.
Merkwürdig sind viele Dinge in diesem Verein, so hätte man mir ja auch erstmal sagen können, dass mein Zaun zu hoch ist, anstatt gleich einen förmlichen Brief zu schreiben mit einer Fristsetzung.
Anstatt Briefe zu schreiben, sollte der Vorstand lieber dafür sorgen, dass auch bei den leerstehenden Gärten die Zäune heruntergenommen werden, die haben teilweise eine Höhe jenseits der 2m.
Aber so etwas darf man wohl nicht sagen, jedenfalls werde ich vom Vorstand nicht einmal mehr gegrüßt.
mfg
Sönke
Hallo Sönke
Das du deine Hecke sofort zurück geschnitten hast kann für die Zukunft eigendlich nur positiv sein. Das aber dein Vorstand dich nicht mehr Grüß, ist bedenklich. Bin gespannt was als nächstes kommt. Ich bin selber 1.Vorsitzender und ich muß mich mit meinen Mitgliedern auseinandersetzen, ich bin aber sehr kompromißbereit und wir kommen dann meistens auf ein Nenner auch ohne irgendwelche Gesetze aus der Schublade zu holen. In unseren Verein grüßt der Vorstand noch jedes Mitglied und umgekehrt, ein besseres Vereinsleben kann sich ein Verein kaum wünschen. Wie du jetzt mit den Aufforderungen deines Vorstandes umgehst ist dir überlassen, leiste aber ruhig ein bischen Widerstand. Wenn du dann wieder ein Anliegen hast, frage nur hier im Forum nach eine Lösung, vielleicht kann man dir weiter helfen. Hier gibt es viele Experten. Dazu gehört auch Eckhard, auch wenn es sich manchesmal nicht so anhört.
Also dann noch viel Freude an dein Garten, bis zum nächstenmal.
Gruß Uwe
hallo sönke, hallo uwe,
solche durchgeknallten vorsitzenden wie sie sönke schildert
sind der tod der deutschen kleingartenbewegung.
gutsherrenwirtschaft ist nicht mehr zeitgenäss.
aber so sind sie ,die reiter der heckenhöhe und anderer unsinniger dinge die kein kleingartenfreund nachvollziehen kann.
abwählen und kündigen!
gruss
heinis kasse
Hallo,
richtig so! Aber: Findet sich denn einer der es besser machen kann und will?
Das ist das eigentliche Problem in vielen Vereinen.
Vorstandsposten sind nicht gerade gefragt, denn es sind keine Versorgungsposten wie bei den sogenannten Volksvertretern.
viele Grüße
Hans
Hallo Sönke,
ich habe seit ca. 1 Jahr meinen Kleingarten. Jeder ist gleich, nur manche sind gleicher. Bei uns im Verein läuft auch alles nach der Nase. Von guten Gartennachbarn habe ich erfahren, was andere an unserem Garten auszusetzen haben. Der Vorstand hält sich zur Zeit noch bedeckt. Aber eines habe ich begriffen. Wenn bei der Gartenübergabe soweit alles in Ordnung war, kann man sich ja erstmal darauf berufen. Die Hecke hast du doch nicht gepflanzt.
Vorher hat sich doch auch keiner daran gestört. Aber ich denke das es so aussieht. Haben vorher ältere Gartenfreunde den Garten bewirtschaftet? Dann vermute ich, das wie auch bei mir, erst geschaut wird, was kannst de, was machst de und dann er schafft es! Also mit sämtliche Kretik zum neuen jungen Gartenmitglied. Der beseitigt jetzt wohl die Fehler des Vorbesitzers. Oder irre ich mich?
Gruß Hoppelminister