Es gibt inzwischen eine Lärmschutzverordnung des Bundes (nachzulesen beim KGV Hohe Tonkoppel)<br />
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www.nananet.de/hohetonkoppel<br />
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die so ziemlich zu jeder Zeit, an der "man" Feierabend hat die Nutzung von Maschinen verbietet. Wie soll ein berufstätiger Mensch seinen Garten noch pflegen????<br />
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Sollten die Verbände auch eine Veränderung drängen?<br />
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Ich hoffe auf eine rege Diskussion
Der vollständige Text(Lärmschutzverordnung) ist in der unten genannten Adresse nachzulesen.<br />
Diese Regelung ist schon nicht verkehrt, den es gibt Gartenfreunde<br />
die der Meinung sind, weil sie Berufstätig sind, das Sie die Zeiten bestimmen können, wann Ruhezeiten sind.<br />
Ich bin auch Berufstätig 6-7 Tage in der Woche, und warum müssen denn immer motorangetriebene Geräte sein!<br />
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http://www.ce-richtlinien.de/admin/ce-richtlinien.de/library/Gesetzestexte/54_32_BImSchV.pdf
Sicher, vorgestern wurde alles "mit Hand" gemacht. Da wurde aber auch z.B. noch verbrannt. Ich kennen keinen handbetriebenen Schredder.....
Hi Oswin,<br />
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natürlich hast Du recht, man muß nicht alles mit Maschinen machen. Aber wenn ich nach harter Arbeit nach Hause komme, habe ich nicht unbedingt lust, mir den Handmäher zu schnappen, oder eine Heckenschere.
Hallo Oswin,<br />
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ich frage mich mal ehrlich, welchen Job du hast. bei 7 Tagen Berufstätigkeit, kannst du ja maximal 5 Std/Tag arbeiten. Klar, dann hast du so früh Feierabend, dass du zu erlaubten zeiten mähen kannst.<br />
Sicher arbeitest du auch noch mit der Sense, das macht dann ja sowieso keinen Krach.<br />
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OTTO-NORMALVERBRAUCHER hat aber erst Schluss, wenn alles ruhig sein muss. Meist hat er auch maschinelle Hilfen. Warum soll er sich auch schinden wenn´s nicht sein muss.
Hallo!<br />
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Die Angaben auf euerer Homepage stimmen nicht ganz mit dem Gesetzestext überein. <br />
Wenn du möchtest kann ich dir und anderen den Text mailen.<br />
Oder du lädst dir den Text (PDF-Datei) unter:<br />
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www.bmu.de/download/dateien/maslaeschver.pdf <br />
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herunter. <br />
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Herzliche Grüße aus der Kurpfalz<br />
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Roland<br />
Inzwischen ist die Europäische Verordnung in Kraft und die nennt als Ruhezeiten nur von 20:00-7:00 Uhr Montag bis Samstag. Sonntag ganztägig Ruhe.