gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Slowmo am 22. Januar 2012, 19:44:37

Titel: Vorrauszahlung in Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Slowmo am 22. Januar 2012, 19:44:37
Hallo Ihr lieben.

Ich habe mal eine Frage. In meiner Gartenabrechnung kommen jetzt immer Kosten für ,, Vorrauszahlung für eventuell anfallende Reperaturen''.

Ich seh nich ein das ich sowas bezahle. Ich mein was passiert mit dem Geld? Ich bekomme kein Nachweis wo es verbleibt. Ob überhaupt eine Reparatur durchgeführt wurde. Jedenfalls dachte ich immer dafür is mein Mitgliedsbeitrag gedacht. Oder sehe ich das etwa falsch.

Außerdem tut sich seit jahren nix in der Gartenanlage. Wie z.B. gibt es keine Beläuchtung oder ähnliches.

Kosten, Kosten, Kosten und nix passiert.

Sind diese Vorrauszahlungen denn überhaupt rechtens?
Titel: Re:Vorrauszahlung in Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: gino am 23. Januar 2012, 12:07:09
Hi, slowmo, stell dir doch mal vor, es kommt zu einem richtig großen Schaden in der Anlage. Dessen Reparatur vor allem sofort bezahlt werden muss. Soll dann jemand(wer???) jedes einzelne Mitglied kontaktieren und das Geld eintreiben? Ihr habt doch bestimmt eine Revisionkommission, die eure Finanzen kontrolliert. In der jährlichen Mitgliederversammlung muss über vorhandene Geldbestände genau Rechenschaft abgelgt werden- bei euch nicht? Dann würde ich das als Diskussionspunkt ansprechen oder rechtzeitig als Tagesordnungspunkt anmelden.
Wir haben z. B. in unserer Anlage einen eigene Tiefbrunnen, die Elektrik und die Pumpe müssen regelmäßig gewartet werden, dafür zahlt jedes Mitglied unseres Vereins jährlich 10 €, es kommen bei uns also 1300€ zusammen. Mal werden sie nicht bzw. nur teilweise gebraucht.
Und irgendwann kommt der Hammer und eine neue Pumpe steht an. Da ist jeder froh, dass Geld in der Hinterhand ist und nicht extra kassiert werden muss.

Solche Situation solltest du bedenken.
gino
Titel: Re:Vorrauszahlung in Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Hardy am 23. Januar 2012, 22:28:05
Hi Slowmo, bei mir im Gartenverein steht in der Satzung unter "Beiträge und Zahlungen":
(2) Planbare und durch die Mitgliederversammlung beschlossene Großreparaturen bzw. Werterhöhungsmaßnahmen am Medien- und Wegenetz  sind durch eine in einfacher Mehrheit zu beschließenden Sonderumlage zu finanzieren. Gleiches gilt bei Havariefällen.

Geht also nur nach einem Beschluss der MV, wie Gino schrieb.
Gute Nacht aus Sachsen