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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: boernie53 am 16. Februar 2016, 19:05:47

Titel: Umlage, Grundkapital und Gemeinschaftsleistung
Beitrag von: boernie53 am 16. Februar 2016, 19:05:47
Hallo,
ich würde gern wissen, wie andere Gartenvereine mit den drei Dingen umgehen. Wir sind ein Verein mit 53 Pächtern. Wenn ich die laufenden Jahreskosten vom Konto abziehe, bleibt ein Grundbetrag von ca. 800 €. Das ist meiner Meinung nach zu wenig, um eventuelle Reparaturen an Elektrik, Wasserleitung oder Zaun abzufangen. Werden in anderen Vereinen regelmäßige Umlagen erhoben und wenn, in welcher Höhe? Wie viele Aufbaustunden sind bei euch zu leisten und wie hoch ist der finanzielle Ausgleich dafür? In unserem Verein wurde mit allem sehr spärlich gewirtschaftet.

MfG
boernie53
Titel: Re: Umlage, Grundkapital und Gemeinschaftsleistung
Beitrag von: ThomasDMG am 17. Februar 2016, 12:05:48
Hier denke ich sollte der Vorstand in die Lage versetzt werden den Vereinsbetrieb auch finanziell ungestört führen
zu können.

Hier ist jeder Vorstand selber gefragt was er für angemessen hält. Dieser muss es dann der Mitgliederversammlung zur Abstimmung vorlegen, weil nur die MV kann über Umlagen entscheiden.
Titel: Re: Umlage, Grundkapital und Gemeinschaftsleistung
Beitrag von: Nostradamus am 13. Mai 2016, 14:10:08
Thomas hat recht,das beschließt die Mitgliederversammlung .Bloss auf passen .Die mitgiederbeschlüsse müssen in der Satzung laut Vereinsrecht bestätigt werden und von der Satzung autorisiwert werden .Sonst sind sie Rechtsunwirksam und ungültig.Also siehe in der Satzung nach und Vereinsrecht