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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: sundance280352 am 02. September 2013, 21:21:13

Titel: Gartenübernahme nach Todesfall
Beitrag von: sundance280352 am 02. September 2013, 21:21:13
Guten Abend,
1984 hat mein Mann in meinem Beisein den Pachtvertrag beim Verband unterschrieben, auf meine Frage ob ich auch unterzeichnen soll sagte man "es ist nicht nötig".
Auf dem Grundstück, stand ein weiteres kleines Haus (in der Abschätzung des Vorgängers als nicht bewertet aufgeführt), der damalige Vorstand meinte "es ja schön einen solchen Schuppen zu haben"

Warum werde ich nun als Neu-Pächter gehandelt und muss auch noch abreissen??

Seit wann gibt es die Bestimmung mit 24 qm ?

Vielen Dank für Informationen
Barbara
Titel: Re:Gartenübernahme nach Todesfall
Beitrag von: balkonlena am 03. September 2013, 11:41:37
Das ist ja fieß. Da kenn ich mich leider nicht so gut aus - ich würde Dir raten zu einer Rechtsberatung zu gehen, denn das klingt irgendwie nicht recht.  >:(

Ich wünsch Dir alles Gute
Titel: Re:Gartenübernahme nach Todesfall
Beitrag von: Greeny am 05. September 2013, 17:03:51
Das kann ja nicht ganz rechtens sein! Definitiv mal rat einholen!
Titel: Re:Gartenübernahme nach Todesfall
Beitrag von: Hardy am 06. September 2013, 12:53:53
Hallo Barbara, da ihr 1984 dieses "Haus" des Vorgängers mit übernommen habt, müsste m.E. nach, der Bestandsschutz gelten. Schau doch mal in den damaligen Pachtvertrag hinein.
Am 1.9.2013 um 03:3 Uhr hat Forumser Horst seine HP "kleingärtnerische Nutzung" hier eingestellt. Im Hauptmenü gibt es eine Rubrik Bestandsschutz. Die dazu gehörenden Artikel von Dr. Mainszyk solltest Du mal lesen.
Hardy aus Sachsen
Titel: Re:Gartenübernahme nach Todesfall
Beitrag von: Hardy am 09. September 2013, 15:10:37
http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/schrebergarten-uebergabe-359664

Geh mal hier rein, dort wird ein Fall im BGH vom 21.2.2013 Aktenzeichen III ZR 266/12) beschrieben, wo eine durch den Pächter gekündigte Parzelle, ohne den vertragsgemäßen Zustand durch den Vorstand zu verlangen.
Bei Dir ist das wohl das Gegenteil, aber trotzdem lesenswert. Allerdings sind diese Texte schwer zu verstehen.
Hardy
Titel: Re:Gartenübernahme nach Todesfall
Beitrag von: wolfram am 27. Oktober 2013, 10:18:12
Alles was vor dem Inkraftreten des BKleinG in Westdeutschland und alles was vor 1990 mit Genehmigung bzw. bis 1985 schwarz in Ostdeutschland errichtet wurde - egal wie groß oder gut ausgestattet ist - hat uneingeschränkten und objektbezogenen Bestandsschutz und darf auch uneingeschränkt weiter genutzt werden.