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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: haimix am 14. April 2017, 19:40:39

Umfrage
Frage: Sollen Trampoline für Kinder in unseren Kleingärten verboten werden?
Antwort 1: Ja, sie sind viel zu gefährlich
Antwort 2: Ja, es handelt sich um genehmigungspflichtige Bauwerke.
Antwort 3: Ja, denn die Gartenvereine müssen dafür haften.
Antwort 4: Ja, unsere Gärten sollen keine Spielplätze sein.
Antwort 5: Nein, Trampoline kommen dem Bewegungsdrang unserer Kinder entgegen.
Antwort 6: Nein, Trampoline machen den Kindern zusätzlichen Spaß am Garten.
Antwort 7: Nein, für eine rücksichtsvolle Verwendung ist jeder Besitzer zuständig.
Titel: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: haimix am 14. April 2017, 19:40:39

haimix
Gartenfreund seit 33 Jahren

Trampoline werden je nach Kenntnisstand und Einfühlungsvermögen der Kleingartenvereinsvorsitzenden oder Stadtverbandsvorsitzenden unterschiedlich beurteilt.
In Dortmund gibt es aktuell Verbandsfunktionäre, die für solche Spielgeräte kein Verständnis aufbringen. Das hat Deutschlandweit für Kopfschütteln gesorgt.
Wenn dann im Editorial des neuen Gartenfreundes nach "Spießig oder weltoffen?" (August Judel) gefragt wird, kann man sich schon denken, wie eine Mehrheit diese Frage beantwortet.
Die Interpretation des Kleingartengesetzes und der Gartensatzungen ist nicht immer von Einfühlungsvermögen gestützt und sehr unterschiedlich.
Schaut man in das neue Infoblatt für Dortmunder Kleingärtner, so scheint überhaupt nichts mehr erlaubt zu sein - es ist die reine Verbotsinflation. Man wundert sich, wenn man in seinem Garten überhaupt noch etwas bewegen kann. Werbung für Familien ist das leider nicht.
Na ja - unseren Gartenzwergen macht das nichts aus!
http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/trampolin-verbot-in-dortmunder-kleingaerten-100.html (http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/trampolin-verbot-in-dortmunder-kleingaerten-100.html)
https://www.zdf.de/nachrichten/hallo-deutschland/hallo-deutschland-vom-10-april-2017-100.html (https://www.zdf.de/nachrichten/hallo-deutschland/hallo-deutschland-vom-10-april-2017-100.html)
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: haimix am 14. April 2017, 20:45:11
Aus den Leitlinien des Deutschen Städtetages zur nachhaltigen Entwicklung des Kleingartenwesens in den Städten
http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/internet/fachinformationen/2013/leitlinien_kgw_dstt_2013.pdf (http://www.staedtetag.de/imperia/md/content/dst/internet/fachinformationen/2013/leitlinien_kgw_dstt_2013.pdf)
"Das Kleingartenwesen hat aber auch eine zunehmend wichtige soziale Funktion: die Begegnung von Jung und Alt, von Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen, von
Einheimischen und Menschen mit Migrationshintergrund."
"Zum Zweck der Förderung von Familienfreundlichkeit
sollten temporär die Schaffung von Spielmöglichkeiten wie Planschbecken, Schaukeln o. ä. in den Parzellen zugelassen werden. Lärm durch Kinderspiel ist großzügig zu tolerieren."
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gesetze/download/bundesklggesetz.pdf (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/gesetze/download/bundesklggesetz.pdf)
https://gartenvereine-dortmund.de/images/Satzung_Stadtverband-Stand_04-2013.pdf (https://gartenvereine-dortmund.de/images/Satzung_Stadtverband-Stand_04-2013.pdf)
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: Hardy am 15. April 2017, 09:28:43
Hallo,

da lese ich im Link den Du einstellst, dass "Der Vorstand des Stadtverbands Dortmunder Gartenvereine hat beschlossen, die Sprunggeräte in allen 118 Kleingartenanlagen der Stadt zu verbieten."
Was steht denn in der Satzung zu den Rechten des Stadtvorstandes bzw. in der Kleingartenordnung von Dortmund? U.U. kann dieser Beschluss durch eine MV oder Delegiertenkonferenz rückgängig gemacht werden? Evtl geht das auch über ein Minderheitsbegehren?

Trotzdem frohe Ostern
Hardy
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: GartenRich am 15. April 2017, 19:40:09
Verbote sind immer dann eine populäre Lösung, wenn die Politiker/Entscheider es nicht weiter wissen. Derzeit scheinen sie allgemein in Mode zu sein.
Was aber an Trampolinen so schlimm sein soll und ein Verbot rechtfertigt, erschließt sich mir nicht.
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: Hardy am 17. April 2017, 15:36:20
http://gvhelenenberg.de/schaukasten/info/stadtverband/ (http://gvhelenenberg.de/schaukasten/info/stadtverband/)
Dort bitte mal im Pkt.7 schauen wegen der Trampoline in Dortmund.
Hardy
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: haimix am 17. April 2017, 19:57:54
Danke für Dein Interesse. Dieses unter dem Link erreichbare Infoblatt ist keine Gartenordnung sondern nur ein Informationsblatt, in dem etwas unübersichtlich Beschlüsse und Empfehlungen unbekannter Herkunft zusammengefasst sind. Es wird der Eindruck vermittelt, dass alles gleichermaßen verbindlich ist. Über ein Trampolin-Verbot diskutieren die Vorsitzenden der Dortmunder Gartenvereine schon seit einigen Jahren. Dabei ist nie eine Mehrheit für ein Verbot der Geräte erreicht worden. So eine Mehrheit wäre aber Voraussetzung für Verbindlichkeit. Begründungen, wie angeführt, sind an den Haaren herbeigezogen und zeugen von großer Begriffs- und Rechtsunsicherheit.
Seit mein Trampolin für meine Enkel in meinem Garten steht (seit 6 Jahren!), hat es dort nie einen Unfall gegeben auch in anderen Trampolinen unserer Anlage gab es das nicht. 
Haftung ist eindeutig geregelt, da braucht man niemandem Angst zu machen.
Gartentrampoline sind auch keine Sportgeräte oder Bauwerke - da sollten sich Verbandsvertreter schon besser informieren, bevor sie solche Begründungen für Regelungen zugrunde legen.
Wichtige Regelungen, die eine Gefahr der Rufschädigung des Kleingartenwesens nach sich ziehen könnten, sollten auch nicht diktatorisch von Vorsitzenden allein festgelegt werden sondern durch ausführliche Mitgliederdiskussionen und -Abstimmungen fundiert werden.
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: Hardy am 19. April 2017, 12:20:26
Über ein Trampolin-Verbot diskutieren die Vorsitzenden der Dortmunder Gartenvereine schon seit einigen Jahren. Dabei ist nie eine Mehrheit für ein Verbot der Geräte erreicht worden. So eine Mehrheit wäre aber Voraussetzung für Verbindlichkeit, teiltest Du vorher hier mit.

Haimix, hat es denn überhaupt wegen dem Merkblatt über Baulichkeiten und Verordnungen verbindlich für alle Gartenfreunde in Dortmund wie es der GV Helenenberg in seiner HP einen Beschluß der MV des SV nach Diskussionen in den GV von Dortmund gegeben? Das geht aber aus Deinen Ausführungen nicht hervor. Dann stell Dich doch an die Spitze, sammle Unterstützer, die gegen diesen "Beschluß des SV" Einwände haben.
Auf welcher Basis wird das in Deinem GV gestattet?
Bei diversen Firmen wie "Aktivshop" ist ein Trampolin ein Sportgerät.

Hardy
                               

                               

                                                                             
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: haimix am 30. April 2017, 01:50:59
Lieber Hardy - die Regelungen bezüglich Trampolinen sind, wie du richtig erkennst, höchst unklar und widersprüchlich. GVs wurden bisher nicht eingespannt.
Soweit mir bekannt gibt es in der Dortmunder Gartenordnung (Satzung des Stadtverbandes) keine Hinweise zu Trampolinen. Die Stadtverbandsversammlung diskutiert, wie mir bekannt ist, darüber schon seit längerem. Eine Einigung oder Mehrheit für ein Verbot kam aber nicht zustande, weil  plausible Argumente für ein Verbot wohl nicht vorgelegt werden konnten. Ein sogenanntes "Infoblatt" des Vorstandes täuscht aber Beschlüsse und Satzungsänderungen vor. 
In den Mitgliederversammlungen wurde darüber aber nie abgestimmt.
Inzwischen hat allerdings die Stadtverbandsvorsitzende erklärt, dass es sich beim Info-Blatt mehr um ein Empfehlungsschreiben ohne rechtliche Verbindlichkeit handelt.
Der nachfolgende Link zeigt, wie unterschiedlich Dortmunder Vereine den Sachverhalt behandeln.

https://scontent-mrs1-1.xx.fbcdn.net/v/t31.0-8/18192553_1722524641096697_9043740297755555150_o.jpg?oh=cfbfd991d47d4b90cbe93c887ac94002&oe=59BC7B83 (https://scontent-mrs1-1.xx.fbcdn.net/v/t31.0-8/18192553_1722524641096697_9043740297755555150_o.jpg?oh=cfbfd991d47d4b90cbe93c887ac94002&oe=59BC7B83)
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: Hardy am 30. April 2017, 09:13:01
Haimix, naq, die Gartenordnung Eures SV enthält keine Trampolinregelung: ist im I-Net nachzulesen.

Wenn Ihr als Befürworter des Trampolins nicht selbst dazu das Zepter in die Hand nehmt, braucht man sich nicht zu beschweren. Man kann ja auch mit einer Petition o.ä. sich an den 4. Bundeskongress des Bundesverbandes der Kleingärtner ab 18. Mai in Berlin wenden. Macht Euch schlau wer da aus Dortmund teilnimmt, das wäre noch eine Möglichkeit. ;)

Schönes WE

Hardy aus Sachsen
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: haimix am 05. Mai 2017, 15:27:34
Die Veröffentlichung der dubiosen Regelung hat mittlerweile dazu geführt, dass das "Verbot" nicht mehr so aggressiv herausgestellt wird. Da es, wie du richtig bemerkt hast, auch nicht in der Gartenordnung steht, ist es rechtlich auch nicht verbindlich.
Ich hoffe also, dass sich die Befürworter des Verbotes in Zukunft mäßigen, um weitere Komplikationen zu vermeiden.
Titel: Irmgard Möller:"Wir sagen, was in den Anlagen passiert und was nicht"
Beitrag von: haimix am 11. Mai 2017, 08:27:03
Das ist ein Spruch aus vergangenen Zeiten. Eine gewählte Vorsitzende muss wissen, dass sie Ihre Wählerinteressen vertreten und respektieren muss. Sie ist nicht Alleinherrscherin und kann ohne Zustimmung Verbandsmitglieder keine Regelungen selbstherrlich festlegen. Hält sie neue Regelungen für nötig, muss sie diese zur Diskussion und Abstimmung vorlegen, bevor sie verbindlich werden.
Eine Verbandsvertreterin muss sich also in den offiziellen Gremien Mitgliederversammlungen darum kümmern, die Meinungen und Überzeugungen der Vereinsmitglieder sicher und verbindlich zu ermitteln.
Darüberhinaus kann sie eine eigene Meinung äußern, die aber nicht verbindlich ist.
Vertretern mit langer Geschichte mag die Entwicklung zur Demokratie in Deutschland entgangen sein.Weniger anzeigen
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: DieRingelblume am 15. Mai 2017, 23:10:58
Da steht doch tatsächlich, dass Trampoline "Sportgeräte" seien. Na, wenn jetzt alles, bei dem man sich bewegt, als Sport klassifiziert wird, dann wird es eng. Darf man noch Pflastern, oder gilt der Weg dann als "Sportgerät"?

Was ich meine ist: Kinder hüpfen und toben halt auf einem Trampolin. Aber das zum reinen Spaß. Nicht, um darauf "Sport" zu machen und für die nächste Olympiade zu trainieren. :)
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: haimix am 29. Mai 2017, 07:41:07
 :)Sehe ich auch so!
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: Jagcreser am 29. Mai 2017, 12:15:29
Ich hoffe doch das solche Verbote nicht in Kraft treten. Selbst meine Nachbarn erfreuen sich wenn Leben im Garten ist.
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: DennisAbt am 31. Mai 2017, 06:45:58
Man kann bald alles verbieten. Dann ist es bald ganz ruhig und man verbietet auch den Vögeln zu singen!
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: Laremas am 28. Juni 2017, 12:36:48
Naja, über die SInnhaftigkeit von bestimmten Verboten kann man ja immer diskutieren
Titel: Re: Trampoline und Gartenregelung
Beitrag von: Maslak0 am 11. April 2018, 11:37:18
Ich suche das richtige Trampolin für den Garten, was denkst du über diese: XXX

# edit: link entfernt
#
# weil ich denke, daß es in diesem Thread nicht um ein
# konkretes Trampolin, sondern die formalen und
# rechtlichen Rahmenbedingungen geht.
# bei Dir geht es aber scheinbar nur um eine Werbung für
# diese Produkte.
# oder willst Du ehrlich eine Bewertung aller
# zwanzig dort aufgeführten Produkte???
# joey