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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Loren am 28. Mai 2004, 23:29:00

Titel: offene Jahresbeitragsrechnung
Beitrag von: Loren am 28. Mai 2004, 23:29:00
Hallo Kleingärtner,<br />
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eines unserer Mitglieder bezahlt die Jahresbeitragsrechnung nicht. Habe schon 2 Mahnungen verschickt, jedoch ohne Erfolg.<br />
Die dritte Mahnung ist jetzt fällig. Was ist, wenn das Mitglied darauf nicht reagiert. Welche Möglichkeiten habe ich dann. Wer kann mir seine Erfahrungen mitteilen?.<br />
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Vielen Dank für eure Hilfen.<br />
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lg loren
Titel: Re : offene Jahresbeitragsrechnung
Beitrag von: Reinhard am 30. Mai 2004, 22:40:00
Hallo, zunächst würde ich mal das persönliche Gespräch suchen. (Telefonnummer hast Du doch?) Wenn das nicht hilft, www.google.de ist Dein Freund! Unter "Mahnbescheid" findest Du reichlich Hinweise.<br />
Gruß Reinhard
Titel: Re : offene Jahresbeitragsrechnung
Beitrag von: Burchard am 03. Juni 2004, 10:35:00
Hallo!<br />
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Normalerweise steht in der Vereinssatzung was zum Thema "Zahlungsrückstand" - besonders was den Vereinsauschluß betrifft. Ist aber dann die ganz große Keule. <br />
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Seit Ihr so groß, daß man ihn nicht direkt ansprechen kann? Kann ja sein, daß es Unklarheiten bei der Abrechnung gibt.<br />
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Gruß<br />
Burchard
Titel: Re : offene Jahresbeitragsrechnung
Beitrag von: Jürgen Fisch am 04. Juni 2004, 15:16:00
Hallo !<br />
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Wir haben auch zwei Jahre Sorgen mit der pünktlichen Zahlung gehabt.<br />
Zunächst sollte man wissen, dass das Mahnverfahren bei Rechnungslegung mit <br />
Termin nur noch eine Höflichkeistfloske ist.<br />
Man sollte sie jedoch noch praktizieren. Auch ein Anruf als Erinnerung erscheint sinnvoll.<br />
Bei Unbelehrbaren jdoch hilft nur der Einzug über einen Rechtsanwalt (Rechtsschutz trägt die Kosten), der ist für den Betroffenen kostenpflichtig(ca. 24,00 â,¬)aber unschädlich für den Verein.<br />
Der Vorstand erfüllt damit seine Pflicht zur Sicherung des Vereinsvermögens. Wir haben zusätzlich noch in die Satzung aufgenommen,"Bei zusätzlichen Aufwendungen des Vorstandes zur Sicherung des Vereinsvermögens ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 10,00 - 100, 00 â,¬ zu zahlen.<br />
Die Höhe ist abhängig vom Vertoss, er erhält das Recht der Anhörung und der Beschluss muss wirksam zustande gekommen sein. <br />
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Viel Spaß
Titel: Re : offene Jahresbeitragsrechnung
Beitrag von: Peter Garbrock am 01. Juli 2004, 20:39:00
dem Pächter die Kündigung schicken,gleichzeitig an Kreisverband oder ??????