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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Baum am 14. April 2014, 17:49:19

Titel: Fristlose Kündigung: Kostern der Wertschätzung?
Beitrag von: Baum am 14. April 2014, 17:49:19
Fristlose Kündigung:

Meinem Vater wurde aufgrund von Streitigkeiten der Garten fristlos/außerordentlich gekündigt.

Zur Wertemittlung wurde ein unabhängiger ,,Gartenschätzer" herangezogen.

1.   Welche Partei muss für die Kosten aufkommen? Zumal die Rechnung dem Gartenverein zugestellt wurde und wir nur eine Kopie erhalten haben.
2.   Mein Vater ist kurz nach der Wertschätzung zur fristlosen Kündigung gestorben und als einziger im Pachtvertrage / Gartenverein eingetragen. Ich nehme an, dass die fristlose Kündigung weiter zählt und nicht das der Pachtvertrag aufgrund des Todes erlischt?
3.   Wer tritt nun die Rechtsnachfolge in diesem Fall an. Ich kenne mich nicht im Kleingartengesetz aus (komme wie die Jungfrau zum Kind zu der ganzen Sache)
4.   Währe das Herantreten an einen Anwalt besser als alles alleine zu machen? Wenn ja, gibt es spezielle Anwälte und wenn ja wo? (Bin im Rechtschutz!)




Ich weiß da es viele Fragen sind, aber zu der Trauer kommen nun solche Sorgen dazu, zumal ich wie geschrieben, wenig wissen in dieser Sache besitze! 

Herzlichen dank im Voraus
                            Marcel
         
Titel: Re:Fristlose Kündigung: Kostern der Wertschätzung?
Beitrag von: Boraras am 14. April 2014, 18:17:36
Hallo Marcel,

zu 1) Bei Kündigungen durch den Gartenpächter hat der Pächter die Wertermittler (bei uns 40 oder 60 EUR) zu zahlen. Ob das bei Kündigungen durch den Gartenverein auch der Fall ist, müsste im Pachtvertrag festgehalten sein. Lass es Dir ggf. vom Verein schriftlich geben, wo es geschrieben steht.

zu 2 und 3) Der Pachtvertrag erlischt (einen Monat?) nach dem Tode des Pächters. Angehörige können (wenn sie wollen) einen neuen Pachtvertrag abschließen. Aber auch dies sollte alles im Pachtvertrag stehen.

zu 4) Was willst Du erreichen? Willst Du den Garten übernehmen? Hast Du Angst, dass der Garten an einen anderen übergeben werden könnte? Willst Du nur die Kosten nicht tragen?
Was spricht gegen ein Gespräch mit dem Vorstand? Vielleicht kannst Du deutlich machen, dass Du in diesem Garten groß geworden bist und ihn deshalb sehr gern weiter pflegen möchtest.

LG
Boraras
Titel: Re:Fristlose Kündigung: Kostern der Wertschätzung?
Beitrag von: Hardy am 14. April 2014, 18:59:46
Hallo, jeder LV der Gartenfreunde hat eine Richtlinie für die Wertermittlung. Die sollte man sich bei einer angedachten Kündigung anschauen. Hier ist der Link dazu der LV Westfalen und Lippe sowie von Rheinland e.V. aus 2013.
http://www.kleingarten.de/downloads/broschuere_wertermittlung_2013.pdf

Hardy
Titel: Re:Fristlose Kündigung: Kostern der Wertschätzung?
Beitrag von: Baum am 14. April 2014, 20:31:23
Hallo Boraras und Hardy, schonmal vilen Danke für die Antworten.

Zitat von: Boraras am 14. April 2014, 18:17:36
Hallo Marcel,

zu 1) Bei Kündigungen durch den Gartenpächter hat der Pächter die Wertermittler (bei uns 40 oder 60 EUR) zu zahlen. Ob das bei Kündigungen durch den Gartenverein auch der Fall ist, müsste im Pachtvertrag festgehalten sein. Lass es Dir ggf. vom Verein schriftlich geben, wo es geschrieben steht.

Die Kosten für die Wertschätzung belaufen sich auf fast 500.-Euro. Ich werde mir aber die entsprechende Stelle über Kostenübernahme in der Satzung/Pachtvertrag schriftlich übermitteln lassen. 


Zitat von: Boraras link=topic=32239.msg134879#msg134879 date=1397492256
zu 2 und 3) Der Pachtvertrag erlischt (einen Monat?) nach dem Tode des Pächters. Angehörige
u]können[/u] (wenn sie wollen) einen neuen Pachtvertrag abschließen. Aber auch dies sollte alles im Pachtvertrag stehen.

Mein Vater ist vor seinem Tod fristlos gekündigt worden!Was zählt da? Denke doch die Kündigung?


[quote author=Boraras link=topic=32239.msg134879#msg134879 date=1397492256
zu 4) Was willst Du erreichen? Willst Du den Garten übernehmen? Hast Du Angst, dass der Garten an einen anderen übergeben werden könnte? Willst Du nur die Kosten nicht tragen?
Was spricht gegen ein Gespräch mit dem Vorstand? Vielleicht kannst Du deutlich machen, dass Du in diesem Garten groß geworden bist und ihn deshalb sehr gern weiter pflegen möchtest.[/quote]

Nein, ich möchte den Garten nicht übernehemen. Ich bin froh, wenn das endlich vorbei ist. Das Verhältniss zum Vorstand war sehr zerrüttet und ich traue ihm daher nicht. Die Frist zur Abstimmung über die Kündigung wurde nicht ordnungsgemäß eingehalten, so dass fast nur dem Vorstand nahestehende teilgenommen haben. Aber es wäre eh nicht sinnvoll gewesen weiter zu machen. Es geht mir um die Kosten. Es sollen die gesamten Kosten der Wertermittlung dem Verein überwiesen werden, zudem habe ich nur eine unbeglaubigte Kopie der Rechnung. 
Titel: Re:Fristlose Kündigung: Kostern der Wertschätzung?
Beitrag von: Enzio am 15. April 2014, 11:30:43
Hallo Baum,

zunächst mein Beileid. Aufgrund des Todes deines Vaters ist die fristlose/außerordentliche Kündigung von sekundärer Bedeutung. Vielmehr liegt es jetzt an den Erben diese Angelegenheit abzuwickeln und als erstes Gespräche mit dem Vorstand aufzunehmen.

zu 1) Die Kosten für die Wertermittlung trägt der Pächter, in diesem Falle die Erben. Wobei die Gebühr für die Wertermittlung über 500,00 € scheint mir sehr, sehr hoch zu sein und ist aus meiner Sicht sozial unverträglich. Interessant wäre hier zu wissen wie hoch die ortsübliche Gebühr ist. Ein Widerspruch ist hier zu überlegen. Mich würde auch interessieren, ob die Gebühr Pauschal oder prozentual vom  Ergebnis der Wertermittlung erhoben wurde?

zu 2) Wenn der Garten fristlos gekündigt wurde, müsste dieser geräumt werden, notfalls zwangsgeräumt. Da dies nicht geschehen ist, lebte das Pachtverhältnis auf. Spielt jetzt aber sowieso keine Rolle mehr.

zu 3) Mit dem Tode deines Vaters ist die Vereinsmitgliedschaft und der Pachtvertrag erloschen, da er der alleinige Pächter war. Ein gesetzlicher Anspruch auf die Fortsetzung des Pachtverhältnisses  besteht für die Erben nicht und müsste bei Interesse neu abgeschlossen werden. Den Erben gehören das Gebäude, die Aufbauten und die Bepflanzung. Mit den Rechten wurden auch Pflichten geerbt.

Eine Wertermittlung müsste bei Pächterwechsel auf jeden Fall gemacht werden. Wegen der ortüblichen Höhe solltest du dich beim Stadt- bzw. Bezirksverband erkundigen und ggf. dem widersprechen.

Enzio
Titel: Re:Fristlose Kündigung: Kostern der Wertschätzung?
Beitrag von: Hardy am 15. April 2014, 17:11:17
Entzio schrieb heute früh:"Den Erben gehören das Gebäude, die Aufbauten und die Bepflanzung. Mit den Rechten wurden auch Pflichten geerbt."
In Sachsen ist das so formuliert:

"Die Beendigung des Unterpachtvertrages hat zur Folge:
Das vom Kleingärtner in die Parzelle eingebrachte Eigentum (Laube, bauliche Anlagen, Bäume usw.) fällt in die gesamte Erbmasse des Verstorbenen; das Erbe muss in der Gesamtheit angenommen oder ausgeschlagen werden;
Es besteht kein Entschädigungsanspruch, auch nicht gegenüber dem Verein;
Kann oder soll der Garten nicht weitervergeben werden, ist er durch den Erben zu beräumen, oder es ist in Übereinstimmung mit dem Verein ein anderer Rückgabezustand schriftlich zu vereinbaren."
Dass das hart ist mir klar. Aber so ist nun mal die Rechtslage.
Hardy
Titel: Re:Fristlose Kündigung: Kostern der Wertschätzung?
Beitrag von: Baum am 15. April 2014, 17:17:42
Danke für die Beileidsbekundung und Antwort.
Ja, die Kündigung ist erstmal sekundär, aber ist diese nun wirksam oder der Tod meines Vaters? Mir geht es um die Wertermittlung, da mein Rechtsempfinden vermittelt, das bei einer fristlosen Kündigung (das ist ja der Wunsch des Vereins!) dieser auch die Kosten, zumindest teilweise, übernehmen muss? Bei einer ordentlichen Kündigung sieht das anders aus. Also, es geht mir nur um fristlose Kündigung.

Zu 1) die Gebühr wurde pauschal erhoben. Anfahrtskosten, Zeitaufwand... des Gartenschätzers. Die Rechnung ging an den Gartenverein, der uns nur eine Kopie übermittelt hat und das Geld fordert..


zu 2) Natürlich ist der Garten noch nicht geräumt. Die Kündigung kam erst vor zwei Wochen und mein Vater ist gerade mal 1 Woche tot.

Zu 3) Ich möchte den Graten nicht und den Verlauf nach Tod des Pächters ist im Bundes Kleingarten Gesetze geregelt. Für mich ist interessant, was nun zählt? Die fristlose Kündigung, die vor dem Tod ausgesprochen wurde, oder doch der Tod des Pächters?

Gibt es Fachanwälte für Gartenrecht (wenn ja, gibt es ein Verzeichnis?)oder sollte ein Anwalt für Vertragsrecht genügen?

Titel: Re:Fristlose Kündigung: Kostern der Wertschätzung?
Beitrag von: Baum am 15. April 2014, 17:20:17
Hallo Hardy, der Garten soll weitervermittelt werden. Das geschieht durch den Verein mit Warteliste...
Daher ja auch die Wertermittlung...
Titel: Re:Fristlose Kündigung: Kostern der Wertschätzung?
Beitrag von: Hardy am 16. April 2014, 11:38:56
Hallo @Baum,
1. Enzio schrieb am 15.5., dass Du Widerspruch gegen die u.U. zu hohen Kosten der Wertermittlung einlegen solltest und zugleich beim LV der Gartenfreunde Einsicht in dessen Richtlinie zur Wertermittlung vornehmen solltest.
Letzteres kann man sicher per I-Net machen.
2. Meiner Meinung nach kannst Du nicht davon ausgehen, dass der Gartenverein einen Teil der Kosten der Wertermittlung übernimmt. Denn es erfolgte eine fristlose Kündigung durch den Verein. Du schreibst im 1. Beitrag wegen Streitigkeiten. Und eine Kündigung durch den Verein ist lt. BKlGesetz § 9, Abs.1 "Im Falle der Kündigung durch vertragswidriges Verhalten..." möglich.
3. Natürlich gibt es Anwälte die Dein Problem klären können. Das kannst Du zu Hause über das I-Net machen. Klick mal z.B. 123 recht.de an oder Du wendest Dich direkt an einen RA. Oder man spricht einen RA direkt an am Wohnort.
4. Unabhängig von der Warteliste im Verein: Du bist nun mal der Erbe und damit hat man Pflichten. Da musst Du den Garten für eine Weitervergabe vorbereiten.
Hardy
   
Titel: Re:Fristlose Kündigung: Kostern der Wertschätzung?
Beitrag von: Enzio am 16. April 2014, 11:54:11
Hallo Baum,

für eine außerordentliche Kündigung müssen handfeste Gründe vorgelegen haben und nach Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt bzw. beigelegt worden sein.  Diese Gründe sind im §8 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) geregelt.

Das BKleingG scheint ein Randgebiet zu sein, mit viel Arbeit und wenig Honorar. Wenn du einen Rechtsanwalt vor Ort zur Beratung hinzuziehst, sollte ihm das BKleingG bekannt sein. Er benötigt von dir zusätzlich die Satzung mit Gartenordnung des Vereins.

Gruß
Enzio
Titel: Re:Fristlose Kündigung: Kostern der Wertschätzung?
Beitrag von: Enzio am 16. April 2014, 15:47:40
@Baum,

bei uns in NRW ist das so geregelt, dass bei jedem Pächterwechsel eine Wertermittlung durchzuführen ist und die Gebühr für die Wertermittlung trägt der scheidende Pächter. Diese Wertermittlungen sind durch die Landesverbände geschulte Wertermittler durchzuführen. Ähnliche Regelungen dürften  auch in anderen Verbänden vorhanden sein.

Hardy schrieb heute unter Punkt 2: ,,Meiner Meinung nach kannst Du nicht davon ausgehen, dass der Gartenverein einen Teil der Kosten der Wertermittlung übernimmt." Der Meinung bin ich auch. Das einzige was mich stört, ist die hohe Gebühr.

Die Positionen für die Gebühren, welche du aufgezählt hast, sind aus meiner Sicht o.k. Allerdings die Gesamthöhe der Gebühr von ca. 500,00€ ist meiner Meinung nach unangemessen hoch und entspricht eher der Gebühr eines kommerziellen Gutachtens als einer sozialverträglichen Wertermittlung für Kleingärten. 

Was mich hierbei auch verblüfft ist der Ablauf, weil zuerst erfolgte die Wertaufnahme und dann die Kündigung. Es ist nicht auszuschließen, dass die Kündigung Formfehler enthält.

Gruß   
Enzio