Vorstand des Kleingartenvereins will folgendes neu einführen:
Gemeinschaftsarbeit wird auch gefordert, bzw. bei Nichtteilnahme in Rechnung gestellt, für Aufstellen und Abbau der Anlagen (vorrangig Zeltauf/abbau) bei Veranstaltung des jährlichen Gartenfestes.
(Lt. Gartenordnung: Errichtung Instandhaltung der Anlage z.B Wege Außeneinfriedung,Spielplatz, Toiletten)
Wie ist eure Meinung dazu?
Hallo,
das Vereinsleben macht die Gemeinnützigkeit aus.
Jedes Mitglied ist für die Anlage und die Gemeinschaft verantwortlich. Der Vorstand teilt die Gemeinschaftsstunden ein. Für nicht geleistete Stunden muss ein Entgelt, in unserem Verein 20,00€, bezahlt werden.
Viele Grüße
schildipit :)
Hallo Bachgarten,
gehe mal hier auf die Seite 2. Das Thema Gemeinschaftsarbeit behandelten wir bereits von Aug.- Okt. 2014 als "Befreiung von Pflichtstunden". Da findest Du Antworten aus dem SV der Kleingärtner Leipzig und dessen RA.
Hardy
Hallo Gartenfreund !
Es wird ja zeit,dass bei Euch was getan wird !
Wir haben das schon ewig, die Anlage ist 51 Jahre.
Wir machen 5 Std./ Jahr und Parzelle.
Wer nicht kann oder will, zahlt 5 € / Std.
Manche Anlagen haben mehr Pflichtstunden und höhere Geldbeträge.
Gruss
Natürlich, Gemeinschaftsarbeit gehört dazu und ist notwendig und sinnvoll. Aber kann bisheriges freiwilliges Helfen fürs Gartenfest vom Vorstand ohne vorherige Absprachen oder Beschlüsse einfach so durch Aushang eingefordert bzw. Nichtteilnahme als kostenpflichtig erklärt werden?
Nachtrag: Pflichtstunden waren bisher schon immer üblich für allgemeine Arbeiten in der Anlage. Es geht bei dieser Frage nur um die ohne Vorankündigung gemachte Neueinführung für Pflichtstunden zum Auf- und Abbau beim Gartenfest, die bisher immer freiwillig war.
Gartenfreund, hast Du das Problem schon mal beim Vorstand oder in einer MV angesprochen?
Wer soll dann überhaupt den Auf- und Abbau managen? Man kann ja eine Firma einbinden, aber da zahlt dann der Verein und letztlich auch Du!
Hardy
Es waren beim Auf- und Abbau immer genügend GF da und ich war auch immer dabei. Letztes Jahr wegen Urlaub jedoch nicht, was die Minusstunden auslöste. Meine Frage ist, und darüber wollte ich mich vor Ansprechen hier lediglich vorab informieren: Sollte/müsste so eine Neueinführung evtl. bei der MV mitgeteilt/beschlossen werden, oder genügt Vorstandsbeschluss und Aushang.
"Letztes Jahr wegen Urlaub jedoch nicht, was die Minusstunden auslöste". Eure JHV hattet ihr schon sicher im Frühjahr 2015? Dort hätte der Vorstand das beantworten müssen, allerdings hat das wohl kein GF angesprochen? Und in welchem Dokument oder in welcher MV wurde beschlossen, dass nicht geleistete Arbeitsstunden inkl. bei der Vorbereitung des Gartenfestes zu bezahlen sind? Bei mir im GV steht in der Satzung, dass die MV die Höhe der Beiträge, von Umlagen und die Arbeitsleistungen (in Std. pro Garten inkl. des Ersatzbeitrages für nicht geleistete Arbeitsstunden beschließt.
Hardy
Danke für die Antwort, Hardy. Die Berechnung der Minusstunden kam erst nach der JHV. Der Aushang konnte auch so verstanden werden, dass wer beim Gartenfest hilft, dies für die "sonstigen bisher üblichen" Gemeinschaftsarbeiten angerechnet erhält. Es waren einige überrascht über die Sonderregelung, und meinen, dass so etwas vorher von allen beschlossen werden muss und nicht einfach nur von der Vorstandschaft ausgehängt werden sollte. Bei euch ists wohl so.
In unserer Gartenabteilung muss jeder Arbeitsstunden leisten.
Viele haben bestimmte Objekte, um die sie sich kümmern müssen.
Die anderen Gartenfreunde können ihre Stunden bei
Eine Ergänzung dazu:
Lest bitte mal das Urteil des AG Stollberg vom 21.5.1996 Az: 1 C 1215/95.
Allerdings ist es noch günstiger für den Verein nicht nur in der Satzung dazu was aufzuschreiben, sondern auch im Pachtvertrag das konkret zu formulieren. Denn zwischen Mitgliedschaft und Pachtverhältnis besteht ein Unterschied, wenn das Mitglied seine Mitgliedschaft kündigt, aber den Garten weiter bewirtschaftet.
Hardy