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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Tapsi am 01. November 2017, 09:36:57

Titel: Wertermittlung
Beitrag von: Tapsi am 01. November 2017, 09:36:57
Liebe Gartenfreunde,
eine gute Freundin 83 Jahre muss aus Altersgründen ihren Garten abgeben den sie 2000 gepachtet hat. Laut der Wertermittlung war das Haus damals 14 Jahre alt und somit heute 31 Jahre mit Restlaufzeit von 19 Jahren (Massivhaus).
Vor einigen Jahren wurde teilweise das Dach erneuert.
Nun kommt der Wertermittler und sagt das Haus sei bereits 1984 gebaut worden. Unsere Freundin hat auch noch das Gutachten von ihrem Vorpächter, auch darin steht Bj. 1986.
Wie können wir ihr helfen?
Gut Grün Tapsi aus NRW
Titel: Re: Wertermittlung
Beitrag von: Hardy am 01. November 2017, 14:17:47
Tapsi, Der Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner e. V. hat folgende Software für Kleingartenvereine heraus gebracht:
   
Wertermittlung von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstigen Einrichtungen in Kleingärten zur Software
Geh mal auf dessen HP unter Wertermittlung, ansonsten wende Dich an den Vorstand der Kleingartenanlage! Ein Wertermittler??
Titel: Re: Wertermittlung
Beitrag von: Tapsi am 01. November 2017, 18:34:27
Hallo Hardy, danke für Deinen schnellen Kommentar!
Das Programm habe ich und war sehr verwundert. Die Wertermittlung wurde vom Bezirksfachberater durchgeführt.
Der Vorstand alles in Familienhand.
Viele herzliche Grüße
Tapsi
Titel: Re: Wertermittlung
Beitrag von: verbandsfrei am 02. November 2017, 08:38:11
Hallo Tapsi,
nach 14 Jahren sind etwaige Ansprüche wg. eines falschen Wertermittlungsprotokolls leider höchstwahrscheinlich verjährt.

Wenn ich das richtig einschätze, geht es hier darum, dass deine Freundin sich (meines Erachtens zu Recht) nicht mit einem Abschlag für die zusätzlichen 2 Jahre beim Alter zufrieden geben möchte. Ohne böse zu sein: es geht also ums Geld (wirklich, ist absolut in Ordnung!!!).

Wenn es also darum geht, dann macht es doch wie so häufig in der Praxis: das, was euch bei der meist leider realitätsfremden Wertermittlungssumme fehlt, wird bei dem separat stehenden Verkauf von Interieur bzw. von Dingen, die die Wertermittlung gar nicht erfasst, wieder drauf geschlagen.

Generell aber: woher nimmt der Herr Wertermittler denn sein Wissen, das Haus sei bereits 1984 erbaut worden?

VG
verbandsfrei
Titel: Re: Wertermittlung
Beitrag von: Tapsi am 03. November 2017, 10:10:25
Hallo, leider kann ich erst jetzt antworten, da ich noch einmal nachgefragt habe. Der Bauantrag wurde 1984 gestellt!
Viele Grüße
Tapsi