Hallo Gartenfreunde,
was tut unser Bundesverband um die ständig auf uns zu kommenden Kosten einzudämmen.
Ein Kleingarten entwickelt sich bald zu einem unbezahlbaren Luxus. Nachdem die Zweitwohnsteuer zuschlägt kommt jetzt noch die Meldung, dass die Besitzer eines Grundstücks von einem Pächter zurückliegende Erschließungskosten (bis 1990) in Höhe von 50% umlegen können. Fogende Kosten nach 2001 sogar mit 100%.
Es wird ein Schwund an organisierten Kleingärtnern nicht aufzuhalten sein. Nur noch zahlen und dann noch dem Bundeskleingartengesetz unterliegen kann man kaum verstehen. Der Bundesverband sollte endlich aufwachen und nichts dem selbstlauf überlassen. Gruß Willi Lohmann
Hallo Willi,
ich glaube hier liegst Du etwas falsch. Die umzulegenden Kosten (rückwirkend bis 1990)gelten nur für Datschenbesitzer. Das sind keine Kleingärtner nach dem Budneskleingartengesetz, sondern fallen unter die Rubrik Wochenendgärten. Ich selbst bin Mitglied in einem Kleingartenverein in Sachsen, wir zahlen keine Steuern für eine Zweitwohnung, auch wurde dieses Anliegen für diese Kosten noch nicht an uns herangetragen.
Bis zumnächsten Mal.
Sabine