Bei uns gibt es massive Probleme mit dem Vorstand und dessen Stellvertreter.
An wen können wir uns wenden bei Fragen zur Satzung, zum Verhalten der o.g.Personen etc.
Vielleicht gibt es ja auch hier jemanden der bereit wäre mir einige Fragen beantworten zu können?!
Moin,
der reguläre Weg ist, sich erstmal an den Kreis- oder Bezirksverband zu wenden.
Das kann manchmal bereits helfen, wenn sich da jemand einschaltet. Hängt aber - wie immer - von den handelnden Personen ab.
Ciao
Joey
Der Weg zum Kreis- oder Bezirksverband ist genau der falsche, da dieser in aller Regel keinerlei Befugnis besitzt, sich in die Verwaltung des Vereins einzumischen. Die Vereine sind rechtlich selbstständig und der Verband besitzt i. d. R. keinerlei Weisungsbefugnis. Auch überschreitet der Verband meist bereits seine Befugnisse, wenn er einzelne Vereinsmitglieder an dem Verein/Vorstand vorbei berät.
Ansprechpartner für derartige vereinsrechtliche Verfahrensfragen ist das zuständige Registergericht beim Amtsgericht. Die dortigen Rechtspfleger können Auskunft erteilen, wenngleich sie keine Rechtsberatung vornehmen dürfen. Es dürfte wohl auf ein Minderheitenbegehren hinauslaufen. Dazu ist die Kenntnis der Satzungsregelungen Grundvoraussetzung. Sofern diese nicht vorliegt, kann sie beim Vereinsregister jederzeit eingesehen werden.
VG
verbandsfrei
...es sollte mich schon sehr wundern, wenn die Rechtspfleger in diesem Fall (gegen Gebühr) mehr machen, als die hinterlegte Satzung auszuhändigen. Wie Du schreibst, dürfen sie ja keine Rechtsberatung machen.
Der Kreis- oder Bezirksverband hat (je nach Einzelfall!) Durchgriffsmöglichkeiten im Rahmen eines Generalpachtvertrages. Da wir aber den speziellen Fall hier nicht kennen, ist das Spekulation.
Unbhängig davon sollte das Mitglied eine Beratung bekommen, die über die Auskunft der Rechtspfleger hinaus geht. Von einer direkten Intervention habe ich nichts gesagt. Insofern bleibe ich beim Hinweis, sich an KV/BV zu wenden.
Ciao
Joey
Joey, du vermischst Pachtrecht und Vereinsrecht.
Auf der Pachtschiene hat ein Verband, der General(ver)pächter gegenüber dem Verein ist, eine Handhabe bei pachtrechtlich relevantem Fehlverhalten des Vereins, mehr jedoch nicht.
Vereinsrechtlich - darauf zielt die Fragestellung hauptsächlich ab ("Fragen zur Satzung, Verhalten der o.g. Personen") - hat ein Verband in den allermeisten Fällen keinerlei Eingriffs- oder auch nur Beratungsbefugnisse, auch wenn gern Gegenteiliges behauptet wird.
Eine Anfrage beim Amtsgericht ist kostenfrei. Sofern für eine Handlung der Rechtspfleger Gebühren anfallen, ergeht vorher ein entsprechender Hinweis. Die Rechtspfleger verweisen durchaus auf grundlegende Zusammenhänge sowie zugehörige Paragraphen, was bereits sehr viel weiterhelfen kann. Eine Rechtsberatung ist das dann noch nicht.
Im Übrigen dürfen auch die Verbände keine Rechtsberatung durchführen, allerhöchstens durchführen lassen. Er darf aber seine Mittel nicht ohne Weiteres für Nichtmitglieder einsetzen (ein einzelnes Vereinsmitglied ist meist nicht Mitglied im Verband, nur der Verein), womit der Verband ein Problemchen hat, wenn er eine Rechtsberatung zugunsten eines einzelnen Vereinsmitglieds durchführen lässt.
Zitat von: verbandsfrei am 10. Juli 2018, 15:53:19
Der Weg zum Kreis- oder Bezirksverband ist genau der falsche, da dieser in aller Regel keinerlei Befugnis besitzt, sich in die Verwaltung des Vereins einzumischen. Die Vereine sind rechtlich selbstständig und der Verband besitzt i. d. R. keinerlei Weisungsbefugnis. Auch überschreitet der Verband meist bereits seine Befugnisse, wenn er einzelne Vereinsmitglieder an dem Verein/Vorstand vorbei berät.
Entschuldige, aber das halte ich für einen irrglauben.
In unseren Bezirksverband, arbeitet dieser sehr eng mit den einzelnen Vereinen zusammen. Und empfehlen auch immer die Gesetzkomforme Umsetzung der einzelnen Vereine. Auch kann jedes einzelne Vereinsmitglied sich dort Informieren und beraten lassen.
Besonders die Satzung wird eigentlich mit dem Bezirksverband erarbeitet, durch den 1 Vorsitzenden. Damit diese auch wasserdicht sind.
So ist es jedenfalls bei uns in Niedersachsen.
Mit freundlichen Grüßen, Björn
"Bei uns gibt es massive Probleme mit dem Vorstand und dessen Stellvertreter.
An wen können wir uns wenden bei Fragen zur Satzung, zum Verhalten der o.g.Personen etc."
Chicca vielleicht vielleicht kannst du ja einige Fragen hier stellen, die wir dir dann beantworten.
Hallo in die Runde,
ich habe auch ein Problem mit dem Vorstand eines Kleingärten. Es geht um illegale Anbauten eines Parzellennachbarn. Der Vorstand macht nichts dagegen. Ich habe nach einer Schlichtung verlangt, die in der Satzung vorgegeben ist. Der Vorstand rührt sich nicht. Ich habe das Anliegen dann dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg vorgetragen. Doch auch der Landesbund tut nichts.
Hier muss ich an die gelesenen Mitteilungen über "Diktaturen" denken.
Ist ein Vorstand im Kleingartenverin tatsächlich Gott?
Kann mir jemand helfen?
"Es geht um illegale Anbauten eines Parzellennachbarn. Ist ein Vorstand im Kleingartenverin tatsächlich Gott?"
Manche Vorstände fühlen/leben sich wie Gott. Bei dem illegalem Anbau würde ich mal die Frage stellen oder einen Bauantrag, ob du auch einen Anbau realisieren kannst?!
Du hast noch eine Möglichkeit, sprich dieses Thema bei der MV an. Die Frage steht aber im Raum, ob dieser Anbau wirklich illegal ist? Der Gartennachbar muss einen bestätigten Bauantrag haben.
Hallo Rosa,
vielen Dank für die Antwort.
In der Satzung steht sinngemäß: Alle Anbauten bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Vorstands. Diese Genehmigung liegt nicht vor.
Dennoch baut der Parzellennachbar "fröhlich vor sich hin", im Vertrauen darauf, dass sich der Vorstand um nichts kümmert. Und bisher hat er recht, denn, wie beschrieben: Der Vorstand tut tatsächlich nichts!
Was nun?
Wie ich bereits schrieb, du hast mehrere Möglichkeiten.
1. Ungenehmigte Bauten können die Gemeinnützigkeit gefährden. Ich würde hier den Vorstand noch einmal darauf ansprechen.
2. Wenn er nichts macht, würde ich dies schriftlich dem Kreis-/Bezirks-/Stadtverband mittteilen.
3. Wenn dies alles nicht hilft, dann das Thema bei der MV ansprechen.
Man kann auch an den Eigentümer herantreten, aber dies birgt eine Gefahr. "Schlafende Hunde wecken" heißt dann das Thema und dies ist nicht gut für das Gemeinschaftsleben.