gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Gartenpforte am 19. September 2004, 16:38:00

Titel: Vereinsaustritt und Gartenübergabe an Ehefrau...
Beitrag von: Gartenpforte am 19. September 2004, 16:38:00
Hallo zusammen. Ich habe folgendes Problem. ich möchte aus persönlichen Gründen (diverse Ärgernisse mit dem Verein ;-) ) aus dem Kleingartenverein austreten. Meine Frau möchte unseren Garten aber behalten! Sie ist Vereinsmitglied, aber ICH bin Pächter. Kann es da Schwierigkeiten geben? Was wäre, wenn der Verein eine Übergabe ablehnt? Habe ich eine Möglichkeit, dagegen vorzugehen? Muss ich überhaupt eine Übergabe machen? Oder ist meine Frau dann automatisch Pächterin?<br />
<br />
Viele Fragen... ich hoffe trotzdem auf eine Antwort...
Titel: Re : Vereinsaustritt und Gartenübergabe an Ehefrau...
Beitrag von: Burchard am 20. September 2004, 11:16:00
Hallo!<br />
<br />
Werf erst mal einen Blick in den Pachtvertrag bzw. in euere Satzungen. <br />
<br />
Muß man eine Garten gepachtet haben um Vereisnsmitglied zu sein - oder kann man erst einen Garten pachten wenn man Vereisnmitglied ist. <br />
<br />
Daraus ergibt sich dann die rechtliche Situation.<br />
<br />
Grundsätzlich bedeutet ein Vereinsaustritt nict auch automatisch die Kündigung des Pachtvetrags.<br />
<br />
Trifft für euch der erste Fall zu - könnt ichr sogar beide aus dem Verein austreten un bleibt weiterhin Pächter des Gartens. Dafür entfallen die Pflichtstunden - soweit es sowas bei euch gibt - und natürlich auch der Vereinsbetrag. Dafür kann der Verein aber eine "Kostanpauschale" für die Verwaltung (Pachtabrechnung, Strom- Wasserabrechung etc.) erheben. Der muß aber plausible und nachweisbar sein. Je nach Pachvertrag entfallen auch die Beiträge an die übergeordneten Verbände.<br />
<br />
Im zweiten Fall muß der Garten sicherheithalber "umgeschrieben" werden. Hier kann sich der Verein eigentlich nicht sträuben, er wird ja ein - für den Vorstand - "lässtiges" Mitglied los. Sonst wende dich an den übergeordneten Verband bzw. den Verpächter und lass dien Frau als Pächter eintragen. (Eventuell Hilfsargument: "Angst vor Harz IV")<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard
Titel: Re : Vereinsaustritt und Gartenübergabe an Ehefrau...
Beitrag von: Fritz am 09. November 2004, 12:18:00
Hallo Gartenpforte!<br />
<br />
Durch Zufall habe ich deine Anfrage gelesen. Da ich derzeit in einer ähnlichen Situation bin wollte ich mal Nachfragen wie Du - Deine Frau und der Vorstand die Sache geregelt habt.<br />
<br />
Gruß<br />
Fritz
Titel: Re : Vereinsaustritt und Gartenübergabe an Ehefrau...
Beitrag von: Gartenpforte am 09. November 2004, 13:19:00
Hallo und Danke für die Antwort...<br />
<br />
NOCH liegt die Sache auf Eis... Wir haben einen langen Brief geschrieben und da kam noch keine Reaktion....<br />
<br />
Aber halte mich auf dem Laufenden, was sich bei Euch tut...
Titel: Re : Vereinsaustritt und Gartenübergabe an Ehefrau
Beitrag von: Schreibliesel am 14. Januar 2005, 20:53:00
Wie Burchard schon richtig gesagt hat, es gibt grundsätzlich 2 verschiedene Verträge. <br />
1. Pachtvertrag<br />
2. Vereinsmitgliedschaft<br />
Ein Pachtvertrag ohne Mitgliedschaft ist auf jeden Fall möglich, jedoch nicht so gern gesehn. <br />
Genau so gut kann jemand Mitglied ohne Pachtvertrag sein.<br />
Beim Pachtvertrag ohne Mitgliedschaft kann der Pächter dann allerdings nicht an der Mitgliederversammlung und den Wahlen teilnehmen bzw. ist bei beiden nicht stimmberechtigt.