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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: detti01 am 05. April 2015, 11:25:24

Titel: Garten betreten durch den Vorstand oder Vertreter?????
Beitrag von: detti01 am 05. April 2015, 11:25:24
Hallo Gartenfreunde, folgendes hätte ich gern gewußt: Darf der Vorstand oder einer seiner Vertreter meinen Garten in meiner Abwesenheit betreten?? Er beruft sich auf den Pachtvertrag vorin folgendes steht: "§ 4.4 Der Unterpächter ist verpflichtet, den Anforderungen des Verpächters hinsichtlich der Verwaltung und Bewirtschaftung nachzukommen. Er muss dem Verpächter und dem Grundstückseigentümer bzw. Ihren Vertretern den Zutritt zum Garten gestatten.
Darf er nun in meinen Garten oder nicht???
Vilen Dank für die Antworten im voraus.
Titel: Re: Garten betreten durch den Vorstand oder Vertreter?????
Beitrag von: Hardy am 05. April 2015, 12:22:53
In dem Zitat aus dem Pachtvertrag steht doch nichts, dass ein Vorstandsmitglied Deinen Garten während Deiner Abwesenheit betreten darf. Wie in der Mietwohnung hast Du das Hausrecht auch für den Pachtgarten. Allerdings ist es erlaubt im Fall von Gefahren (Feuer, Sturmschäden usw.) einen Garten zur Gefahrenabwehr zu betreten. Das auch durch VS-Mitglieder bzw. Gartennachbarn.
Frohe Ostern