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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Silvia am 30. September 2009, 10:52:00

Titel: Ich brauche Ratschläge von kompetenten Personen
Beitrag von: Silvia am 30. September 2009, 10:52:00
Hallo liebe Gartenfreunde! Ich weiß das ich hier richtig bin und das man mir mit Rat helfen kann.
Kann man in meiner Situation - zwei Seiten zu -frieden stellen, gibt es da ein Weg.
Ich fange mal an zu erzählen.
Wir haben ein Haus Typ B30 in einem KGV gekauft. Pachtvertrag mit einem Regionalverband - der Zwischenpächter ist - auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.Ich glaube man sagt Erbrecht da zu.
Zu den damaligen Zeitpunkt hatte ich vom Vorgänger den alten Pachtvertrag ein gesehen. Da war Kleintierhaltung noch erlaubt.
Nun gut - die Zeit ist verstrichen und wir haben uns nie was zu Schulden kommen lassen - haben das Pachtland nach der Rahmengartenordnung von Land Brandenburg bestellt.
Unser Verein - hat eine Satzung und die RGO - Land Brandenburg.
Eine eigene Garten Ordnung gibt es nicht bei uns.
Nun komme ich zum Punkt.
Da wir von dem Alten Pachtvertrag und der Satzung aus gingen und eine Kleintierhaltung noch erlaubt war, hatten wir von solchen Schwierichkeiten - oder besser gesagt Kulanz nicht gerechnet.
Wir sprachen unseren Vorsitzenden an und fragten erst mal nach - wie es aussieht mit der Vogelhaltung. Da man uns nur für eine gewisse Zeit diese Reserviert hatten und keine Antwort gekommen ist- kauften wir diese.
Dazu möchte ich sagen - wir möchten keine Zucht betreiben nur als Liebhaber diese halten.
Untergebracht haben wir diese Vögel -  in ein Raum der in unserem Haus nicht genutzt wurde.
Also, haben auch keinen Vogelschlag - noch das Bild vom Kleingarten verändert.
Die Tiere haben keine belästigt noch gestört, es sind keine Beschwerden eingegangen.
Als wir dieses Thema mit Antragstellung zur MV ansprechen wollten - wurde es wieder heraus genommen.
Denn es gab eine Aussprache, wo man uns nahe gelegen hatte - dass der Vorsitzende sich an den Bezirksverband per Tel. wand und dieser uns die Rahmengartenordnung zitierte.
2005 - wurde sie geändert und seid diesem Zeitpunkt ist es nicht  -  mehr möglich Kleintiere zu halten. Nur diejenigen die es schon vor 1990 betrieben hatten.
Gibt es Möglichkeiten - wo man durch eine Gartenordnung oder eine Sondergenehmigung - uns doch noch zu -frieden stellen kann, oder besser gesagt wo man alle Parteien zu -frieden stellt.

Ich muss noch eine los werden - wir MG - also unserer Verein, haben schon fast 50% das Land gekauft  - worauf die Anlage steht. Also bin ich mit Eigentümer von diesem Besitz de Landes.

Kann man uns einfach kündige? Nur wegen diesem einem Grund ?

Was kann passieren im schlimmsten Fall  - wenn wir die Vögel nicht abschaffen?

Und noch was- ich habe nun gelesen - das das Haus mein Eigentum ist - warum kann ich dann nicht in mein Haus diese weiter unterbringen ?

Ich bedanke mich und ich bin gespannt auf Eure Meinungen - ich mache kein nieder - auch wenn sie mir nicht gefällt,
Ich suche nach Lösungswege um eine Kulanz auf beide Seiten her zu stellen.

Danke und mfG
Silvia
 
Titel: Re : Ich brauche Ratschläge von kompetenten Person
Beitrag von: eckhard am 30. September 2009, 16:14:00
Hallo Silvia,
In deinem Fall greift ein Kleintierhaltungverbot nicht, denn die Vögel zu haben ist Ziergeflügel als Hobby .
Man muss das geschichtlich sehen: Früher war es üblich Kaninchen, Tauben oder Hühner im Garten zu halten. Das ist manchmal mit Belästigung verbunden.

Ein wohlwollender Vorstand wird diese Brücke gerne aufgreifen, um dir die Haltung zu gestatten.
Wenn nicht, lass dich beim Anwalt beraten (30 bis 50 Euro)

gruss eckhard
Titel: Re : Ich brauche Ratschläge von kompetenten Personen
Beitrag von: Uwe am 30. September 2009, 19:27:00
Hallo Sylvia

Ich glaube nicht das eine Ziergeflügelhaltung im Kleingarten ein Kündigungsgrund ist. Wenn du die Vögel sogar in der Laube hälst so das keiner belästigt wird frage ich mich warum hast du das den Vorstand erzählt? Probleme könnten natürlich auftauchen wenn ihr eine Vogelzucht mit Verkauf betreibt. Dann müßtet ihr das den Veterinäramt darüber in Kenntnis setzen damit ihr von denen kontrolliert werdet. Denn die Vogelgrippe ist immernoch aktuell. Ansonsten gebe ich Eckhard vollkommen Recht. Setzte dich mit den Vorstand zusammen und besprechen deine Lage. Wenn er ein Zeitgemäßer Vorstand ist wird er dir zustimmen.

Gruß Uwe  
Titel: Re : Ich brauche Ratschläge von kompetenten Personen
Beitrag von: Silvia am 02. Oktober 2009, 00:07:00
Hallo Eckhard und Uwe

Erst mal Dank für Eure schnelle Antwort. Zu der Frage - warum wir etwas gesagt hatten? Tja - wir wollten mit offene Karten spielen, hatte aber auch nicht mit gerechnet, dass es dann so kommt.
Auch muss ich  EUch jetzt sagen, das unsere Ziergeflügel - usbekische - Schau - Tauben sind.
Die sind die kleinsten und mit die schönsten Vögel - die ich zu Gesicht bekommen habe.
Davon haben wir ein duzen. Wir möchten nicht Züchten-auch nicht verkaufen. Diese Tiere wollen wir nur ein schönes zu Hause geben,
Es macht Spaß  sie zu beobachten.
Tja und wenn jemand hört - Tauben - dann ist es aus.
Ich versuche schon viele MG -unsere Vögel zu zeigen und mehr Wissen rüber zu bringen.
Dann sagen sie - ohh - die sehen ja ganz anders aus.

Meine Frage an Euch. Kann die MG - Versammlung - beschließen, ob ich die Vögel weiter per -halten darf. - eine Sonder Genehmigung - trotz der Rahmen Gartenordnung von Land Brandenburg ?

Auch jetzt noch mal im vorraus Dank
Mfg
Silvia
Titel: Re : Ich brauche Ratschläge von kompetenten Personen
Beitrag von: Horst am 02. Oktober 2009, 05:24:00
Liebe Silvia,
das ist ein Thema zum morgigen
TAG DER DEUTSCHEN EINHEIT!
Es gibt extra im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) den § 20a für die Kleingärten der DDR. In Absatz 7. des § 20a heisst es:
"Die Kleintierhaltung in Kleingartenalagen bleibt unberührt, soweit sie die Kleingärtnergemeinschaft nicht wesentlich stört und der kleingärtnerischen Nutzung nicht widerspricht".
Die Haltung von KLEINEN Tieren darf sogar ,,etwas" stören, aber ,,nicht wesentlich".
In der Rahmengartenordnung (RGO) des LV Brandenburg vom 1. Sept. 2005
steht unter Punkt 3.5 genau der gleiche Satz!
Falls ihr wirklich? eine neue RGO nach 2005 habt,
was steht da wörtlich?
Ich glaube nicht, dass man von einem Bundesgesetz abweichen kann.
Auch wenn in einer neuen RGO des LV Brandenburg nach 2005 dieser Satz fehlt,
gilt noch immer das BKleingG.

Sind die Täubchen im Winter woanders,
also nur im Garten wenn es wärmer ist.?
Nur im Sommer wäre ,,vorübergehend" oder ,,zeitweise",
also noch günstiger für euch.
Sommer und Winter wäre ,,Haltung".

Es wäre denkbar, dass die MV eine Sondergenehmigung beschließen kann,
denn eigentlich spricht sehr wenig
gegen eure Täubchen.


Bin gespannt
Horst
Titel: Re : Ich brauche Ratschläge von kompetenten Personen
Beitrag von: Silvia am 02. Oktober 2009, 08:00:00
Guten Morgen Lieber Horst!
Danke für deine ausführliche tolle Antwort,du hast mir - glaube ich zu mindest - die Augen geöffnet.
PS. mein Papa heißt auch so.
Aber zurück zum Thema.
Ich habe meine Unterlagen noch mal raus geholt und gelesen und verglichen.
Zitat von der RGO 2005
---Die Kleintierhaltung gehört grundsätzlich nicht zur klein-gärtnerischen Nutzung. Soweit jedoch in den
Kleingartenanlagen in der ehemaligen DDR die Kleintierhaltung bis zum 3. Oktober 1990 zulässig und
üblich war, bleibt sie unberührt, unter der Voraussetzung, dass sie die Kleingärtner Gemeinschaft nicht
wesentlich stört und der klein-gärtnerischen Nutzung nicht widerspricht.

In diesem Zitat steht    ---  zulässig  ---
Und das ist doch für mich entscheidend.
Nach dem Pachtvertrag meiner Vorgänger - war alles möglich - Hühner , Honig , Kaninchen und und .
Zulässig - das heizt doch - es ist erlaubt.
Ob es nun genutzt wurde oder nicht -

Nun wir sind 2000 dort hin gekommen - haben Pachtvertrag und die RGO des Landesverband Brandenburg von 22.06.1997 erhalten.
Da steht auch  ........
Zitat --- In KG kann auf Beschluss der MGV des KGV und Zustimmung des Zwischenpächters die Haltung von Hühner und Tauben in Volleren und von Kaninchen zugelassen werden, wenn die klein-gärtnirische Nutzung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt und die ....

Das besagt ---im Jahr 2000 -- als wir das Häuschen kauften und die PZ gepachtet hatten -
war es noch zulässig.
Darauf hatten wir auch geachtet, denn wir wollten die Möglichkeit haben Tiere zu halten. Nicht als Gewerbe - nein - nur für uns - weil wir Tiere liebe und ihnen ein schönes zu Hause geben wollen.

Es ist doch nun egal - ob es in Anspruch genommen wurde oder nicht  ---  hier war es zulässig
Dem zu Folge stehen wir auch unter Bestand- Schutz -
oder ????
Ansonsten hat man mir diese Möglichkeit weggenommen - Tiere zu halten - so wie man es versucht mich zu drengen diese Tiere jetzt ab zu schafen.

Horst liege ich richtig ???????????????

Ich bin nun total gespannt auf deine - Eure Antwort

Liebe Grüße Silvia
Titel: Re : Ich brauche Ratschläge von kompetenten Person
Beitrag von: eckhard am 02. Oktober 2009, 10:16:00
Hallo Silvia,
Kein Beschluss oder Verordnung auf Verbands- oder Landesebene kann dem Bundesgesetz übergeordnet sein.
Was andere Pächter machen  oder gemacht haben ist uninteressant: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

private  Ziervogelhaltung in kleinem Rahmen ist nicht Kleintierhaltung im Sinne das Gesetzes. In deinem Beitrag lässt du offen , ob du nicht doch eine Haltung weiter Tiere im Garten anstrebst?

Wieso, Horst ist die Ziervogelhaltung davon abhängig, ob ganzjährig oder halbjährig? Bitte um Quellenangabe.

Die MV hat mit Pachtverträgen nichts zu tun, schon gar nicht mit bestehenden.

Wo ist das Problem? Wann kommt das klärende Gespräch darüber mit dem Vorstand?

gruss eckhard
Titel: Re : Ich brauche Ratschläge von kompetenten Person
Beitrag von: Horst am 02. Oktober 2009, 14:24:00
Aha,
Eckhard hat wieder übernommen und
mahnt das klärende Gespräch mit dem Vorstand an.
Und bevor Silvia flugs noch schnell zu irgendeinem Anwalt rennt dachte ich mit meinen laienhaften juristischen Kenntnissen ich könnte nach über 25 Jahren Praxis vielleicht vorher einige Ratschläge erteilen, die sich nun wieder mal leider als fehlerhaft heraus stellen.
Ich dachte vorübergehende bzw. zweitweise HALTUNG wäre für sie günstiger als als ständige bzw. dauerhafte Haltung.
Gesetzesquellen dazu finde ich auch nicht so schnell.
Ich kann mich nur für die Unterlassung entschuldigen.

Tschüss
(vielleicht melde ich mich wieder, vielleicht)

Horst
Der Tag ist mir zu schön um sich zu ärgern.
Titel: Re : Ich brauche Ratschläge von kompetenten Person
Beitrag von: Silvia am 03. Oktober 2009, 01:15:00
Guten Abend - b.z.w. eine schöne Nacht - wünsche ich euch beide.
Bitte fetst euch nicht - ihr zwei habt so viel auf dem Kasten - so viel möchte ich gerne auch wissen, aber leider habe ich es nicht. Daher bin ich sehr zu frieden, dass ihr mir mit eurer Meinung - mit euerm Wissen - helfen wollt. Danke
Bin aber gerade von der Arbeit - bin sehr kaputt und dehalb werde ich Morgen b.z.w. heute  euch antworten.
Nur kurz zu deiner Frage Eckhard - nein mehr Tiere möchte ich mir nicht anschaffen. Das reicht voll kommen aus.
Und zu dir Horst - zum Anwalt möchte ich auch ncht gehen - ich möchte hier nicht alles auffliegen lassen - auch bin ich der Typ - der zwar die Stirn zeigt - aber auf friedlicher Basis  und mit festen Agumenten.
Unser Vorstand besteht aus 5 MG - 4 Vorstand`S MG hatten nichts dagege - nur der Vorsitzende.
Und dazu dann Morgen mehr.
Ich wünsche euch was und auf bald
Host und Eckhard
MfG Silvia
Titel: Re : Ich brauche Ratschläge von kompetenten Person
Beitrag von: Silvia am 03. Oktober 2009, 09:31:00
Guten Morgen Alle zusammen – Guten Morgen Horst und Eckhard!

Ich möchte  euch -  gerne darlegen, wie ich es verstanden habe und Ihr sagt mir doch bitte – ob es so richtig ist. Denn dann werde ich noch einmal ein Gespräch suchen, damit endlich wieder Ruhe einkehrt.
Als erstes beziehe ich mich auch auf das BkleingG $ 20 Absatz 7

Zitat - Die Kleintierhaltung in Kleingartenanlagen bleibt unberührt, soweit sie die Kleingärtnergemeinschaft nicht wesentlich stört und der kleingärtnerischen Nutzung nicht widerspricht.
Als Beweis werde ich angeben -
Seid der Gründung dieser Anlage 1988 – war eine Kleintierhaltung möglich. Dies entnehme ich aus dem Nutzvertrag meines Vorgängers.
Abgeschlossen zwischen  ; Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter, Kreisverband ......... und Fam. ......
Auch beinhaltet dieser Nutzvertrag ein Absatz
Kleingartenordnung ( überarbeitet Auflage ) Zitat :  Dabei ist die Erzeugung von Obst , Gemüse, Honig, Kaninchen, und Geflügelfleisch sowie von Rohfällen zu fördern.

Das ist doch ein Beweis, dass eine Kleintierhaltung auf dieser Anlage zulässig war.
Wie es nun von jedem einzelnen genutzt wurde, kann ich nichts dazu sagen und dies spielt auch keine rolle. Entscheidend ist. Es war erlaubt – solange es dem klein-gärtnerischen Nutzvertrag nicht wieder spricht.

Ich erwähne kurz noch einmal – Im Jahr 2000 als wir unseren Garten gekauft haben – wurde uns eine RGO des Landesverbandes Brandenburg vom 22.06.97  ausgehändigt.
In diese RGO ist laut $ 3 .5
Zitat: In Kleingarten kann auf Beschluss der MV des Kleingärtnervereins und Zustimmung des Zwischenpächters die Haltung von Hühner und Tauben in Volieren  und von Kaninchen zugelassen werden, wenn die klein-gärtnerische Nutzung dadurch nicht wesentlich  beeinträchtigt und die Kleingärtnergemeinschaft nicht wesentlich gestört wird.

Meine Frage an Euch –  auch hier war dann eine Kleintierhaltung zulässig – oder ????

Es kann ja keine Ablehnung geben, wenn man all diese Punkte beachtet und einhält.

Nun zu der neuen RGO von 2005

Zitat : 3.5. Die Kleintierhaltung gehört grundsätzlich nicht zur kleingärtnerischen Nutzung. Soweit jedoch in den
Kleingartenanlagen in der ehemaligen DDR die Kleintierhaltung bis zum 3. Oktober 1990 zulässig und
üblich war, bleibt sie unberührt, unter der Voraussetzung, dass sie die Kleingärtnergemeinschaft nicht
wesentlich stört und der kleingärtnerischen Nutzung nicht widerspricht.

Da sie nun bei uns -  seid Gründung  - dieser Anlage zulässig war – aber von den MG nicht genutzt wurde, wegen was auch immer.

Bleibt die Kleintierhaltung unter gesonderten Vorratssetzungen bestehen.

Liege ich das richtig ?????????????

Noch ein Zitat :  Das wird in der Regel dann der Fall sein, wenn die Kleintierhaltung im bescheidenen Umfang betrieben wird.
 Stets muss aber die gärtnerische Nutzung überwiegen. Auch bei der Kleintierhaltung gilt die
Einschränkung, dass sie nicht erwerbsmäßig, sondern nur für den Eigenbedarf betrieben werden darf.
Mit diesen Voraussetzungen wird dem Charakter der Kleingartenanlagen als der gärtnerischen Nutzung
und der Erholung dienende ,,Grünflächen" Rechnung getragen.
Nur hier noch eine Frage.
Wehr legt fest – oder wo ist es festgelegt  - wie-viel  ein bescheidener Umfang ist?

Im Netz habe ich mal geforscht, also 30 Stück sollen noch als bescheiden gelten, habt ihr näheres.

Nein Eckhard – ich möchte nur diese 20 behalten – denn jede ist einzigartig schön  – auch soll es nun wirklich im Rahmen bleiben.

Nun?...... - was sagt ihr nun? – hab ich was vergessen? Und kann jetzt irgend einer dagegen sprechen ?

Nach mein jetzigem Wissen – dank euch – darf ich sie per-halten -
Richtig ??????????????
Warte gespannt auf Eure Antwort
Bis bald
Liebe Grüße  Silvia

Titel: Re : Ich brauche Ratschläge von kompetenten Person
Beitrag von: eckhard am 03. Oktober 2009, 10:17:00
Hallo Silvia,
die Verfassung der BRD, die jetzt für ganz Deutschland gilt hat u a  den Grundsatz festgeschrieben, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich gesetzlich verboten ist.
Die Denke bei Vielen ist leider noch umgekehrt.
Mach dir also keine Sorgen und lebe mit deinen Ziervögeln.
Die Anderen müssen stichhaltige Gegenargumente nachvollziehbar schriftlich formgerecht liefern.

Alles Gute eckhard
Titel: Re : Ich brauche Ratschläge von kompetenten Person
Beitrag von: Hans am 03. Oktober 2009, 16:58:00
@ Silvia: "Ich erwähne kurz noch einmal – Im Jahr 2000 als wir unseren Garten gekauft haben – wurde uns eine RGO des Landesverbandes Brandenburg vom 22.06.97 ausgehändigt.
In diese RGO ist laut $ 3 .5
Zitat: In Kleingarten  k a n n  auf Beschluss der MV des Kleingärtnervereins und Zustimmung des Zwischenpächters die Haltung von Hühner und Tauben in Volieren und von Kaninchen zugelassen werden, wenn die klein-gärtnerische Nutzung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt und die Kleingärtnergemeinschaft nicht wesentlich gestört wird."

Hallo Silvia,

im vorstehenden Zitat habe ich mir erlaubt, das
  k a n n  hervorzuheben, den darauf kommt es an.
Die Kleintierhaltung (ganz egal, um welche Tiere es sich handelt) kann unter den angegebenen Umständen zugelassen werden,  m u s s  aber nicht, das heißt einen Anspruch darauf hast Du nicht.
Das Beste ist allemal, zunächst mit allen unmittelbaren Nachbarn und dann mit dem Vorstand eine Lösung zu suchen, die für alle zumutbar ist.

Ich wünsche Dir verständnisvolle Nachbarn und einen vernünftigen Vorstand.

Hans
Titel: Re : Ich brauche Ratschläge von kompetenten Person
Beitrag von: bruno am 03. Oktober 2009, 22:45:00
Hallo Sylivia, ich habe die gesamte Problematik überflogen. Dabei stellen sich für mich folgende Fragen: 1. Du hast 2000 den Garten übernommen. Warum entsteht jetzt das Problem mit den Tauben ? 2. Vier Mitglieder des Vorstandes sind für die Zustimmung zur Tierhaltung, außer dem Vorsitzenden. Dazu muß er doch eine Begründung abgeben, den auch der Vorstand entscheidet mit Mehrheit ?
3. Ein Problem ist in der gesamten Diskussion nicht beachtet worden. "Tierhaltung". Es könnte nun ein ganz kluger kommen und Dir die Tierhaltungs - VO vorhalten. Dann ist alles tot.
Das heißt aus meiner Sicht, daß Dir vorgehalten wird, daß der Platz für die Anzahl der Tiere nicht der Tierhaltungs - VO entspricht. Hier kommt die alte Volksweisheit zum Tragen: wer was sucht, der findet was.
mfG bruno
Titel: Re : Ich brauche Ratschläge von kompetenten Person
Beitrag von: Silvia am 05. Oktober 2009, 10:28:00
Hallochen an Alle und guten Morgen!
Danke noch mal, für die Teilnahme an mein Problematik – durch euch habe ich einen Weg gefunden – wie ich dem Vorsitzenden und Vorstand gegen über treten kann.

Bruno – zu deiner Frage- warum jetzt erst – wegen der Tauben – wenn wir schon seid Jahr  2000 den Garten haben?
Bruno – mein Mann hat jetzt mehr Freizeit u Verfügung, deshalb ist sein Wunsch wieder aufgekommen – diese Tiere – die er in seine Heimat  - seid frühster Kindheit hatte – wieder zu besitzen und zu betreuen.  Nun -  nach intensiver Suche haben wir diese Schau -Tauben im Netz gefunden. Sie  werden sehr selten gehalten und dem zu folge  auch sehr wenig abgegeben.
Bruno – zu deine bedenken, dass die Tiere nicht richtig untergebracht sind – kann ich dich beruhigen – auch wenn jemand kommen sollte und es kontrollieren möchte – hätte ich keine bedenken.
Sie haben einen halb unter kellerten Raum von fast 16m² mit  einer Höhe von 220 zur Verfügung. Dieser Raum ist hell, denn dort ist auch ein großes Fenster. Vor diesem Fenster haben wir eine Vollere gebaut – so können sie am Tage raus-fliegen und Sonne  tanken, wie sie wollen.
Bruno – ich kann sagen, dass wir verantwortungsvoll sind und nicht aus irgend einer Laune Tiere anschaffen – sie irgend wo einsperren und sich selbst über lassen. Es muss alles passen – Zeit  - Geld und Unterbringung.
Jeder sollte sich wohl fühlen die Tier und auch wir.

Auch schon habe ich es gesagt, bevor wir uns die Tiere gekauft haben, wandten  wir uns an den Vorsitzenden. Fragten nach und gaben unser Vorhaben bekannt.
Seine Antwort war – er wolle sich erkundigen und uns baldig Bescheid geben. Von ihm aus stünde nichts dagegen.
Wir ließen uns die Tiere reservieren und warteten auf Antwort. Doch es kam nichts.
Ich nahm mir die Papiere noch einmal vor und habe in der RGO – der alten – das gelesen.
Mit Zustimmung der MG und dem Verpächter  ---- kann ---
Also hatte ich gedacht – es gäbe keine Probleme- denn wir würden  keine Stallung bauen, keiner fühlt sich gestört – noch würden wir dem Garten ein anderes Aussehen gegeben.
Also nach Pfingsten holten wir uns die Vögel ab.
Im August wurde unsere zweite MGV angekündigt und weil immer noch keine Antwort gekommen ist  ( vom Vorsitzenden ), habe  ich gedacht  ... machen wir es bekannt und beantragen eine Baugenehmigung für eine Vollere mit Teil Überdachung.
Da ist die Bombe geplatzt.  Kurz nach meiner Antragstellung – kam der Vorsitzende zu uns am Zaun – war kurz angebunden und er sagte  wir dürfen keine Tauben hier halten – es sei verboten.
Er habe sich bei dem Bezirksverband ......erkundigt und die haben ihm gesagt  - mit schriftliche Ausführung von der RGO 2005 gegeben.
Wehr das vor den Jahren 1990 getätigt hatte fällt unter Bestand und möchte jetzt jemand – ist verboten.
Damit konnte und wollte ich mich nicht zu--frieden geben.
Ich konnte mir auch nicht vorstellen, das die Gesetzte – einmal hü und dann wieder hot – umgeschrieben werden.
Jetzt weiß ich mehr – zulässig war es hier – in unserer Anlage. Ob mit der kann Zustimmung oder nicht.
Das ist das Entscheidende und nun kommt das BKG im Spiel,   ................es ist unantastbar.
Ich werde nun den Vorsitzenden  - auf sein nicht Wissen hinweisen, so das er sein stures Verhalten ablegt.
Auch überlege ich im Vorstand mit zu arbeiten, denn ich habe keine Angst vor ihn, ich bin eine kleine Rebell-in  und zeige die Stirn. Denn ich finde es nicht richtig Menschen mit Verbote zu traktieren und nicht nach Lösungen zu suchen – wo jede Partei zu frieden sein kann.
Ich tauche bald wieder mit einen neuer Frage auf. Dann handelt es sich um das Vereins- Vermögen.
Möchte mich bei alle bedanken – freue mich die nächste Diskussion  und ich gebe euch bekannt was aus den Tieren geworden ist.
Bis bald
Mit freundliche Grüße   Silvia