Unser Verein hatt den Austritt aus dem Verband, dieser ist nicht im Verband der Gartenfreunde organisiert,erklärt. Der Verband ist Zwischenpächter und gibt den Pachtvertrag ncht heraus. Weiter wird behauptet, dass wir an seine Gemeinnützigkeit partizipieren. Wer hat Erfahrungen und kann Hinweis geben.<br />
Karl-Franz
Hallo,<br />
Womit begründen Sie den Anspruch, dass Ihnen der Zwischenpächer seinen Vertrag herausgeben muss ?<br />
Für die Gemneinnützigkeit hilft ein Blick ins Bundeskleingartengesetz. Dort steht:<br />
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§ 2 Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit<br />
Eine Kleingärtnerorganisation wird von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist, sich der regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, daß die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt, <br />
erzielte Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zugeführt werden und bei der Auflösung der Organisation deren Vermögen für kleingärtnerische Zwecke verwendet wird. <br />
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Also, wenn Ihr Verein im Vereinsregister steht und die übrigen Bedingung erfüllt, klappts auch mit der Gemeinnützigkeit. Von einer Mitgliedschaft im Verband steht im Gesetz nichts.<br />
Re(e)Bell
Hi,<br />
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wenn der Verband weiterhin Pächter bleibt, kann es für den Verein sehr teuer werden!<br />
Im Berliner Raum gab es bereits ein Urteil, wonach der Verband ein Verwaltungsendgeld von bis zu 30â,¬ pro Monat und Parzelle erheben kann.<br />
Ein Austritt aus dem Verband sollte daher sehr gut überlegt sein!<br />
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mfg Norman
Hallo Norman,<br />
vielen Dank für die Info. Unserer Kündigung d. Pachtvertrags war die Zusage des Grundstückeigentümers,mit uns einen Pachtvertrag abzuschließen vorausgegangen. Der Grundstückeigentümer ist eine Gemeinde. Leider hat er seine Zusage kurz vor Vertragsabschluss zurüchgenommen. Der verband besteht nun auf der Verwaltung unserer Anlage bei völligem Ausschluss des Vereins und des Vorstands.<br />
Wir kämpfen weiter mfg Karl Franz
Hallo (Re(e)Bell,<br />
begründet haben wir die Kündigung mit unzureichender Leistung des Verbandes für unseren Verein.<br />
Die kleing. Gemeinnützigkeit betreffend, behauptet der Verband , dass seine gemeinnützigkeit auf seine Mitglieder abstrahle und wer austritt verliere dann Gemeuinnützik.Nach BKleingG bedeuted diese Rechtsauffassung dass wir die Gemeinnützigk.niemals bessen haben, da dieselbe von der zuständigen Behörde an zuerkennen ist. Das zu klären wird aufgabe des gerichts sein.<br />
mfg Karl Franz
Hallo Norman,<br />
Haben Sie die Möglichkeit genauers über das Urteil in Erfahrung zu bringen?<br />
Welches Gericht oder welcher verein war betroffen.Unsere Güteverhandlung hat der Verband scheitern lassen.Für genauere Information bin Ich Ihnen sehr verbunden<br />
mfg<br />
Karl Franz
Hallo,<br />
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dieses Urteil wurde auf der letztjährigen Jahreshauptversamlung unseres Kreisverbandes bekanntgegeben.<br />
Ich werde versuchen eine Quelle dazu über unseren Kreisverband herauszubekommen und melde mich dann wieder.<br />
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mfg Norman
Hallo Norman,<br />
herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Bei passender Gelegenheit werde ich detaillierter infomieren. Danke mfg Karl Franz
Hallo Norman,<br />
wir haben richtig großes Interesse an dem Urteil und leider drängt die Zeit. Gibt es eine Möglichkeit, bis zum 09. März 2005 das Aktenzeichen zu bekommen?