Ich bin von unserer Kolonie aufgefordert worden, meine Hecke auf eine Höhe von 1,25 m zu reduzieren. Da aber mein Garten an einem häufig befahrenen Zufahrtsweg zum Vereinsheim liegt, ist mir so, als hätte ich mal gelesen, dass dort eine Höhe von 1,60 m zulässig ist. Leider weiß ich nicht mehr, wo dieses stand. Wer kann mir mit einem Hinweis weiterhelfen?
Für die Heckenhöhe in und um Gartenanlagen gibt es keine einheitliche Regel. Hier gilt die Vereinsatzung. In unserer Anlage gilt: 1 m zwischen den Gärten, um Sitzgruppen am Gartenzaun: 1,5 m und am Außenzaun bis maximal 2 m.
Eventuell gibt die Landesgartenordnung nähere Auskünfte.
Auch hier in Kassel wird die Heckenhöhe moniert - als Rechtsquelle wird das Bundeskleingartengesetz genannt.
Dort finde ich überhaupt keine Hinweise auf die Heckenhöhe.
Auch unsere Gartenordnung nennt keine Beschränkungen.
Welche anderen Rechtsquellen gibt es? Eine Art Bebauungsplan?
Eine Landesgartenordnung konnte ich bisher nicht ausfindig machen. Auch in der Hessischen Bauordnung habe ich keine passende Bestimmung gefunden.
Hallo Michael,
die Rechtsvorschrift für die einzuhaltende Heckenhöhe ist grundsätzlich Ländersache. Begründet wird diese auf das BKleinG. Im anhang Nr. 6 ist eine Mustergartenordnung nachlesbar. Insbesondere der Punkt 3.3 befasst sich mit lebenden Einfriedungen.Laut dieser Verordnung ist eine Heckenhöhe von 1,10 m nicht zu überschreiten. Zwischen den Gärten sogar nur 0,70 m. Örtliche Vestlegungen können aber davon abweichen. Auskunft kann hie eventuell die örtliche Bewertungsrichtlinie geben.
J.U.Scharfe
Landeverband Brandenburg, Bez.Verband Calau