Liebe Freunde;
die hier April/Mai angekündigte Repoertage "ZDF/Wohnen in Garten" vor einer woche habe ich versäumt. Es soll u.a. um zu gr0ße Lauben in Berlin gegangen sein ohne auf den Vierten Abschnitt des BKleingG (§§ 16 bis 20a) eingeangen zu sein.
Wer weiß mehr?
Horst
Hallo Horst,
hier wird das Thema behnadelt
http://www.forumromanum.de/member/forum/forum.php?action=std_show&entryid=1096348375&USER=user_34932&threadid=1108555755
Hallo Horst,
www.kleingartenvereine.de geht auch...
Gruß
ilex
... berücksichtigen, liebe Gartenfreunde.
§16 bis 20b bilden den "Vierten Abschnitt: Überleitungs- und Schlußvorschriften" des BKleingG, auch für den § 3, nach dem die Lauben nicht größer als 24 qm sein dürfen.
So gilt für Westberlin:
§ 18 (1) unter Berücksichtigung § 16: Vor dem 1.4.83 errichtete Lauben größer als 24 qm "können unverändert genutzt werden".
Und für Ostberlin gilt § 20a, insbesonders 7.:
Vor dem 3.10.90 errichtete Lauben größer als 24 qm "können unverändert genutzt werden".
W i e lautet die Begründung der Bezirksverwaltung bzw. des Bezirks der Kleingärtner für dieses für mich seltsame Ansinnen?
Ich habe noch keine ausreichende Begründung gefunden, auch nicht in den Beiträgen bei kleingartenvereine.de
§ 3 allein reicht hier nicht!
Euer
Horst
Hallo Gartenfreunde,
wer den Bericht gesehen hat, wird mir zustimmen, eine "Werbung" für das Kleingartenwesen war dies nicht.
Ich hätte nicht geglaubt, dass es solche "Verbandsvertreter" gibt, der Herr trat auf wie der typische "kleine König".
Habt ihr die Kommentierung nur ironisch oder schon zynisch empfunden ?
Die hier im Forum geäußerten Bedenken, wurden jedenfalls voll bestätigt.
Re(e)Bell