Hallo !<br />
<br />
Bei der Durchsicht meiner Unterlagen bin ich auf folgenden Widerspruch gestoßen. In den Pachtverträgen unseres Vereines wird zur Zahlung des Pachtzinses angeben, dass dieser bis zum 30. September jeden Jahres zu zahlen ist. Hieraus schließe ich, dass der Pachtzins für das laufende Jahr bis zum 30. September zu zahlen ist. Die Satzung unseres Vereines sagt unter dem Paragraph “Mitgliedsbeitragâ€? aus, dass der Beitrag und sonstige Leistungen und hier ist ausdrücklich die Pachtzahlung aufgeführt, bis zum 30. September des Vorjahres zu erfolgen hat (also jährliche Vorauszahlungen). Nun Frage ich mich, welche Regelung ist anzuwenden und kann eine Satzung, die ja eigentlich nur Mitgliedsangelegenheiten regelt, ins Pachtrecht durchgreifen.<br />
<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
<br />
Tom
Hallo Tom,<br />
zum Kleingartenpachtvertrag über Pacht"zins" <br />
(ist jetzt gesezlich geändert in "Pacht")<br />
"bis zum 30. September jeden Jahres":<br />
Das gilt - wenn nichts näheres steht - für das laufende Jahr, was mir aber nach 9 Monaten praktisch als Unsinn erscheint; könnte aber doch möglich sein, falls anschließend Oktober bis Dezember an den Grundstücksverpächter gezahlt wird.<br />
Vielleicht ist das Gartenjahr nicht das Kalenderjahr?<br />
Wir haben als Geschäfts-, Rechnungs,- und Gartenjahr das Kalenderjahr.<br />
In der Satzung über "Mitgliedsbeitrag" hat die Pachtzahlung formell nichts zu suchen, da die Pacht kein Beitrag ist. Bei uns heißt der § "Pachtzins, Beiträge, Umlagen und Gebühren".<br />
Was gilt nun?<br />
Es gilt die Regelung, die du mit dem Kleingartenpachtvertrag unterschrieben hast.<br />
Ist die Satzung Bestandteil des Kleingartenpachtvertrages?<br />
Falls ja, dann hst du die Wahl für eine der beiden Möglichkeiten.<br />
<br />
Ich vermute aber ganz was einfaches:<br />
Die Leute die das gemacht haben, haben schluderhafte Arbeit geleistet. Warst du das, der folgendes geschrieben hat? : Gefährliches Halbwissen.<br />
<br />
Horst<br />
<br />
Hallo Horst,<br />
<br />
vielen Dank für Deinen Beitrag. Es tut mir leid, dass ich erst jetzt wieder darauf zurück komme, aber leider habe ich zur Zeit genug andere Vereinsprobleme. Deshalb werde ich dieses Problem auch erst einmal zurückstellen.<br />
<br />
Eins würde mich trotzdem interressieren. Du schreibst, dass auch Ihr die Pachtzahlungen in der Satzung mit geregelt habt (§ Pachtzins, Beiträge . .. ... ). Sind die Regelungen in der Satzung zur Pachtzahlung, identisch mit den Regelungen im Pachtvertrag ?<br />
<br />
MfG<br />
<br />
Tom
Egal was in den Vereinen mal in den Satzungen zur Pacht beschlossen wurde; eines bleibt bestehen, der Pachtvertrag ist unabhängig von dem Vereinsleben also unabhängig von der Satzung.<br />
Es muß nur geprüft werden ob die Pacht im Voraus am 30.09. oder für das laufende Jahr bezahlt werden soll.<br />
Hier sollte man sich mit dem Verpächter einigen, in der Regel triffft für Jahrespachten gemäß BGB eine Vorauszahlung zu, Kleingartenpacht ist auch eine Jahrespacht.<br />
Und zur Frage Pacht Beitrag und andere Finanzen in der Satzung, da sollte die Mitgliederversammlung oder wie auch immer das Organ lt. Satzung heißt eine Änderung bewirken, denn ab und zu kommen auch neue Mitglieder und die sollten nicht mit solchen älteren Formfehlern überhäuft werden.<br />
Lieber Tom.<br />
<br />
Bei uns sind wesentliche Bestandteile des Kleingartenpachtvertrages die Gartenordnung und die Satzung.<br />
Die Bestimmungen für die Pacht sind darin aufgeführt,<br />
auch Bestimmungen des BKleingG.<br />
Die Pächter sind gleichzeitig ordentliche Mitglieder = Vollmitglieder = "aktive" Mitglieder.<br />
<br />
Die Pacht selber steht in unserer Satzung:<br />
<br />
" § 6 Pachtzins, Beiträge, Umlagen und Gebühren.<br />
<br />
Der Verein erhebt zur Erfüllung seiner Aufgaben Pachtzins, Beiträge, Umlagen und Gebühren, deren Höhe und Zahlungstermin von der Mitgliederversammlung festgesetz werden. Sie sind, falls nicht anders von der Mitgliederversammlung festgelegt, im Januar des laufenden Jahres zu zahlen".<br />
<br />
Am 25. habe ich dir die erwähnten Vereinsunterlagen als Anlagen einer E-Mail übersandt. Sie wurden 1996 eingeführt. Indessen sind einige Verbesserungen notwendig.<br />
Ich hoffe du kommt damit zurecht.<br />
Kritik nehme ich gerne entgegen.<br />
<br />
Mit Grüßen von<br />
Horst
Stellt doch Eure Frage mal bei www.kleingartenvereine ins Forum, vieleicht kann dort jemand helfen.<br />
Mit frundlichem Gruß<br />
die Suchmaschine <br />
für Kleingartenvereine