Hallo liebe Gartenfreunde,<br />
ich habe eine Garten der nicht dem Bundeskleingartengesetzes entspricht. Jetzt habe ich die Möglichkeit, meinen Garten so herzurichten, das es passt.<br />
Dies würde aber das Gesamtbild des Garten verschandeln, weil dort viele Koniferengruppen, Bäume und Pflanzkübel stehen. Ich müsste vieles davon verändern, damit ich auf die geforterte Nutzfläche komme. Eine Möglichkeit die mir angeboten wurde, ist, das ich nach einer Entgeltnutzung meine Pacht bezahle. Ich bin nicht abgeneigt.Meine Fragen:<br />
Mit was für einer Pacht muß ich im Thüringen rechnen?<br />
Was für Vor- und Nachteile ergeben sich für mich daraus?<br />
Nach welchen Recht muß ich mich dann richten?<br />
Wo kann ich weitere Informationen zu solchen "Siedlergärten" bekommen?<br />
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Danke im Vorraus<br />
Dani
Hier gibte es mehr Infos:<br />
www.vksg.de