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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Hans im Grünen am 14. April 2003, 21:27:00

Titel: Garteneinsicht
Beitrag von: Hans im Grünen am 14. April 2003, 21:27:00
Hallo Gartenfreunde,<br />
wenn es um die vorgerschriebene Heckenhöhe geht, wird immer argumentiert die "Garteneinsicht" müsse gewährleistet sein.<br />
Kann mir mal jemand erklären, wer dies eigentlich verlangt /<br />
vorschreibt ?<br />
Mir geht es dabei nicht um die Anwort: Ist so in der Gartenordnung geregelt, sondern um die Frage, warum dies in der Gartenordnung so geregelt werden muss. Wer verlangt, dass die Garteneinsicht gewährleistet sein muss ?<br />
Vielen Dank für die Aufklärung.<br />
<br />
HANS IM Grünen
Titel: Re : Garteneinsicht
Beitrag von: HD am 15. April 2003, 14:05:00
Hallo Hans,<br />
für halbseidene Meinungen und Vermutungen bin ich nicht der richtige Mann. Aber vielleicht hilft Dir die Antwort insoweit weiter - es kann sich eigentlich nur um die Regeln der -Kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit- handeln.<br />
Näheres wäre aber bei einem Landesverband nachzufragen - ich tat es bereits, aber leider erhielt ich darauf noch keine Antwort mitgeteilt.<br />
Vielleicht hast Du mehr Glück - die "richtige" Antwort auf Deine Frage würde mich schon sehr interessieren.<br />
Gruß Heiko
Titel: Re : Garteneinsicht
Beitrag von: hd am 17. April 2003, 13:17:00
Hallo Hans, <br />
meine Antwort vom 15.4. muß ich zurück ziehen, wende Dich diesbezüglich an den zuständigen Landes´verband, der sollte die richtige Antwort parat haben.<br />
Gruß Heiko
Titel: Re : Garteneinsicht
Beitrag von: Hans im Grünen am 17. April 2003, 21:02:00
Liest denn kein Landesverband die Eintragungen oder hat keiner den Mut dass zu begründen ?
Titel: Re : Garteneinsicht
Beitrag von: koleston am 18. April 2003, 05:31:00
Zum Thema Garteneinsicht:<br />
Wenn der Generalpachtvertrag diese Bedingung nicht vorsieht,<br />
liegt es alleine an der Gartenordnung des Vereines. Aber es kann auch an der Sache der Natur liegen, wenn es ein gemeinnütziger Verein ist. Dieser ist ja durch den im Kleingartengesetz günstig festgelegten Pachtzins geschützt<br />
und wird im Bauplan immer als vorerst unbebaubare Grünfläche ausgewiesen. Diese soll natürlich zur Erholung der Bürger dienen. Also immer eine Öffentliche Anlage. ( nur e.V )  Und was nützt eine undurchsichtige Hecken - oder<br />
Lamellenwand den Spaziergängern. Allerdings im Laubenbereich<br />
habe ich mich schon teilweise gegen neugierige Blicke abgeschirmt. Das war meine unverbindliche Aussage dazu.<br />
<br />
FROHE OSTERN und einen schönen Osterfeuerabend an alle.<br />
Titel: Re : Garteneinsicht
Beitrag von: Hans im Grünen am 18. April 2003, 22:54:00
Hallo,<br />
das Argument Bebauungsplan oder Kleingartengesetz insbeondere "e.V." dürfte wohl verfehlt sein und überzeugt mich nicht. Ob der Generalverpächter tatsächlich eine solche Auflage macht ? Wenn es die Stadtgemeinde ist, vielleicht. Und wenn es nicht im Generalpachtvertrag steht ?
Titel: Re : Garteneinsicht
Beitrag von: Alfonso am 22. April 2003, 12:37:00
Wenn Du das für verfehlt hältst und es Dich nicht <br />
überzeugt, dann liegst Du falsch, nicht die <br />
Verordnungen. Die Baubehörden legen den Rahmen <br />
der Bebaubarkeit eines Grundstückes fest. dazu zählen <br />
auch Hewcken/Zäine. Den Kleingärtnern ist nur zu <br />
wünschen, dass die "Bauteufel" in den <br />
Kleingartenanlagen nicht überhand nehmen und das <br />
ganze Kleingartenwesen mit seiner Pachtpreisbindung <br />
in Gefahr bringen. Eine Kleingartenanlage ist keine <br />
Wochenendsiedlung.
Titel: Re : Garteneinsicht
Beitrag von: Hans im Grünen am 22. April 2003, 20:11:00
Hallo Alfonso<br />
kannst Du mal einen Bebauungsplan (Nr. Gemeinde) benennen, in dem die Heckenhöhe vorgeschrieben ist ?
Titel: Re : Garteneinsicht
Beitrag von: Alfonso am 02. Mai 2003, 13:08:00
Hallo Hans i.G.<br />
<br />
Nicht im Bebauungsplan, sondern vom Baurechtsamt für die Kleingartenanlge klar festgelegt wurde bei uns: Max. 2 m Heckenhöhe entlang der Parkplätze, ansonsten maximal 80 cm.<br />
<br />
Im Übrigen: Es ist erstaunlich, was sogenannte Kleingärtner immer wieder für Fragen stellen. Vorstände von Kleingartenvereinen sind dazu verpfliochtet, durch Gartenbegehungen festzustellen, ob die Anlage insgesamt dem BKleingG entspricht.<br />
<br />
Dazu müssen sie in die Parzellen schauen können. Wer sich verstecken will, soll das in einer Wochenendsiedlung machen und dann auch den anfallenden Pachtbetrag zahlen.<br />
<br />
Wer von Pachtpreisbindung durch das BKleingG partizipieren will, sollte doch wohl auch die dazu notwendigen Gesetze und Verordnungen einhalten.<br />
<br />
Das ist die Kategorie Mitbürger, die auf einer 100er-Strecke 200 fahren und sich dann über den Strafzettel wundern.
Titel: Re : Garteneinsicht
Beitrag von: SPAMMI am 13. Mai 2003, 13:27:00
Warum muss ich denn immer und Jederzeit von jedem Spanner und Spinner beobachtet werden können?? Es fehlt nur noch, dass die Laubenwände aus Glas sein müssen, damit der Vorstand sehen kann, was sich in der Laube befindet.<br />
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Habt Ihr Vorstände denn kein Vertrauen in Eure Mitglieder müsst ihr immer den "GROßEN BRUDER" als Überwacher spielen.<br />
<br />
Kein Wunder, dass Ihr freie Gärten habt, in so einer Anlage möchte ich nicht begraben sein!
Titel: Re : Garteneinsicht
Beitrag von: Ente am 24. August 2003, 23:06:00
Hast RECHT Spammi.<br />
<br />
Nur wenn diese ewig gestrigen Bevormunder sich endlich aus den Vereinsführungen verpissen, kann man wieder einen Kleingarten haben!