Hallo liebe Gartenfreunde<br />
in unserem vorstand kommt es wieder zu Disharmonien weil einzelne Vorstandtsmitglieder der Meinung sind das in ihren Kompetenzbereich eingegriffen wurde oder das ein Mitglied seinen Aufgaben nicht nachgekommen ist.Diese Streitigkeiten sind zeitraubend, blockieren die Arbeit und sind einfach nur lästig. Da unserer Satzung sehr global formuliert ist hatte ich die Idee es eine Art Geschäftsverteilungsplan / Geschäftsordnung für die Dauer der Amtszeit zu erstellen, in der die Aufgaben / Kompetenzen -letzlich die Form der Vorstandsarbeit - schriftlich festgelegt werden (kenne ich so aus der Betriebsratsarbeit).<br />
Hat jemand von euch Eahrungen damit?Gibt es so etwas in euren Vereinen? Vielleicht kann mir ja uahc jemand ein Exemplar zur Verfügung stellen? <br />
Dann bräucht' ich das "Rad nicht noch einmal neu erfinden".<br />
Ich würde mich riesig freuen wenn mir jemand helfen könnte.<br />
Mit sonnigen Grüßen Gudrun
Hallo Gudrun,<br />
sehr interessant und ich denke in den meisten Vereinen besteht eine solche nicht.<br />
Aber im Grunde genommen, sollten die Aufgabenbereiche (nicht im Detail) eines jeden Vorstandsmitgliedes in der Satzung niedergelegt sein. Bei uns ist dies der Fall und nach der Vorstandszusammensetzung ist ein weiterer Paragraf zu finden der die entsprechenden Vorstandsaufgaben beschreibt.<br />
Detailierte und weiterausgreifende Aufgaben sind in einer Runde unter den Vorstandsmitglieder zu besprechen und aufzuteilen. <br />
Kompetenzverletzungen gibt es bei uns nicht - notfalls greife ich ein.<br />
HD<br />
Hallo Gudrun,<br />
damit alles OK ist, schlage ich vor, in der Satzung im § mit dem Vorstand an geeigneter Stelle den Satz: Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung in welcher auch die Zuständigkeiten geregelt werden.<br />
Re(e) Bell
Hallo Gudrun,<br />
damit alles OK ist, schlage ich vor, in der Satzung im § mit dem Vorstand an geeigneter Stelle den Satz: Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung in welcher auch die Zuständigkeiten geregelt werden einzufügen.<br />
Re(e) Bell
Hallo Datschaqueen<br />
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Leider habe ich derzeit keine Geschäftsordnung vorliegen. <br />
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In Eurem Fall würde ich aber unbedingt eine solche anlegen.<br />
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1. Satzung ändern mit dem Hinweis "Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben". Das Wörtchen "kann" ist wichtig, denn dann muss er nicht, kann aber.<br />
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2. Die Geschäftsordnung dann von der Mitgliederversammlung absegnen lassen. Dazu genügt die einfache Mehrheit der erschienen Mitglieder. Es kann auch in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung darüber abgestimmt werden. Muß nicht die Jahreshauptversammlung sein.<br />
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3. Sehr genau darauf achten, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben eines Vorstandes berücksichtigt werden.<br />
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4. Ruhig auch einen Euro-Betrag in der GO festhalten, bis zu welchem der Vorstand ohne Mitgliederversammlug Geld ausgeben kann.<br />
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5. Allen mitgliedern des Vorstandes noch einmal klarmachen, dass sie nicht Chef sind sondern Dienstleister.<br />
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Gruß Lothar<br />
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Hallo Lothar und Gudrun,<br />
4 Hinweise auf dem Beitrag von Lothar.<br />
1.) Die Geschäftsordnung NICHT von der Mitgliederversamm-sammlung beschließen lassen, denn dann können auch Änderungen nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. (Jahresabstand beachten).<br />
Der Vorstand sollte sich seine Geschäftsordnung selbst geben und je nach den Wünschen und Fahigkeiten der Personen gestallten und auch bei Neuwahlen ändern können.<br />
2.) Der Betrag bis zu welchen der Vorstand ohne Mitgliederversammlung Geld ausgeben kann, gehört nicht in die Geschäftsordnung. Wenn es nötig erscheint, sollte die Mitgliederversammlung dies gesondert beschließen. Allerdings kann in der Geschäftsordnung geregelt werden, was der Vorsitzende ohne Ermächtigung durch die übrigen Vorstandsmitglieder allein darf (auch finaziell).<br />
3.) "Kann sich eine Geschäftsordnung geben, statt "gibt sich eine" kann man machen, ich denke aber es wäre schon zur Klarheit besser, wenn sich jeder Vorstand immer eine Geschäftsordnung gibt. <br />
4.) Eine Einschränkung der gesetzlichen Pflichten in der Geschäftsordnung ist im übrigen wirkungslos.<br />
Also brauchen diese auch nicht aufgezählt zu werden.<br />
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Re(e) Bell