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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Hella am 28. Juli 2003, 11:58:00

Titel: Lärmschutzverordnung 2002
Beitrag von: Hella am 28. Juli 2003, 11:58:00
Im September 2002 ist eine neue Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung herausgekommen, die besagt, dass von Montag bis Samstag zwischen 7 und 20 Uhr Rasenmäher, Trimmer Heckenscheren usw. benutzt werden können. Die soll bundeseinheitlich gelten.<br />
Ist das jetzt auch geltendes Recht im Kleingarten? Mich interessiert vorallem das Rasen mähen und Hecken schneiden. Da ja nicht alle Rentner sind, können einige halt nur am Samstag diese Dinge nachgehen. Bei uns gibt es immer wieder Schwierigkeiten mit einigen Gartenfreunden, die sich darüber aufregen, wenn halt am Samstagnachmittag noch jemand Rasen mäht usw.<br />
Kann man jetzt auf diese neue Schutzverordnung hinweisen?<br />
Gibt es
Titel: Re : Lärmschutzverordnung 2002
Beitrag von: Burchard am 28. Juli 2003, 13:50:00
Hallo!<br />
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Das ist das "Bundesrasenmähergesetzt".  Das Gesetzt gilt natürlich auch im Kleingarten - nur kann es sein, daß es weitergehende Regelungen bei euch gibt.
Titel: Re : Lärmschutzverordnung 2002
Beitrag von: Oswin am 29. Juli 2003, 13:14:00
die neue Verordnung findest du unter:<br />
http://www.bmu.de/files/maslaeschver.pdf<br />
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es ist an Werktagen (Montag-Samstag)<br />
von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr das Rasenmähen erlaubt, wenn es  in eure Satzung/Garteordnung keine weitere Einschränkungen gibt!!  
Titel: Re : Lärmschutzverordnung 2002
Beitrag von: Hella am 31. Juli 2003, 08:57:00
Leider steht in unserer Gartenordnung, dass Rasen mähen etc. Samstags nur bis 13.00 Uhr gestattet ist. Es sollte vor einigen Jahren geändert werden, leider hat unser damaliger 1. Vorsitzender den Vorschlag still und heimlich wegfallen lassen. Ich dachte, dass Bundesrecht über der Satzung steht. Kann man sich einfach mit dem Hinweis auf die sogenannte "Rasenmäherverordnung" über die Satzung hinwegsetzen? Falls nicht, wie kann man die Satzung dahingen ändern? Ich meine im Rahmen der Liberalisierung des Ladenschlußgesetzes usw., inzwischen wird der Samstag ja schon zum normalen Werktag, ist es doch wohl idiotisch, wenn man etwas lauteren Arbeiten nicht nachgehen darf.
Titel: Re : Lärmschutzverordnung 2002
Beitrag von: Oswin am 31. Juli 2003, 09:43:00
Antrag in der JMV auf Änderung der Satzung stellen.<br />
Bei uns gibt es Mittagsruhe von 12.00Uhr bis 15.00Uhr.<br />
Somit ist das Rasenmähen außerhalb der Mittagsruhe in der Lärmschutzverordnung geregelt. (Eine Rasenmäherverordnung gibt es nicht)<br />
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Titel: Re : Lärmschutzverordnung 2002
Beitrag von: Burchard am 31. Juli 2003, 09:52:00
Hallo !<br />
Das "Gesetzt"  nennt sich offiziel<br />
" Rasenmäherlärmverordnung  "<br />
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Gruß<br />
Burchard
Titel: Re : Lärmschutzverordnung 2002
Beitrag von: Oswin am 31. Juli 2003, 10:28:00
stimmt diese wurde mit der Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmverordnung vom 29.August 2002 ausserkraft gesetezt<br />
http://www.bmu.de/files/maslaeschver.pdf
Titel: Re : Lärmschutzverordnung 2002
Beitrag von: Burchard am 31. Juli 2003, 12:05:00
Hallo!<br />
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Vielen Dank für den Hinweis - habe mir die neue Verordnung mal angesehen. <br />
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Titel: Re : Lärmschutzverordnung 2002
Beitrag von: Norman am 28. August 2003, 19:22:00
Hallo,<br />
habe dieses Thema jetzt erst gelesen, möchte aber trotzdem noch meine Meinung dazu sagen.<br />
Ich bin selber 2.Vorsitzender in unserem Verein und auch wir haben diese Regelung in unserer Gartenordnung. Was ich aber nicht verstehe ist, warum selbst berufstätige Gärtner nicht in der Lage sind an einem Samstag bis zur Mittagszeit ihren Rasen zu mähen? Bis vor kurzer Zeit war es bei uns sogar komplett am Samstag verboten! Dies wurde jedoch in einer Mitgliederversammlung nach Abstimmung umgeändert. Und mehr als zwei Drittel der Mitglieder waren der Meinung das es reicht an einem Samstag bis Mittags den Rasen zu mähen zu dürfen.<br />
Wir haben mit der Regelung keinerlei Probleme!<br />
mfg Norman
Titel: Re : Lärmschutzverordnung 2002
Beitrag von: Hella am 29. August 2003, 09:37:00
Es gibt auch berufstätige Gartenfreunde, die Samstags arbeiten. In unserem Fall ist es allerdings so, dass der Garten sehr schattig ist und der Rasen erst nachmittags trocken ist, also mähbar. In der Woche sind wir nie vor 19.00 Uhr zu Hause, also wann sollen wir z. B. im Frühjahr und Herbst mähen? Ansonsten ist der Samstag im allgemeinen schon ein normaler Arbeitstag und ich bin nach wie vor der Meinung, dass es niemanden stören dürfte, wenn andere samstags herumwerkeln. Laut unserer Gemeindeordnung ist das Rasenmähen bis 20.00 Uhr erlaubt. Wenn die Anlieger unserer Kolonie (wir grenzen an ein Wohngebiet mit Einfamilienhäusern) den ganzen Samstag hämmern und werkeln wird ja auch nichts gesagt, also was soll so eine Gartenordnung?
Titel: Re : Lärmschutzverordnung 2002
Beitrag von: Norman am 29. August 2003, 10:03:00
Hallo Hella,<br />
die Gartenordnung sollte eigendlich die mehrheitliche Meinung der gesammten Mitglieder wiederspiegeln. Wenn in Eurer Anlage solche Bedingungen vorherschen, sollte es also auch kein Problem sein diese nach Bedarf zu ändern. Dies geht aber nur durch Abstimmung aller Mitglieder in einer entsprechenden Versamlung.<br />
Sollte es aber nicht zu einer Neuregelung kommen, da die anderen Mitglieder nicht mit deiner Meinung einverstanden sind, kannst Du letztendlich nichts dagegen machen. Die Gartenordnung bestand doch bereits in ihrer jetzigen Form ehe Du den Garten übernommen hast!?<br />
mfg Norman
Titel: Re : Lärmschutzverordnung 2002
Beitrag von: markus am 29. August 2003, 12:31:00
Hallo Hella,<br />
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wenn Du jeden Tag bis 19.00 Uhr und Samstags arbeiten musst, wer macht den dann den Garten????<br />
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Schnapp Dir ein paar Mitglieder und versuche eine Satzung bzw. Gartenordnungsänderung in die Wege zu leiten. Ansonsten hast Du wenig Chancen.<br />
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Gruß Markus<br />
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