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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Lothar am 26. Januar 2004, 09:38:00

Titel: Offenlegung der Jahresabrechung
Beitrag von: Lothar am 26. Januar 2004, 09:38:00
Guten Tag liebe Gartenfreunde!<br />
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Ich hoffe ich bekomme auf meine Frage eine seriöse Antwort - in den letzen Tagen scheint es wohl den einen oder anderen Spinner hierher verschlagen zu haben.<br />
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Kann ich von unserem Vorstand (Kassierer) die Offenlegung der Abrechnung - insbesondere für Strom und Wasser - verlangen? Wir bekommen seit dem Vorsdtandswechsel nur noch die Endbeträge angegeben. Es fehlen mir inbesondere die Angeben zu  Gesamtverbrauch und die Aufteilung der Differenzen.<br />
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Titel: Re : Offenlegung der Jahresabrechung
Beitrag von: Tom am 27. Januar 2004, 12:17:00
Hallo Lothar,<br />
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ich denke, da die Mitgliederversammlung ja das oberste Vereinsorgan ist, wird der Vorstand wohl Auskunft geben müssen. Also auf der nächsten Versammlung fragen oder um ganz sicher zu gehen, eignes Thema anmelden. Hierzu unbedingt Satzung beachten.<br />
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Inwieweit ein einzelner Kleingärtner ein Auskunftrecht hat, weiß ich nicht. Aber wenn in den nächsten Tagen dazu keine Antwort eingeht, schlage ich gerne mal in der Bibliothek nach.<br />
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Mit freundlichen Grüßen<br />
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Tom
Titel: Re : Offenlegung der Jahresabrechung
Beitrag von: Markus am 28. Januar 2004, 12:44:00
Hey Hans D., das ist ja Lustig *kopfschüttel* es scheint ja richtig kranke Menschen zu geben.<br />
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Ich bin der Meinung, dies geht genauso jedes Mitglied an, wie die Abrechnung der restlichen Geldangelegenheiten.<br />
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Bei uns bin ich Kassierer. Zwar lege ich einen detailierten Abschlußbericht vor (Einnahmen, Ausgaben), aber die Zahlen für besondere Ausgaben sind ca. Zahlen. Da interessiert es die Menge nicht, ob für neue Zäune 567,00â,¬ ausgegeben wurden, oder 570,00â,¬.<br />
Jedoch hat jeder das Recht, in diese Bücher zu schauen und die Positionen erklärt zu bekommen. genauso mache ich es auch bei Strom und Wasser. Wenn dort große Differenzen sind, erkläre ich den Betrag und die Aufteilung in der Mitgliederversammlung. Und so sollte es doch auch eigentlich ein, oder??<br />
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Gruß Markus
Titel: Re : Offenlegung der Jahresabrechung
Beitrag von: roni am 30. Januar 2004, 21:38:00
Du hast das Recht als Mitglied alle Abrechnungsunterlagen einzusehen.
Titel: Re : Offenlegung der Jahresabrechung
Beitrag von: Klausi am 03. Februar 2004, 12:15:00
Wo ist das schriftlich (Gesetz oä) festgelegt. Würde es gerne einsehen? Gruss Klausi