Hallo,<br />
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wer kann mir helfen ??<br />
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Fragen:<br />
wer bestellt den Notvorstand ? soweit mit bekannt ist das Register-bzw Amtsgericht.<br />
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Kann das ein Vereinsmitglied sein ??<br />
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Wie lange kann dieser sein Amt ausüben ??<br />
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Was geschieht, wenn dieser keine Vorstandschaft stellen kann ??<br />
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Auf Antwort würde ich mich sehr freuen.<br />
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Gruß<br />
DORA
Hallo,<br />
suchen Sie mal im Forum dieser Seite unter Notvorstand<br />
http://www.recht.de/index.php3?menue=Foren&id=12
In unserem Gartenverein standen wir auch vor dem Problem, dass sich auf der Jahreshauptversammlung kein Gartenmitglied für die Wahl zum 1. Vorsitzenden finden ließ.( der amtierende 1. Vorsitzende hatte ordnungsgemäß gekündigt)<br />
Der 1. Vorsitzende des Stadtverbandes war auch bei der Hauptversammlung anwesend und schilderte die Vorgehensweise wie folgt: Es wird eine Zwangsverwaltung eingerichtet, die von einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einem Mitglied des Stadtverbandes ausgeübt wird. Dies ist natürlich mit erheblichen Kosten verbunden, da keiner dieser Personen eine solche Aufgabe unentgeldlich ausübt.<br />
Sollte ein Gartenheim in Verwaltung des Vereins existieren ( nicht verpachtet), würde es vorübergehend geschlossen, weil oben genannte Personen sich nur um die direkten Belange des Vereins kümmern.<br />
Uns wurde in Aussicht gestellt, dass eine finanzielle Mehrbelastung von ca. 300 Euro bis 500 Euro pro Garten und Jahr zu erwarten wäre.<br />
Wenn ein Vereinsmitglied den Vorstand übernehmen möchte, dann muss dies über die Mitgliederversammlung abgestimmt werden.<br />
Leider weiß ich nicht, wie ihr in die vorstandslose Lage gekommen seid, aber euer Stadt-bzw. Landesverband kann normalerweise zur Vorgehensweise Auskunft geben.<br />
Im Kleingartengesetz steht im §7 :Der Vorstand wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt. Seine Mitglieder bleiben darüber hinaus bis zur Neuwahl von Nachfolgern im Amt....<br />
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig damit helfen<br />
(meine aussagen beziehen sich auf einen Kleingarten in Solingen, welcher dem Stadtverband Solingen und dem Landesverband NRW unterliegt. )