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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Christian Jaworski am 12. September 2004, 22:41:00

Titel: Begrenzung zum Gartennachbarn
Beitrag von: Christian Jaworski am 12. September 2004, 22:41:00
Gibt es eine offizelle Regelung, welcher Pächter<br />
für welche Zaunseite verantwortlich ist?<br />
<br />
Würde mich auch über erfolgreich angewandte Lösungsvorschläge freuen.<br />
Mit gartenfreundlichen Grüßen
Titel: Re : Begrenzung zum Gartennachbarn
Beitrag von: markus am 13. September 2004, 12:53:00
Hallo,<br />
<br />
ich würde mal sagen, jeder Pächter ist für seine Seite der Begrenzung zuständig. Lediglich beim Weg ist die Grenze in der Mitte.<br />
Gruß Markus
Titel: Re : Begrenzung zum Gartennachbarn
Beitrag von: normen am 13. September 2004, 13:41:00
hallo Markus<br />
wenn man davon ausgeht, dass ein Garten rechteckig oder quatratisch ist, gigt es 4 Zäne, wovon in der Regel einer am Weg und 3 zu verschiedenen Nachbarn sind. Da die Zäune nicht doppelt gezogen werden, muss es eine Regelung geben wer für welchen Zaun zuständig ist.<br />
Vielleicht wird sowas durch die Gartenordnung geregelt, oder das Bundeskleingartengesetz ?
Titel: Re : Begrenzung zum Gartennachbarn
Beitrag von: Re(e)Bell am 13. September 2004, 21:34:00
Hallo,<br />
gibt es denn überhaupt eine Pflicht<br />
als Abgrenzung zum Nachbargundstück einen Zaun/Hecke/usw. zu ziehen/pflanzen  ??<br />
Ich meine NEIN, lasse mich aber belehren.<br />
Wo ist dies vorgeschrieben ??<br />
Re(e)Bell
Titel: Re : Begrenzung zum Gartennachbarn
Beitrag von: Burchard am 14. September 2004, 08:27:00
Hallo!<br />
Die Art der Gartenbegrenzung wird wohl in der Garten- und Bauordung (Gemeinde / Verband) festgelegt.<br />
<br />
Ich denke Hier geht es um was ganz anderes.<br />
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Zwischen den Gärten gibt es schon Zäune. Jetzt muss einer davon erstezt oder repariert werden - und keiner der beiden Gärtner will das bezahlen.<br />
<br />
Gruß<br />
Burchard
Titel: Re : Begrenzung zum Gartennachbarn
Beitrag von: Gudrun am 14. September 2004, 20:02:00
Bei uns im KGV ist das - sollten Zäune zwischen den Gärten sein -folgendermaßen geregelt.(in Anlehnung an die Richtlinien für Wertermittlungen)<br />
Der gesamte Zaun vom Eingang aus gesehen rechts gehört mit zum Garten; hinten die Hälfte und vorne auch die gesamte Begrenzung.Diese ist allerdings häufig KGV Eigentum.<br />
Wir fahren ganz gut damit; insbesondere bei Gartenaufgaben oder Instanthaltungsarbeiten.<br />
LG Gudrun <br />
Titel: Re : Begrenzung zum Gartennachbarn
Beitrag von: dolores am 15. September 2004, 12:01:00
hallo, bei uns ist es so geregelt, das bei einer Zaunerneuerung, das Material der Verein stellt (nicht die Pforte) und die Kleingärtner die Arbeit machen. Tschüß Dolores
Titel: Re : Begrenzung zum Gartennachbarn
Beitrag von: thomas am 05. Januar 2005, 11:42:00
Nach meinem Wissen ist es sogar Gesetzlich geregelt das immer die rechte Seite wenn man vorm Grünstück steht die des Gründstückseigners oder Pächters ist für die man zu 100% zuständig ist.Bei uns ist es der Regelfall.Gruß Thomas
Titel: Re : Begrenzung zum Gartennachbarn
Beitrag von: Klaus-Ludwig am 10. Januar 2005, 11:53:00
Hallo Thomas!<br />
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Welches Gesetz? Ich habe da leider nichts gefunden. <br />
<br />
Wie wird dann "vorne" definiert? <br />
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