Hallo Leute
Ich will mal nach langer Zeit mal wieder ein Beitrag einwerfen. Und zwar habe ich folgendes Anliegen. Ich habe in zwei Bücher mal gelesen, das man im Verein, durch Satzungsänderung, auch Geldstrafen verhängen kann, bevor man den schweren Schritt eines Mitgliedsausschluß vornehmen muß. Hat jemand von euch schon Erfahrung damit gemacht, oder gibt es in euren Verein schon soetwas. Wäre schön wenn einer von euch dabei ist.
Gruß Uwe
Hallo Uwe,
derartige Sanktionen mögen ja im bezahlten Sport ihren Bestand haben, aber bei uns Kleingärtnern?
Denkst Du etwa an eine Art "Bußgeldkatalog" für den einen oder anderen Verstoß gegen die Gartenordnung pp.?
Ich meine, die im BklG genannten Sanktionen reichen aus. Weitere Sanktionen in Form von Geldstrafen machen die Sache nur noch komplezierter und undurchschaubarer.
Außerdem sollten wir nicht die Wurzeln unseres Hobbys aus den Augen verlieren.
Gruß
ilex
Hallo ilex
Du hast schon recht, aber mein Problem liegt darin, das unser Verein ein Eigentümerverein ist. Da gibt es Leute die sich an der Gartenordnung nicht halten. Die halten die Ruhezeiten nicht ein, lassen ihre Hecken zuweit in den Weg wachsen oder fahren zuschell mit ihren Autos durch den Verein. Die anderen Gartenfreunde fordern mich natürlich auf was dagegen zu unternehmen, aber was? Selbst wenn ich sie, wegen groben Verstoß aus den Verein ausschließen würde, wären sie immer noch da, da die Gärten ihnen gehören. Ich würde mich sogar ins eigene Fleisch schneiden, da mir dann die Beiträge fehlen und sie würden sich nicht ändern. Darum sehe ich keine andere Möglichkeit. Natürlich wird so ein Bußgeldkatalog auf eine ausserordendlich Mitgliederversammlung beschlossen. Also die Mitglieder sollen entscheiden. Aber danke für deinen Beitrag.
MfG Uwe
Wir leben immer noch in einem Rechtsstatt mit BGB. Was Vereine dürfen, ist wörtlich der Satzung zu entnehmen. Diese wurde vom Amtsgericht genehmigt. Solche Satzungsänderungen( Bußgelder ) würden vorm Gericht sicher nicht durchgehen. (eine Satzungsänderung muß bei Gericht eingereicht werden).
Eckhard
Wir haben unsere Satzung dahin gehend verändedert ein Ordnungsgeld zu zahlen bei erhöhten Aufwendungen des Vorstandes zur Sicherung des Vereinsvermögens.
Diese Änderung wurde notariel beglaubigt und vom Vereinsregister,sprichGericht nicht bemängelt. Diese Forderung kann eine Spanne von 10,00 bis 100,00 € haben.Natürlich ist der Vollzug immer problematisch, jedoch muss man den ewig Säumigen ja mal beikommen.Wenn nicht anders auch mal mittels Rechtssanwaklt. Das empfehle ich aber nur bei vorhandener Rechsschutzversicherung.
Hallo Eckard
Rechtsstaat ist ja schön und gut,aber willst du den Leuten, die Unruhe im Verein stiften, ihre Hunde nicht anleinen oder zu schnell durch den Verein fahren, mit Auto, versteht sich, willst du solche Mitglieder recht geben. Ein Vorstand ist laut Satzung auch verpflichtet,die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzusetzen. Wie soll er es dann sonst machen wenn er kein Druckmittel hat. Inübrigen nachen andere Vereine wie Angler oder Sportvereine es auch so, warum sollte es nicht bei ein Kleingv gehen. Danke auch an Jürgen Fisch, für sein Beitrag, ohne Unterstützung, eines Rechtsanwaltes und notarieller Beglaubigung, hätte ich es nicht gemacht.
MfG Uwe
Wir haben pro Jahr 400 000 Nachbarschaftsstreitfälle vor Gericht. Wollt Ihr Euch da einreihen? Nennt mir einen Fall, wo nach einem solchen Streit vor Gericht sich die Streithähne vertragen haben.
Wie funktioniert Gesellschaft?
Mit jedem neuen Mitglied einer Gruppe ändert sich die Gruppe.
Mitglieder, die länger dabei sind haben nicht mehr Rechte.
Ordnung ist nicht das Hauptwort für ordentlich, sondern eine Verabredung, ein Gesetz. Seit 1948 ist unser Recht Minderheitenschutz. Alles ist erlaubt, es sei denn es ist ausdrücklich verboten. Nicht umgekehrt.
Anstatt sich um mehr Verbote zu bemühen , sollten wir das Streiten lernen – d.h. nicht den Anderen klein machen, sondern eigene Interessen formulieren und die Anderen ermutigen es auch zu tun. Dabei ist jeder gleichwertig
Ich glaube, der Vorstand sollte sich möglichst neutral verhalten und alles für Aufklärung und Information und Schlichtung tun.
Wer unter Euch ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein......
Wir haben jetzt Herbst. Es wird wieder in den Gärten nach Herzenslust verbrannt, obwohl lt Gesetz stattdessen kompostiert oder Totholzhaufen in Gärten angelegt werden sollen.
Ich habe heute mit meiner Familie kehrt gemacht. Die Erholung im Garten war wegen Qualm nicht möglich.
Würde der o.a. Vorstand sich in diesem Fall auch dafür stark machen per Satzungsänderung eine Ordnungsstrafe wegen qualmens einzuführen? – mal ehrlich.
Bei uns verbrennt der Obmann der Anlage selbst mit großem Vergnügen ( ,,das habe ich immer so gemacht")
Erst, wenn der Gärtner sofort das Feuer löscht, wenn ein Nachbar sich gestört fühlt. Erst, wenn der Nachbar das Hämmern in der Mittagspause sofort einstellt, wenn ein Nachbar in darum bittet, wird er auch besonders langsam durch die Gartenwege fahren, weil er weis, das seine Bedürfnisse genauso berücksichtigt werden.
Es muß einer mit gutem Beispiel voran gehen. Wenn der Vorstand meint, er müsse Mitglieder verklagen , wird die gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung dadurch nicht erreicht.
Es werden sich Gruppen bilden, die nicht mehr miteinander, sondern nur noch übereinander reden.
Demokratie ist nicht, was die Mehrheit sagt ( diese Art ,,Demokratie" hatten wir in 3. Reich) , sondern dass die Mehrheit sich um die Bedürfnisse der Minderheit sorgt.
Also- vertragt Euch lieber.
Gruß Eckhard
Um eins klar zustellen, von Verbote aufstellen war nie die rede gewesen, sondern was kann man noch, anstelle eines Ausschlußes, Gegen Mitglieder tun die grob gegen die Gartenordnug verstoßen.Ich habe dann gelesen, das Geldstrafen möglich sind, über die die Versammlung bestimmen soll. In übrigen, was ist das für ein Verein, in den jeder alles machen darf was er will. Das verbrennen von Unrat ist schon wegen der Entstehung von Schadstoffen verboten,die schönen Grünkohl oder Rosenkohlpflanzen von Nachbar, jetzt erzähle mir nicht es wird nur reines Feuerholz verbrannt. Wenn mein Nachbar mir im Garten die Luft nimmt, fahre ich bestimmt nicht nach Hause, sondern zeige ihn wo die Haake hängt. Demnächst darf er vielleicht noch mein Hund vergiften unde ich darf mich noch dafür bedanken oder was? Tut mir leid Hjohannsen oder Eckard deine Meinung kann ich mit dir nicht teilen.
Gruß Uwe