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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: leonard am 31. Mai 2006, 20:18:00

Titel: vereinsvermögen
Beitrag von: leonard am 31. Mai 2006, 20:18:00
hallo

unser e.v. hat ein vermögen von ca 10000,00 €.
Das Geld ist auf Sparbüchern angelegt( nicht als Rücklage ). Kann man da Probl. mit dem Finanzamt wegen der gemeinnützigkeit bekommen ????
Titel: Re : vereinsvermögen
Beitrag von: Eckhard am 01. Juni 2006, 11:02:00
Lieber leonard!
In der Tat kann das Probleme geben.
Die Überschüsse eines Jahres müssen als Rücklagen gebucht werden.
Man darf für einen bestimmten Zweck Gelder ansparen. Diese beschließt die MV. Von Zeit zu Zeit muß der Vorstand darüber berichten. Alle Beschlüsse über Rücklagenverwendung und deren Abrechnungsberichten müssen die MV machen.
ggf beschließt die Versammlung eine Beitragsermäßigung.

Gruß Eckhard
Titel: Re : vereinsvermögen
Beitrag von: ilex am 17. Juni 2006, 09:07:00
Hallo Leonard,
ich kann Eckhard nur zustimmen.
Unser Verein wurde vom FA überprüft mit dem Ergebnis, dass wir rückwirkend für 5 Jahre (möglich wären sogar 10 !) Steuern nachzahlen mussten.
Grund: uns ist schlichtweg nicht bewusst gewesen, dass wir gegen das "Umsatzsteuergesetz" verstoßen haben. Die steuerfreie Grenze liegt -soweit ich mich noch erinnern kann- bei 17.500,-? und die haben schlichtweg überschritten.
Wir haben ebenfalls auf einem Sparbuch eine Rücklage angelegt. Diese wurde vom FA bei der Steuerberechnung aber nicht berücksichtigt, weil wir anhand von vielen Sitzungs- und Versammlungsprotokollen nachweisen konnten, dass die Rücklage aussschließlich einem bestimmten und nachvollziehbaren Zweck (hier: zu erwartende Teilerneuerung der Stromanlage)dient.
"Nur so" Geld auf einem Sparbuch zu deponieren entspricht nicht dem gemeinnützigen Zweck.  Die Gemeinnützigkeit könnte unter bestimmten Voraussetzungen sogar entzogen werden.
Lasst euch da mal vom übergeordneten Verband - besser noch, von einem Steuerberater aufklären.

Gruß

Ilex