Hallo Gartenfreunde,
ich bin Vorsitzender eines kleineren Gartenvereins im Südwesten unserer Republik. Für uns stellt sich folgendes Problem jedes Jahr neu: Anfang jeden Jahres sendet uns unser Landesverband (LV) ein Formular mit dem Titel " Kassenbericht für das Jahr.... In diesem Formular wird nach der Höhe von unserem Bargeld, dem Spar,- und Girokonto gefragt. Danach erfolgt die Abfrage von 12 (zwölf) Posten über Beiträge, Pachten, Umlagen,Wasser und Stromverbrauch bis zu den Verwaltungskosten z.B. Mieten, Bürobedarf bis zur Briefmarke und Büroklammer. Auf der Rückseite des Kassenberichtes wird ein Voranschlag der auf der Vorderseite angegebenen Beträge verlangt. Wahnsinn. Dem Kassenbericht ist ein Vermögenbericht beigefügt, in dem über jedes Gartengerät wie Vereinseigenen Rasenmäher, Warenvorräte (evtl Dünger oder Flaschenbier) usw. Auskunft verlangt wird. Insgesamt 15 (fünfzehn)Posten.Neben dem Vermögen wurden auch noch eventuelle Schulden oder Rückstände abgefragt. Damit nicht genug: Als Formular Nr. 3 liegt noch ein Revisionsbericht bei, der von den Kassenrevisoren ausgefüllt werden soll. Diese weigern sich, denn sie sind der Meinung, ihre Aufgabe bestehe in der Prüfung unserer Vereinskasse und nicht die Schreibarbeit für den LV zu erledigen.
Wir weigern uns nun, dem LV gegenüber uns unsere Verhältnisse in dieser Art bekannt zu geben.Da können wir gleich unsere Kontoauszüge bzw. unsere Verhältnisse in einen Glaskasten legen und jeden reinschnüffeln lassen. Denn zuerst müssen diese Berichte dem Bezirksverband vorgelegt werden, dieser leitet sie an den LV weiter. Betonen möchte ich, daß wir nichts, aber auch gar nichts zu verbergen haben. Wir sind nur nicht mit dieser Art von Schnüffelei einverstanden. daß der LV über Mitgliederbewegung und Anzahl der vorhandenen Gärten usw. Informationen benötigt, sehen wir auch ein, daß ihn aber die Anzahl der Klorollen im WC was angeht, das bezweifeln wir sehr stark.
Meine Frage an euch lautet daher: Wird in anderen Landesverbänden auch alles von Innen nach Außen gestülpt?
P.S. die Fragebögen stelle ich gerne als Kopie in einer E-Mail zur Verfügung
recht hast Du....
Grundlage für Euer handeln ist Eure Vereinssatzung. Ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung ( TO punkt Versammlung) könnt Ihr gar solcher Auskünfte geben.
Nur, wenn Eure Satzung so was ausdrücklich vorsieht, ist es möglich.
Hallo Eddy
Wie Eckhard es schon gesagt hat. Eine Offenlegung über die Gelder muss in der Satzung niedergeschrieben sein. Aber die Angaben über euer Sachbestand halte ich eigendlich für schwachsinnig, denn so transparent sollte und darf kein Verein sein. Die Sachbestanderklärung muß auch wörtlich in der Satzung, seperat, verankert sein. Ich gebe dir den Tip, mach es euer Verband nicht so leicht in Vereinsleben soweit hineinzuschauen.
Gruß Uwe
Nachtrag:
aus den grünen Schriften vom BDG:
Aufgaben des Verbandes:
Nach der Rechtsauffassung der Arbeitsgruppe (des BDG) hat der Verband nicht die Pflicht auf eine ordnungsgemäße
Kassen- und Buchführung in den Vereinen zu achten.
Damit würde die Vereinsautonomie in Frage gestellt beziehungsweise aufgehoben.
Jeder Verein, der steuerlich geführt wird, (und das ist er, wenn er beim Amtsgericht eingetragen ist) hat in eigener Verantwortung für solche Ordnungsmäßigkeit
zu sorgen.
Hallo Gartenfreunde,
schließe mich Eckhards Ausführungen an.
Auskunft erhält von uns nur das Finanzamt
im Zuge der Überprüfung steuerlicher
Gemeinnützigkeit.
ein gutes neues Gartenjahr
und Grüße aus Dresden
Hans
Von uns wird lediglic h die Mitgliederzahl weitergegeben, wegen dem Beitrag und dass der Verband die Gartenzeitschrift an den Verein schickt.
Mehr nicht.
Gruß lore
Lieber Eddy,
liebe Freunde,
Eddy hat mir die Formulare mit einer E-Mail geschickt.
Es ist so wie er es anfangs beschrieben hat:
1. Kassenbericht 2006 (1 Seite)
2. Voranschlag (Etat) für 2007 (1 Seite)
3. Vermögensbericht zum 31.12.06 (2 Seiten)
4. Revisionsbericht (2 Seiten), von den Revisoren! auszufüllen.
Man will Dinge (!), die die mit der (Kassen)Revision nichts
zu tun haben:
Wann Revisoren gewählt!
Wann Voranschlag in HV genehmigt!
Jahresabschluß OK
Mitgliederbewegung! mit Tod! Austritt! Ausschluß!
Versammlungen mit Details!
Beiträge! Beitragsrückstände!
Ob Verein Gartenlnd gepachtet hat!
Unterschriften der Revisoren und gesehen Vorsitzender
und gesehen Kassier.
Das alles ist nur für vereinsinterne Zwecke geeignet.
Nicht einmal das Fianzamt verlangt so detaillierte Angaben.
Bei uns im Verein und vom LV wird es so gehandhabt wie es
Eckhard, Hans und Lore beschrieben haben.
Ein Verband kann vom Verein sowas nur verlangen,
wenn es so miteinander vereinbart wurde.
Was will dieser LV damit außer Schnüffelei?
Ein erfolgreiches Gartenjahr wünscht
Horst
Hallo Gartenfreund und Freunde
Auch ich habe die Formulare von Eddy gelesen und ich habe nur mit den Kopf geschüttelt. Ich muß auch nur die Mitgliederanzahl beim LV angeben, wegen Versicherung und Gartenzeitung. Mehr kriegt er auch nicht.
Frohes neues Jahr wünscht
Uwe
Hallo Gartenfreunde,
man glaubt es kaum, was man da lesen muß.
Sowas gab`s nicht mal bei uns vor 1989.
Denen muß mal einer sagen, daß sie
offensichtlich nicht alle Latten am Zaun haben!
viele Grüße
Hans
Hallo Freunde,
ich danke euch für euer Interesse. Unserem LV werden wir nur den Mitgliederstand, sowie Anzahl der Gärten übermitteln.
Sollten wir irgendwelche Schwierigkeiten bekommen, werde ich es euch wissen lassen, damit ihr bei eventuell gleichgelagerten Fällen gewappnet seid.
Ich wünsche euch allen ein erfolgreiches und gesundes Neues Jahr