Hallo und Hilfe,
ich habe im letzten Jahr einen Kleingarten übernommen. In diesem Ist das Kabel vom Verteiler am Weg bis zu meinem Zähler über der Erde verlegt und ist an einem Spannseil mit dickem Draht befestigt damit es nicht runterfällt. Ist schon viele Jahre so. Kann ich das so lassen oder muß es anders befestigt sein, Gibt es da eine Vorschrift?
Hoffe es kann jemand helfen mein Vorstand sitzt mir im Nacken. Danke
Hallo Merlinde,
ich bin kein Elektriker, aber ich bezweifele, daß eine derartige Konstruktion zulässig ist. Nach meiner Kenntnis muß das Kabel zum Stromzähler in der Erde verlegt sein. Zudem muß es auch ein spezielles Erdkabel und nicht etwa ein Verlängerungskabel sein.
Wurdest Du bei Vertragsabschluss/Gartenübergabe auf diesen offensichtlichen Sicherheitsmangel hingewiesen? Steht darüber etwas in der Schätzung, die Du hoffentlich erhalten hast? Wenn nicht:
Du bist Laie und musstest Dich nach Treu und Glauben darauf verlassen, das alles in Ordnung ist.Der Vorstand hätte Dir bei Übergabe eine Auflage machen müssen. Dies hätte dann den Preis gemindert.
Aus meiner Sicht liegt eindeutig ein Verschulden des Vorstandes vor.
Weil eine derartige Konstruktion höchst gefährlich ist, rate ich Dir zu Deiner eigenen Sicherheit, diese Gefahrenquelle beseitigen zu lassen.
Eine Lösung könnte sein, daß Du das Material bezahlst, aber der Verein den Graben buddelt und den Anschluss vornimmt.
Ich möchte mich mal vorstellen :
Ich werde Theo gerufen und bin seit 2 Jahren Kassierer in einem kleinen Kleingartenverein mit 50 Gärten in Nordhessen.
Natürlich ist die geringe Mitgliederzahl ein Vorteil, weil man jeden einzelnen und auch jeden Garten kennt.
Ich predige meinen Vorstandskollegen immer wieder, daß, wenn wir Veränderungen wollen, dies rechtzeitig, also möglichst im Vorfeld, spätestens bei Übergabe der Gärten, zur Sprache bringen müssen.
Wir können nicht erst einen Garten neu verpachten und dann dem neuen Mitglied erzählen, was es alles verändern soll. So etwas schafft nur Unmut und ist dem friedlichen Zusammenleben abträglich.
Hallo Merlinde,
wenn Du einen Kleingartenverein einen Garten als Nachpächter übernommen hast, muss - wenn alles nach den Vorschriften abgelaufen ist - dieser Garten vor dem Pächterwechsel "getaxt" worden sein.
Was ist denn in diesem Protokoll zu Deiner Stromversorgung geschrieben?
Eine oberirdische Versorgung erfordert eine bestimmte Sicherheit - und das auch sicherlich in Deinem Interesse.
Wenn bei Deinem Garten diese Sicherheit nicht besteht, muss die Stromzuführung entsprechend geltender Sicherheitsbestimmungen verändert werden.
Wer hierzu die Kosten zu tragen hat, müsste aus diesem Wertermittlungsprotokoll hervorgehen.
Wie ist dieser Posten darin bewertet?
Ohne Sicherheit bleibt nur Abschaltung.
Wobei eine Frage bleibt: "Wieso wurde der Zustand bisher nicht beanstandet?" Der Vorstand ist auch hierzu für Sicherheit zuständig!
Anuk
Hallo Gartenfreunde,
die genaue Beantwortung dieser Frage ist nur durch eine Besichtigung möglich. Ganz einfach deswegen, weil zu viele weitere Fragen geklärt werden müssten.
Es ist aber grundsätzlich nichts gegen diese Freileitung (?) einzuwenden, wenn sie fachmännisch ausgeführt wurde.
Der Parzellenpächter ist in erster Linie dafür verantwortlich.
Der Betreiber der Gesamten E-Anlage in 2. Linie.
Am einfachsten ist es, eine E-Firma zu beauftragen.
vG Ullich
p.s.
ich habe viele Jahre als Projekt- und Bauleiter für E-Installationen gearbeitet.
Wir sind ein Verein mit 30Parzellen,alle 5 Jahre wird bei uns ein Revision der E-Anlage durchgeführt,wobei in den Parzellen jeder Pächter die Kosten selbst zu tragen hat,die Kosten für die Gemeinschaftsanlagen am Jahresende auf alle aufgeschlüsselt wird.Wurde bei euch schon mal eine Revision durchgeführt,wenn ja Protokoll einsehen müßte ja drinnenstehen