Kann der Schatzmeister in Abwesenheit abgewählt werden durch eine Mitgliederversammlung?
Ja.
Es wäre schon hilfreich, wenn du den zugrunde liegenden Sachverhalt
etwas genauer schildern würdest.
Ja, aber die Fairness und die gründliche Untersuchung des Sachverhaltes bleiben auf der Strecke. Gebt ihm doch Gelegenheit zur Stellungnahme !
Ansonsten gilt, was "theo" schrieb.
Hans
Bleibt immer noch die Frage - will, darf oder kann er nicht an der Versammlung teilnehmen?
Welche Erziehungmassnahmen sind voausgegangen, /Ausprachen USW,liegt ein schriftlich begründeter Antrag beim Vorstand vor,Siehe Buch eingetragene Vereine Thema Abwahl.
An der Versammlung muss er teilnehmen.