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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: zwergenfrau am 02. April 2011, 20:04:04

Titel: Schatzmeisterabwahl
Beitrag von: zwergenfrau am 02. April 2011, 20:04:04
Kann der Schatzmeister in Abwesenheit abgewählt werden durch eine Mitgliederversammlung?
Titel: Re:Schatzmeisterabwahl
Beitrag von: theo am 02. April 2011, 21:54:51
Ja.

Es wäre schon hilfreich, wenn du den zugrunde liegenden Sachverhalt
etwas genauer schildern würdest.
Titel: Re:Schatzmeisterabwahl
Beitrag von: Hans am 04. April 2011, 15:47:15
Ja, aber die Fairness und die gründliche Untersuchung des Sachverhaltes bleiben auf der Strecke. Gebt ihm doch Gelegenheit zur Stellungnahme !
Ansonsten gilt, was "theo" schrieb.

Hans
Titel: Re:Schatzmeisterabwahl
Beitrag von: Anuk am 05. April 2011, 10:36:38
Bleibt immer noch die Frage - will, darf oder kann er nicht an der Versammlung teilnehmen?
Titel: Re:Schatzmeisterabwahl
Beitrag von: Pirol am 05. November 2011, 12:06:01
Welche Erziehungmassnahmen sind voausgegangen, /Ausprachen USW,liegt ein schriftlich begründeter Antrag beim Vorstand vor,Siehe Buch eingetragene Vereine Thema Abwahl.
An der Versammlung muss er teilnehmen.