... deren mögliche Auswirkungen auf uns Kleingärtner
Die ARD besteht darauf, dass Gartenlauben ab 24m² als Zweitwohnung zu betrachten sind. Das widerspricht dem Bundeskleingartengesetz mit den Regelungen im Einigungsvertrag. Hiernach haben ja in den neuen Bundesländern auch größere Gartenlauben Bestandsschutz.
>:( Sollte dieses Gesetzeskraft erlangen, könnte das vielfältige Auswirkungen haben.
Ich könnte mir vorstellen, dass einige Gartenanlagen in Folge ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Das führt zu Pachterhöhungen, Kündigungen ... . Zum Anderen können die Kommunen ja nun auf den Gedanken kommen für die ,,Zweitwohnung" auch eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Und wie sieht es bei Nebenwohnungen aus, die bisher nicht über einen Wasser- und Abwasseranschluss verfügen? Auch eine gemeinschaftliche Stromversorgung ist für einen eigenständigen Haushalt sicher nicht gesetzeskonform.
Nun ja – unser lieber Vater Staat ist endlich bestimmt nicht Böse, wenn hier und da durch diese neue Sachlage ein paar Steuergroschen bei ihm hängen bleiben.
(Zitat: "Mehr Netto vom Brutto - aber für wen???"
??? Zum Glück sind meine Ausführungen ja nur eine Spinnerei, ein Hirngespenst – O D E R ???
Irgendwann kommt dann für uns Alle das plötzliche Erwachen!
In diesem Sinne alles schön winterfest machen und den kommenden Dingen entgegen blinzeln.
Es grüßt Euer Anuk
An alle,
im I-Net habe ein ich Interview der Thüringer Allgemeinen Zeitung vom 8.11.11
mit Herrn Fred Fischer vom Bundesverband der Deutschen Grundstücksnutzer (VDGN) gelesen.Ich kann es nur allen Gartenfreunden empfehlen, egal ob ihr Gartenverein dem BDG e.V. oder dem VDGN angehört.
Auch sollten die einzelnen Kreis- und Kleingartenvereine mal ihre Landesverbände des Bundesverbandes der Gartenfreunde fragen, ob sie bei ihren Landesregierungen gegen diese neue GEZ-Gebühren ihr Veto einlegten.
Es sieht so aus, das die restlichen vier Bundesländer...
Aber das lest mal lieber selbst. Dann wisst Ihr, wie unsere Volksvertreter die Interessen in dieser Sache der Kleingärtner und Wochenendsiedler vertreten.
Schönes Wochenende und mein Garten ist winterfest
Hardy aus Sachsen
Hallo Hardy:Ich hatte selbst das Problem GEZ Gebühren,habe 5 jahre doppelt bezahlt,Wohnung und Garten,die wollten sogar für mein Kajütboot noch eine dritte Gebühr,habe einen ganzen Hefter voll Schriftstücke,bis ich 100% schwerbeschädigt war,da habe ich dann das RF mit zuerkannt bekommen,jetzt ist Ruhe.!
Beim Thema Müllgebühren im Garten meint User Pirol, sicher im Eifer die Rundfunkgebühren falsch zugeordnet:
"Mit den neuen Rundfunkgebühren ab 2013 tritt ja eine Erleichterung für die Kleingärtner ein,man muß nur den Kündigungszeitpunkt richtig einhalten."
Da kann man nicht :-X bleiben.
Bitte im 15. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrag nachlesen:
Der Begriff "Kündigungszeitpunkt" ist nicht korrekt zugeordnet. Von Kündigung überhaupt ist nur im § 15 durch einzelne Bundesländer die Rede.
Denn der Kleingärtner wie auch der Mieter/Eigentümer einer Wohnung kann ihn nicht kündigen. Denn "Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsverzug, Verjährung" dieses Staatsvertrages werden nur im § 7 geregelt.
Nachzulesen auf den HP aller Landesregierungen, die diesen Staatsvertrag inkl. von Kommentaren und teilweise mit Rechtsgutachten in das I-Net stellten.
Hardy
Danke Hardy So genau wuste ich,das auch nicht,Durch die Zusammenfasuung von 2 Themen wollte ich bloß aufzeigen ,wo der Staat den Bürgern in die Tasche greifen kann um das Geld aus der Tasche zu ziehen,wahr wohl eine Falsche Idee.
Hallo Hardy,
ich habe mal weiter gesucht im Net über den Rundfungvertrag um habe diese hier gefunden
"Anhörung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Landtag in Magdeburg
Am 13.09.2011 lud die Fraktion Die Linke die Gehörlosengemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. und verschiedene andere Verbände zu einer Anhörung in den Landtag ein. Diskutiert wurde der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Ab 2013 soll eine neue Rundfunkgebührenordnung gelten und damit auch Menschen mit Behinderung zur Kasse gebeten werden, da die bisherige Gebührenbefreiung entfallen soll.
Viele Schwerhörige, Ertaubte und Gehörlose haben das Merkzeichen RF. Bei der neuen Gebührenordnung sollen sie 6 € (ein Drittel der Normalgebühr) im Monat bezahlen. Das bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in den Nachteilsausgleich."
Also trifft es alle diesmal, entscheident ist die Höhe der Beiträge zur GEZ.
Das wird manchen der das RF hat garnicht freuen den so müssen Sie wieder GEZ monatlich bezahlen.
"Volkstimme
Magdeburg (st). Die GEZ könnte viele Kleingärtner in Sachsen-Anhalt ab 2013 doppelt zur Kasse bitten. Grund: Zu DDR-Zeiten gebaute Lauben, die mehr als 24 Quadratmeter groß sind, zählen dann als eigener Haushalt. Man habe das Problem zu spät erkannt, heißt es aus dem Landtag."
und das ist die Reaktion aus unserem Landtag.
Du siehst die Situation betrifft uns alle und unsere Volksvetretung haben wieder voll versagt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter, Pan
Du siehst die Situation betrifft uns alle und unsere Volksvetretung haben wieder voll versagt.
Ja, Peter Pan, weil sie nicht die ihnen auch zugänglichen Gesetze, wie BKlG bzw. den Hinweisen der Landesverbände der Kleingärtner ihre Zeit widmeten.
Deshalb wäre es schon von Interesse, wie unser Bundesverband und die der Länder reagierten, als bekannt wurde, dass immerhin bis letzte Woche 10 Bundesländer dem neuen Staatsvertrag zustimmten. Deshalb bin ich auf den Beitrag von User Anuk eingegangen, damit wir selbst unsere Verbände weiter mobilisieren. Denn selbst der Bundesverband hat noch vor einigen Monaten auf seiner HP geschrieben, dass die im Staatsvertrag genannte Regelung betreffs Wohnung = Kleingarten 24 m² nicht zuträfe. Also ist noch viel zu tun.
Hardy
Hallo Gartenfreunde,
lt. heutiger Presse scheint für uns "Laubenpieper" eine Klärung erfolgt sein.
Demnach soll es für Kleingarten-Häuser 24+ m² eine Ausnahmeregelung gelten (Aussage der Thüringer Staatskanzlei).
Vielleicht ergibt sich für die bisher gebührenbefreiten Schwerbehinderten mit RF-Kennzeichen, die künftig auch zur Kasse gebeten werden, ebenfalls noch eine befriedigende Regelung.
Die Hoffnung stirbt zuletzt!
Den Banken, Griechenland und ... wird schließlich auch geholfen!!!
("Allein - mir fehlt der Glaube") ::)
Freundliche Gärtnergrüße aus Thüringen
Anuk
Herzlichen Dank für die Informationen,ich hatte bisher die Information,das alle voll bezahlen Müssen.das die Reglung RF Wegfällt ist schon alt,stand schon im Endwurf mit drin.Herzlichen Dank Anuk und Hardy :D
Soweit ich informiert bin hat der Landeskleingartenverband Brandenburg schon 2010 ein Veto eingelegt.Auf jedenfall freue ich mich das die Harz iv
Schmarotzer zur Kasse gebeten werden.Ich bin jetzt zu Kur,aber ich kann hier auch mal reinsehen was so los ist .Der Pirol
Ich möchte hier eigentlich nicht mehr schreiben und außerdem ist mein Beitrag völlig out off the top.
Ich kann aber diese dumme, menschenverachtende Stammtischparole über "Hartz IV- Schmarotzer" nicht unkommentiert lassen. >:(
Pirol, kennst du DEN Hartz IV- Empfänger?? Deine kurzsichtige Ansicht der Dinge (aller Dinge, die hier zur Debatte stehen) lässt einen schon nachdenklich werden.
Aber wahrscheinlich hast DU den vollen Überblick- als Einziger!!
Und um gleich der nächsten Anmache vorzugreifen: nein, ich bin kein ALG II- Empfänger, war es auch nie. Ich bin nach 40 Berufsjahren Rentnerin.
gino
Zitat von: Pirol am 17. November 2011, 18:59:53
"Auf jedenfall freue ich mich das die Harz IV Schmarotzer zur Kasse gebeten werden."
Dieser Satz von Dir ist
1. nicht nur sachlich falsch.
Erst lesen, wie Du schon des öfteren geschrieben hast und dann auf einen Sachverhalt eingehen. Denn im § 4 - Befreiung von der Beitragspflicht, Ermäßigung - Absatz 3 dieses 15. Rundfunk-Änderungsstaatsvertrages ist zu lesen:
"Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach § 22 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches, soweit nicht Zuschläge nach dessen § 4 gewährt werden, die die Höhe des Rundfunkbeitrages übersteigen."
2.Er ist diskriminierend, :o und ist beleidigend, weil Du alle ALG II - Emfänger über einen Kamm scherst. Sowas kann ich nicht mit "no comment", übergehen.
Denk mal während Deiner Kur nach!
Schöne Kur weiterhin!
80 % der Bevölkerung denkt wie ich,ich hätte im persönlichen Gespäch noch ganz andere Massnahmen zu sagen.Seht euch doch bloß die öffendlichen Medien richtig an und wertet sie richtig,denkt an den Vogel aus Hamburg,oder seht euch mal Britt am Mittag an wo solche Parasieten offen zur Schau gestellt werden und sich noch nicht mal schämen für ihr Verhalten,dann guckt euch die Schapsdrosseln an,die täglich an den Kaufhallen stehen,ich weiß nicht,vielleicht sind einige User auch aus der Kattogorie ,da sie ja hier versteckt sind ,können sie ja eine große Klappe haben.Du hast recht Hardy wenn du schreibst man soll sie nicht alle über einen Kamm scheeren,aber wenn du im FS mal einen Hausbesuch verfolgst,siehst du selbst was ich meine,.3-4 Fernseher in der Wohnung,auf dem Tisch wein/bier und Schnapsflaschen 1-2 und mehr gefüllte Aschenbecher,jeder von der Familie ein Handy Man könnte unzählig aufzählen.Das ist das was ich kritisiere,nicht die dehnen Wirklich das Wasser bis anden Hals steht.Da stehe ich voll hinter deiner Meinung.Herzlichen Dank für den Genesungsgruß Dieter
Gino
Warum Diskutierst du dann mit.Meine Frau und ich waren auch noch nie Hartz iv,in meiner gesamten Familie gbt es keine Hartz iv Empfänger, aber ich kenne und sehe täglich genügend,die mich zu so ein Urtei kommen lassen und so denkt auch 80% der Mitbevölkerung Gehe mal mit offene Augen durch die Welt.Man sollte das in Deutschland genauso wie in anderen Ländern machen .Dann würden viele freiwillig arbeiten lernen.Wenn ich hier so frei diskutieren könnte wie ich wollte würde ich noch eine ganz andere Meinung äussern.
Hallo miteinander,
Es gibt ein Sprichwort " Hochmut kommt vor dem Fall " dies trifft für unseren Herrn Pirol zu. Desweiteren sollte man nie,nie sagen es kann jeden mal treffen mit Hartz IV davor ist keiner von uns gefreit.
Das RF im Schwerbehindertenausweiß sollten nur die Menschen bekommen die auch diese gesundheitlichen Einschränkungen haben und nicht anderen den es nur zuerkannt wird. So kann man die Gleichberechtigung wieder herstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter, Pan
Hallo Pirol,
ich wünsche Dir eine erholsame Kur und gute Genesung.
Während und nach Deiner Kur wirst Du sicherlich viele Dinge zu tun und zu regeln haben. Dieses Forum gehört nicht mehr dazu. Lange habe ich versucht in Deinem Engagement die positiven Seiten zu sehen und habe dabei lange über Deine Diffamierungen, unzusammenhängenden Argumentationsketten und manches andere hinweggesehen. Zu lange, wie mir andere User vorgeworfen haben.
Eine Sperrung in einem Forum ist aus meiner Sicht aber nunmal die Ultima Ratio, die jeder Admin sehr genau abwägen sollte. Ich habe lange abgewägt, aber Deine aktuellen Äußerungen in diesemThread sind einfach zu viel. Es ist in diesem Forum nicht erwünscht, sich so abfällig, pauschal und diffamierend zu äußern. Du hast wieder einmal die Regeln des Anstandes und Respekts vor Deinen Mitmenschen und anderen Forumsteilnehmern verletzt. Das war zu viel.
Leider sehe ich mich gezwungen, Dich mit sofortiger Wirkung zu sperren.
Tschüss
Joey
:) :) :) :) :) :) :)
gino
Hallo,
:D :D :D welche Freude! :D :D :D D e n Vogel sind wir los! :D :D :D
Und das eigentliche Thema hat sich sicherlich für uns Sachsen auch bald erledigt, denn meines Wissens hat es eine Initiative der Staatsregierung gegeben in dieser Sache f ü r die (ostdeutschen) Kleingärtner, die eine vor 1990 erbaute und genehmigte Gartenlaube < 24 m² ihr Eigen nennen. Gut so, meine ich. Weiß wer mehr darüber?
Gut wäre es, auch im Hinblick auf die Bewirtschaftung der Gärten mal die Spreu vom Weizen zu trennen - aber das ist ein anderes Thema.
schöne Vorweihnachtszeit wünscht Euch
Hans aus Dresden
Hallo Hans,
hier die Antwort zu deiner Frage
Keine GEZ-Gebühr für Gartenlaube
Ab Januar 2013 unterliegen nur noch Wohnungen und Betriebsstätten der GEZ-Beitragspflicht. Foto: Patrick Lux/ddp
Solange Gartenbesitzer ihre Laube nicht als Wohnung nutzen, müssen sie keine doppelte Rundfunkgebühr zahlen. So unterliegen ab Januar 2013 nur noch Wohnungen und Betriebsstätten der Beitragspflicht.
Berlin. "Die Kleingärtner können aufatmen", sagt Marion Walsmann.
Thüringens Staatskanzleichefin klingt erleichtert. "Die Befreiung gilt unabhängig von der Größe der Gartenlauben", erklärte sie nach der Sitzung der Kanzleichefs gestern in Berlin. Das sei einer Initiative Thüringens zu verdanken.
Der Knackpunkt im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag war der Begriff des Kleingartenhauses. Gilt nach bundesdeutschem Kleingartengesetz eine Laube solange als Laube, wie nur 24 Quadratmeter überdacht sind, stellte der Einigungsvertrag den Garten mit DDR-Datsche dem gleich - auch wenn sie nach altem Recht bis zu 40 Quadratmeter messen durfte. Diesen Fall hatte man bei der Umstellung der GEZ-Gebühr vom Gerätebezug zur Haushaltsabgabe übersehen.
Und so drohte den Kleingärtnern im Osten Deutschlands die doppelte GEZ-Gebühr. Ministerin Walsmann nennt das Irritationen, die sich bei den Beratungen des Staatsvertrages ergeben hätten. Die Linke im Thüringer Landtag hatte noch am Mittwoch von einer Verhandlungspanne der Ostländer gesprochen. Doch die ist seit Donnerstag ausgemerzt, die Beitragsfreiheit für alle Kleingartenhäuser klargestellt.
Schließlich sei es egal, ob eine Laube 23 oder 25 Quadratmeter groß sei, betonte die Ministerin. "Entscheidend ist, dass sie nicht zum Wohnen genutzt wird." Deshalb hätten sich ihre Amtskollegen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf "diese einfache Auslegung des komplizierten Staatsvertragstextes geeinigt", so Walsmann.
Dabei wollten einige der Kanzleichefs das Thema in Berlin erst gar nicht auf der Tagesordnung haben. Vielleicht auch deshalb, weil der Gebühreneinzugszentrale durch die Korrektur allein in Thüringen, wo man von 30 000 betroffenen Kleingartenbesitzern ausgeht, rund 6,5 Millionen Euro jährlich entgehen werden. Weil sich aber auch die öffentlich-rechtlichen Sender einverstanden erklärten, war das Ja der Konferenzteilnehmer nicht mehr weit. Eine entsprechende Erklärung des MDR stellvertretend für sämtliche ARD-Sender hatte Walsmann im Gepäck.
Und so unterliegen ab Januar 2013 nur noch Wohnungen und Betriebsstätten der Beitragspflicht.
Dies Stand so in der Ostthüringer Zeitung - 17.11.2011
Mit freundlichen Grüßen
Peter Pan
Danke, Peter
das ist eine gute Grundlage für die Information der Gartenfreunde.
Grüße von Hans
Hallo liebe Gartenfreunde,
Also auch hier noch einmal wie bei dem Thema Kamine und Öfen in Kleingärten: Ich habe mich sehr ausgiebig und seeeehr intensiv mich mit der gesetzlichen Seite und solschen Fragen auseinandergesetzt und mit vielen Anwälten darüber ausgiebig gesprochen.
(1) Erst einmal allgemein:
Alle baulichen Anlagen (z.B. übergroßes Haus, mehrere Häuser auf einer Parzelle, Strom-, Wasser, TV-und Telekommunikationsanschlüsse in den Gebäuden) die in den alten Bundesländern (Westdeutschland) vor dem in Krafttreten des Bundeskleingartengesetzes – also am 1.4.1983 – errichtet wurden sind BESTANDSGESCHÜTZ und können weiter uneingeschränkt genutzt werden.
In den neuen Bundesländern(Ostdeutschland) gilt der Bestandsschutz für alle baulichen Anlagen die vor der Wiedervereinigung errichtet wurden. Auch diese können weiter uneingeschränkt benutzt werden.
Wie lange gilt der Bestandschutz und was ist bei einem Pächterwechsel?
Entgegen wie viele denke oder auch behaupten ist dieser Bestandschutz OBJEKTBEZOGEN, d.h. das ALLES solange Bestandsgeschütz ist, wie die baulichen Anlage existiert.
Kurzum: Der Bestandsschutz geht erst mit dem Untergang der baulichen Anlage verloren. Selbst bei einem (oder mehrerem) Pächterwechsel besteht der besagt Bestandsschutz uneingeschränkt weiter.
(2) Zur Zweitwohnsitzsteuer:
Kleingärten sind (zumindest in Berlin) von der Zweitwohnsitzsteuer befreit. (Siehe Senatsverwaltung f. Finanzen - Merkblatt Zweitwohnsitzsteuer) Ich weiß nicht ob das Bundesweit auch so ist, aber das kann man ja in seinem zuständigen Finanzamt nachfragen.
(3)Zurück zum eigentlichen Thema (hier GEZ):
Ich kann natürlich nicht für andere sprechen, aber keiner braucht zweimal GEZ-Gebühren bezahlen. Das ist nicht nur unverhältnismäßig sondern auch gesetzeswidrig. Man zahlt pro Haushalt eine GEZ-Gebühr und nicht mehr. Deshalb meldet man eigentlich ja auch die GEZ um, da ja der Haushalt dann im Garten ist und nicht in der Wohnung. Das sagt einem selbst die ((((nette)))) GEZ. Darum einfach einen Brief aufsetzen wo drinnen steht, in welchen Zeiträumen man sich in dem Garten (März-September) und wann man sich in der Wohnung befindet. Dann fordert man die GEZ den Eingang dieses Schreibens schriftlich zu bestätigen und das war's. Aber nicht die pers. Angaben (Kundennummer etc.) vergessen!
(4) noch eine Anmerkung zu dem VDGN
Hier wurde ja bereits von einem anderen User der VDGN (Verband Deutscher Grundstücksnutzer) angesprochen. Ich möchte wirklich keine Werbung machen, kann aber auch nur jedem dringendst dazu raten Mitglied beim VDGN zu werden. Die Beiträge sind nicht teurer - rund 5 Euro. Aber man hat eine Rechtschutzversicherung mit dabei. Davon mal abgesehen, helfen sie einem wirklich weiter und sind sehr bemüht die Interessen der Mitglieder zu vertreten und durchzusetzen – was ja die eigentliche Aufgabe eines Vereins ist. Auch wo ich noch nicht Mitglied war und ein par knifflige Rechtsfragen hatte, haben die Mitarbeiter vom VDGN anstandslos und kostenlos beraten und geholfen, was man von manch anderen Vorstand oder Verein/Verband leider nicht erwarten oder behaupten kann.
Liebe Grüß und frohes Schaffen im Jahr 2012