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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Funny am 10. August 2012, 15:58:39

Titel: Was tun... :-(
Beitrag von: Funny am 10. August 2012, 15:58:39
Hallo zusammen,

Wir haben derzeit große Probleme mit unserem Vorstand und ich suche nach Hilfe.
Folgendes Problem:
Unser Garten Nachbar gibt aus Altersgründen seinen Garten auf und fragte uns ob wir diesen mit übernehmen da er nach 50Jahren sicher sein möchte das der Garten weiter gut gepflegt wird und er ab und an auch noch zu besuch kommen darf.
Natürlich stimmten wir dem mit großer Freude zu.
Mit dem Vorstand war mündlich alles geregelt und geklärt.
Nun hat der alte Pächter seine kKündigung abgegeben, in dieser hat er nocheinmal deutlich geschrieben das mit uns alles geklärt ist und wir den Schlüssel bekommen sobald wir einen Pachtvertag haben.
Ersteinmal hat der Vorstand die Kündigung erst nach mehrfacher Aufforderung überhaupt aus den Postkasten geholt, wir wollten zu Sicherheit einfach ein Schreiben haben in dem alles steht bis wir den neuen Vertrag haben. Der Schriftführer sagte uns es ist alles ok wir können in dem Garten schon anfangen etc. Vertrag gibt es dann...

Als wir nun erneut nach dem Schreiben verlangten bekammen wir die Antwort, es weis noch nicht ob wir den Garten bekommen.

Was sollen wir nun tun? wir haben Wochenlang den Garten wieder in Schuss gebracht, Pflanzen gesetzt, etc. Selbst Vertraglich mit dem alten Pächter festgahalten das er für Laube und Geräte kein Geld von uns möchte.

Ist es jetzt so das der Vorstand uns den Garten "wegnehmen" kann? Also das er in einfach wem anders gibt?

Danke im Vorraus für eure Antworten.
Viele Grüße
Titel: Re:Was tun... :-(
Beitrag von: gino am 13. August 2012, 10:11:15
Hi, Funny, so einfach ist das nicht mit einer Gartenübergabe.
Das Einzige, was dem Altpächter gehöhrt, sind die Laube und die Anpflanzungen.
Der Boden wird vom Verpächter (Verein, Privatmann, Stadt...) verpachtet.
Das bedeutet natürlich, dass der Altpächter nicht so einfach jemanden einsetzen kann, der den Garten übernehmen soll.
Der Verpächter entscheidet, wem der Garten zugesprochen wird.
Und das sollte natürlich schriftlich passieren!! Wenn ihr auf ein Gespräch mit der Schriftführerin schon handelt, ist das eure Sache. Man weiß doch nicht, ob sie überhaupt autorisiert ist, allein über eine Gartenvergabe zu entscheiden.
Der richtige Weg wäre gewesen, mit dem Vorstand und dem Altpächter gemeinsam die Sache zu klären, mit dem Ziel, einen Pachtvertrag (schriftlich) zu bekommen.
Stell dir das Ganze mal auf eine Wohnung bezogen vor- da würdest du nie ohne schriftlichen Mietvertrag renovieren -- oder?? gino