Im Auftrag einer Bekannten frage ich: welcher Bescheid ist bindend?
Vor ca 5 Jahren wurde ein Antrag beim Vorstand für einen Sitzplatz im Kleingarten gestellt, genehmigt und dann in Leichtbauweise gebaut.
Dazu wurden Einschlaghülsen gesetzt, Pfosten eingesetzt und ein Wellplastedach obenauf gebaut. Rundherum sind als Sichtschutz Markisen lose angebracht, die aber täglich wieder entfernt werden.
Größe des Platzes ca 7m², etwa 5m von der Laube entfernt.Im Garten gibt es keinen anderen Sitzplatz, jedoch eine Laube von 20 m² und ein Gewächshaus von 7 m².
Nun schreibt der Ortsverband, dass dieser Platz rückgebaut werden muss, da die 24m²überdachter Fläche überschritten sind.
Die Frage nun: welcher Bescheid ist für den Gartenfreund bindend?
Immerhin wurde mit genehmigung des Vorstandes gebaut, es sind Kosten und viel Arbeitszeit angefallen.
Kann jemand etwas Verbindliches dazu sagen? LG gino
Hallo Gino,
nach der Beschreibung zu urteilen, handelt es sich hier um einen überdachten Freisitz der genehmigungspflichtig ist. Durch die räumliche Trennung zwischen Laube und Freisitz stehen plötzlich zwei Baukörper auf der Parzelle. Nach dem BKleinGG i. V. m. Baugesetzbuch (BauGB) ist nur ein Baukörper bis 24 qm zulässig. Demnach kann der Ortsverband sogar die Beseitigung des zweiten Baukörpers verlangen.
Ob aus der Genehmigung des Vorstandes Besitzstand entstanden ist oder er in Regress genommen werden kann, kann ich nicht beurteilen. Es sind zu wenige Fakten bekannt.
Gut Grün
Enzio
Hallo gino,
wie wäre es, das ästhetisch wahrscheinlich wenig hermachende Wellplastedach zu entfernen, eventuell Höhe der Stützen zu variieren und dann ein (wasserdichtes) Sonnensegel zu spannen. Kostet in der Größe etwa 30 Euronen (gern auch mehr). Kann bei Bedarf ebenfalls täglich entfernt werden.
Grüße aus DD
Lutz