Pachterhöhung statt Beitragserhöung
Ich möchte zu Diesen Thema hinzufügen das der Verein nicht Eigentümer der Anlage ist und die Pacherhöhung nicht vom Eigentümer gefordert wird sondern
vom Vorstand die Mitgliederversammlung hat mit einer Mehrheit die Erhöhung beschlossen.Aber ich habe Zweifel ob die Pachterhöhung zur Vereins Finanzierung
rechtlich ist normaler weise beschließt man doch eine Beitrags erhöhung die alle Mitglieder Gleich belastet bei diser Pach erhöhung ist es doch so das die Mitglieder die einen größeren Garten haben stärker belastet werden als die Mitglieder mit einen kleineren Garten.
Hallo Rübezahl,
das Recht hat der jeweilige Landeigentümer. Da der e.V-wie Du schreibst- nicht der Eigentümer ist, hat er nicht das Recht auf seiner Seite.
Die MV kann die lt. Satzung festgelegten Gelder zur Vereinsfinanzierun, wie Beiträge, Umlagen ändern. Umlagen werden ja in der Regel zur Finanzierung größerer Bauobjekte oder dem Kauf von Technik eingesetzt.
Lege Widerspruch gegen diesen MV-Beschluss ein.
Hardy
Eine Pachterhöhung kann nur vom Grundstückseigentümer, sprich Verpächter gefordert werden.
Ein Vorstand kann die Mitglieder um die Genehmigung einer Beitragserhöhung bitten. Wird diese von den Mitgliedern genehmigt ist sie rechtens.
Hier würde ich Einspruch erheben, warum wurde dieser Einspruch nicht sofort in der Mitgliederversammlung erhoben?
Bitte die jeweilige Satzung lesen damit man jederzeit sich melden kann.
Gut Grün
Laubenpieper 808