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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Enzio am 06. März 2014, 10:37:03

Titel: Dauerbewohnen einer Gartenlaube
Beitrag von: Enzio am 06. März 2014, 10:37:03
Laut Satzung ist das Dauerbewohnen der Laube unzulässig; gelegentliches
Übernachten jedoch erlaubt.

Aber was ist unter ,,Dauerbewohnen" zu verstehen? Spricht man auch dann vom Dauerbewohnen, wenn das Gärtnerpaar vom Wasserauf- bis Wasserabdrehen die Gartenlaube bewohnt?

Enzio
Titel: Re:Dauerbewohnen einer Gartenlaube
Beitrag von: Peter, Pan am 06. März 2014, 20:02:46
Hallo miteinander, Hallo Enzio,

Die Satzung sagt doch schon alles. Dauerhaftes wohnen in der Laube ist das von Wasser anstellen bis Wasser abstellen ganz klar. Mann schaut nur darüber weg in den Vereinen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Pan
Titel: Re:Dauerbewohnen einer Gartenlaube
Beitrag von: Grufti-MG am 10. März 2014, 16:17:46
Laut Satzung ist das Dauerbewohnen der Laube unzulässig;
es wird aber während der Gartensaison geduldet,wenn du einen festen Hauptwohnsitz hast. ;)
Titel: Re:Dauerbewohnen einer Gartenlaube
Beitrag von: Enzio am 10. März 2014, 17:57:23
Danke Peter Pan,

aus diesem Blickwinkel habe ich es bisher nicht betrachtet.

Viele Grüße
Enzio
Titel: Re:Dauerbewohnen einer Gartenlaube
Beitrag von: Fabrizia am 01. April 2014, 15:16:41
Dauerbewohnen bedeutet, dass man die Gartenlaube als Wohnsitz nutzt, eben so wie man in seiner Wohnung oder in seinem Haus lebt und das über die Gartensaison hinweg.

Denke, so kann man sich das gut vor Augen führen.

Beste Grüße,
Fabrizia