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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Marcar am 14. April 2014, 15:09:03

Titel: Kündigung des Pachtvertrages mit neuer Laube
Beitrag von: Marcar am 14. April 2014, 15:09:03
Hallo Gartenfreunde,
ich habe seit fast 13 Jahren einen Kleingarten und muss ihn wegen Umzug in ein anderes Bundesland, zum 31.12.2014 aufgeben.
Im letzten Jahr, also im Juni 2013, ist meine Gartenlaube Opfer eines Feuers geworden und vollständig zerstört worden.Die Versicherungssumme belief sich auf 26,000.- Euro.
Genau zu diesem Wert wurde eine neue Laube aufgestellt.
Zwischenzeitlich habe ich den Pachtvertrag zu dem o.g. Datum gekündigt.
Der Gartenverein ist aber der Meinung, das niemand bereit sein wird, eine solche hohe Summe für eine Gartenlaube zu zahlen und bat mir genau die Hälfte des Wertes, also 13,000.- Euro an. Damit bin ich überhaupt nicht einverstanden, denn schließlich handelt sich es um ein nagelneues und noch nie genutztes vollisoliertes Gartenhaus mit allen drum und dran. Meine Frage hierzu: Was kann ich Rechtens dagegen unternehmen ?, denn ich sehe das überhaupt nicht ein. Ferner habe ich zu Beginn eine höhere Versicherung abgeschlossen.
Titel: Re:Kündigung des Pachtvertrages mit neuer Laube
Beitrag von: Boraras am 14. April 2014, 15:19:49
Hallo Marcar,

wenn Du 13.000 EURO für die Laube bekommst, kannst Du wirklich glücklich sein. Bei uns ist es so, dass man bei einer Wertermittlung maximal 50 EUR pro Kubikmeter umbauten Raum bekommt. Pro Jahr hat man einen Wertverlust von 2%. Wieviel hattest Du denn bei der Pachtung des Gartens für die Laube bezahlt? Im Wertermittlungsprotokoll sollte dies festgehalten sein.

LG
Boraras
Titel: Re:Kündigung des Pachtvertrages mit neuer Laube
Beitrag von: Hardy am 14. April 2014, 17:38:40
Hallo Marcar,
dieses Thema hatten wir hier auch schon hier auf dieser Seite.
Am 31.12.2013 fragte dazu User troublegirl und am 20.2.2014 beendete vorerst User Enzio die Diskussion dazu. Schau Dir diese Beiträge und das BGH-Urteil vom 21.2.2013 an.
Es gibt in Deinem Landesverband sicher eine Richtlinie zur Wertermittlung nach der sich Dein Gartenvorstand richten muss.
Dass Dein Vorstand sich bei diesem Preis schwertut kann ich nachvollziehen. Allerdings liegt es auch an Deiner Initiative einen Nachfolger zu finden und mit dem auch betreffs der Laubenkosten das Problem zu lösen.
Hardy