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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Br am 09. August 2014, 15:42:32

Titel: Ärger mit den Nachbarn
Beitrag von: Br am 09. August 2014, 15:42:32
Hallo liebe Gartenfreunde,
ich bin neu hier und habe echte Probleme mit den Nachbarn.
Ich habe den Kleingarten schon über 40 Jahre und seit 10 Jahre "sehr"liebe
Nachbarn.Ich habe Ihnen einen höflichen Brief geschrieben mit folgenden
Sachverhalt:
- Ihr Birnbaum hat so viel trockene Äste,daß ich Angst habe das ein Schaden bei mir entsteht und ich ihn dann haftbar mache
- er verkippt seine Fäkalien im Garten,was laut Gartenordnung verboten ist
-er hat Wacholder im Garten und wird nicht geschnitten und ist nun langsam
5m hoch und steht 0,80m neben den Zaun.
Was kann ich tun, um diese Sachen durch zu setzen.Als Antwort kann ich sollte den Brief an den Weihnachsmann schicken villeich erfüllt er meine Wünsche.
Welche Meinung habt Ihr. 
Titel: Re:Ärger mit den Nachbarn
Beitrag von: Hardy am 10. August 2014, 14:59:46
Ohne was zu bezahlen, kann man hier sich auch Rechtstipp holen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Streit-mit-Nachbarn---f263599.html
Hardy
Titel: Re:Ärger mit den Nachbarn
Beitrag von: peter am 27. August 2014, 14:10:13
wIE WÄRE ES DANN ZUERST EINMAL DEM VORSTAND EINEN BRIEF ZU SCHREIBEN ??
Titel: Re: Ärger mit den Nachbarn
Beitrag von: Herbstwald am 18. Oktober 2014, 21:01:31
Hallo Br,
wie ist die Situation mit den Nachbarn?
Hast du dem Vorstand einen Brief geschrieben?
Titel: Re: Ärger mit den Nachbarn
Beitrag von: Hardy am 19. Oktober 2014, 09:55:25
Hallo Herbstwald,
denn wer so lange (Monate, Jahre?) wartet und sich beklagt,

"der hat Wacholder im Garten und wird nicht geschnitten und ist nun langsam
5m hoch und steht 0,80m neben den Zaun",

braucht der Gartenfreund Br nach seiner Frage vom 9. August 2014, nun nicht mehr antworten.

Ein Feedback - offensichtlich zu viel...verlangt!

Hardy 
Titel: Re: Ärger mit den Nachbarn
Beitrag von: PIT am 18. Januar 2015, 11:32:51
Meine Reihenfolge :

1. Mit Nachbarn höflich reden
2. Dann Fachberater informieren.
3. Dann schriftlich kurz an Vorstand.
4. Dann in Versammlung ihn zur Rede stellen.