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Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: otterlein am 06. August 2015, 14:07:38

Titel: kleingartenrecht
Beitrag von: otterlein am 06. August 2015, 14:07:38
hallo freunde!ich habe einen kleingarten in schleswig-holstein.in unserem verein sind mehrere kleine koppeln.nun meine frage:wir möchten uns zusammen mit einer anderen koppel von diesem kleingartenverein absondern und einen neuen kleinen gartenverein mit ca.72 parzellen gründen.ist das möglich und was ist dabei zu beachten??
bitte um eure hilfe
danke schon mal
mfg   otterlein
Titel: Re: kleingartenrecht
Beitrag von: Hardy am 06. August 2015, 17:35:49
Was steht denn in Eurer Satzung des KGV, meistens schon in der ersten § zu: Name, Sitz und Zweck.
Wem gehört das Land auf dem der jetzige Verein agiert?
Hardy
Titel: Re: kleingartenrecht
Beitrag von: otterlein am 07. August 2015, 10:47:07
hallo hardy!
das land gehört der stadt.in der satzung ist nichts zu diesem problem zu finden
mfg  otterlein
Titel: Re: kleingartenrecht
Beitrag von: Hardy am 07. August 2015, 17:18:43
GF Otterlein,
- sicher steht was drin zum Zweck deines Verein, z.B. ist er ein e.V.
- sicher steht was drin zum Beginn der Mitgliedschaft bzw. deren Beendigung.
Und sicher gibt es eine MV, in denen u.U. die Interessenten deines Anliegens das schon mal angesprochen haben. Es hat ja einen Grund, dass ihr raus wollt!
Du hast wie alle anderen GF einen Pachtvertrag, mit wem? Der alte Vertrag wäre zu kündigen Auch dort seit ihr zur Einhaltung von Regeln/Fristen verpflichtet.
Hardy aus Sachsen
Das betrifft u.U. auch die Strom- und Wasserversorgung? Das wollt ihr später auch sicherstellen?


Titel: Re: kleingartenrecht
Beitrag von: otterlein am 09. August 2015, 08:13:26
moin hardy
ja,natürlich wollen wir wasser leitung liegen ja parat.strom haben wir nicht.unser verein ist ein ev.werde die satzung noch mal durchlesen schönen sonntag noch
mfg

otterlein
Titel: Re: kleingartenrecht
Beitrag von: YETI am 13. August 2015, 20:46:54
Hallo otterlein

das was Ihr vorhabt, ist eine Abpaltung vom Verein. Da müßt Ihr erst mal sehen, was Eure Satzung dazu sagt.

Dann ist die Frage, wer ist der Pächter des Bodens, auf dem Eure Parzellen stehen. Bei uns in Sachsen ist es bei e.V. meist der Kreis- /Regionalverband, die Vereine verpachten nur mit Verwaltungsvollmacht an die Pächter. Somit wäre das bei uns garnicht so leicht möglich.
Titel: Re: kleingartenrecht
Beitrag von: otterlein am 14. August 2015, 11:31:08
danke freunde scheint ja echt schwierig zu werden