ich habe folgendes Problem in unserer Gartenordnung ist die Heckenhöhe nicht definiert.Also hat der Vorstand um eine gewisse Ordnung dort reinzu bekommen erst einmal 1,80 Meter Höhe festgelegt.Im Bundeskleingartengesetz steht dazu nichts das einzige wo ich was gefunden habe ist die Rahmengartenordnung.Wir gehören aber keinem Verband an.Ist die Rahmengartenordnung trotsdem für uns bindend?Das selbe trifft für Nadelbäume zu.Der ehemalige Vorsitzende hat einen Gartenfreund aufgefordert seinen Nadelbaum zu entfernen der tut keines gleichen.Er sagt der hat Bestandsschutz.Was kann ich da noch tun ich lese schon wie eine bekloppte im Internet um was zu finden.
LG Heike
Baumhöhe im Kleingarten
« Antwort #2 am: 21. August 2016, 09:39:17 » Heike das schrieb ich Dir schon einmal!
Waldbäume in Kleingartenanlagen ?
In einem Urteil des Amtsgerichtes Potsdam vom 31.07.1999 zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (75 Owi 335/99) wurde sinngemäß folgendes ausgeführt: Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist gegenüber einer auf Landesrecht fußenden Baumschutzsatzung höherrangiges Recht und kann diese deshalb durchbrechen. Waldbäume haben "in einem Kleingarten nichts zu suchen". Im Ergebnis können, so das Gericht, Waldbäume in Kleingärten künftig ohne Entscheidungsbefugnis den zuständigen Behörden beseitigt werden.
Das BKleingG als Bundesgesetz ist im Range höher als das Landesrecht in der Ausprägung einer den Schutz der Bäume umfassenden Verordnung oder Satzung. Dies gilt aber nur dann, wenn die landes-rechtliche Vorschrift im Widerspruch zu der des Bundes steht. Insoweit sind die konkreten landes-rechtlichen Bestimmungen zum Naturschutz sowie Baumschutzsatzungen zu prüfen.
Heike, was sagt Dein Vorstand dazu?
1. Lies mal Dich hier in dem Link rein zu den Bäumen http://www.arboristik.de/baumpflege_recht.htm und 2. Was sagt Deine Kommune zu Bäumen und Hecken?
Das kann der Vorstand in Eure Gartenordnung übernehmen und so auf der MV zur Abstimmung vorschlagen.
Hardy