gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: kruemmel1100 am 29. Oktober 2017, 00:56:24

Titel: Kündigung der Vereinsmitgliedschaft
Beitrag von: kruemmel1100 am 29. Oktober 2017, 00:56:24
Guten Abend zusammen,

ich bin Pächterin eines Kleingartens seit
fast 5 Jahren.
Ich möchte gerne die Mitgliedschaft im
Verein kündigen aber weiterhin Pächterin
bleiben.
Ein Vereinsleben existiert seit dem neuen Vorstand nicht mehr.
Meine Frage nun welche Vorteile bzw. Nachteile würden sich daraus ergeben.
Hat hier schon jemand Erfahrungen gemacht.

Gruß kruemmel


Titel: Re: Kündigung der Vereinsmitgliedschaft
Beitrag von: Hardy am 29. Oktober 2017, 10:15:12
Was steht denn überhaupt zur Kündigung durch das Mitglied in der Satzung als auch in Deinem Pachtvertrag, 1. Frage.
2. Frage, hast Du Dein genanntes Problem mal selbst gegenüber dem neuen Vorstand oder in einer Versammlung vorgebracht und selbst Vorschläge gemacht?

In der Regel ist in den Kleingartenvereinen für den Abschluss und die Aufrechterhaltung des Pachtvertrages die Mitgliedschaft des Pächters im e.V. die grundlegende Voraussetzung.

Hardy
Titel: Re: Kündigung der Vereinsmitgliedschaft
Beitrag von: kruemmel1100 am 29. Oktober 2017, 16:07:23
Hallo Hardy,

in der Satzung steht, ich glaube sogar wie es in jeder Satzung steht, das man MItglied eines Vereins sein muß um einen Pachtvertrag zu erhalten. Das heißt aber nicht, das man dann Vereinsmitglied anschließend bleiben muß.
Das man aber ein Mitglied im Verein sein muß um ein Pachtvertrag zu bekommen. so habe ich gehört,  ist ein Kopplungsgeschäft und verboten.
Es existiert sogar ein Urteil beim OLG Hamm dazu.

Diskussionen mit dem Vorstand bringen nichts und das möchte ich auch nicht.
Gemeinschaftsarbeiten werde ich trotzdem machen ebenso das Bundeskleingartengesetz beachten.
Eigentlich wollte ich nur wissen,ob hier jemand ist,  der schon Erfahrungen gemacht hat.
Evtl. kann mir doch einer etwas dazu sagen.
GlG Kruemmel

Titel: Re: Kündigung der Vereinsmitgliedschaft
Beitrag von: verbandsfrei am 29. Oktober 2017, 19:35:24
Hallo kruemmel,

dein Austritt hat grundsätzlich erst einmal keine Folgen auf den Unterpachtvertrag. Das wurde bereits mehrfach gerichtlich geklärt und dabei wurde immer wieder auf das von dir angesprochene Urteil des OLG Hamm Bezug genommen.

Jedoch wurde in diesen Verfahren das Thema Verwaltungskosten bei Nichtmitgliedschaft behandelt. Diese können demnach nur verlangt werden, wenn sie im Unterpachtvertrag vereinbart sind.

Bei einem 5 Jahre alten Vertrag ist es leider sehr wahrscheinlich, dass es eine entsprechende Regelung gibt. Das solltest du unbedingt checken!

Ansonsten musst du beachten, dass der Verein nach deinem Austritt nicht mehr über euren Unterpachtvertrag hinaus verpflichtet ist, für dich tätig zu werden. Was das bei dir konkret heißt, kannst nur du einschätzen.

Die benannten Urteile kann ich dir zur Verfügung stellen, falls du sie nach einem etwaigen Austritt benötigst.

Zuletzt muss ich Hardys Einwurf unterstützen: gibt es denn unter den Mitgliedern keinen Wunsch, dass sich etwas ändert? Die Mitglieder haben jede Menge Möglichkeiten, dem Vorstand zu sagen, was er tun soll. Nötigenfalls ist der Vorstand zu ersetzen.

VG
verbandsfrei
Titel: Re: Kündigung der Vereinsmitgliedschaft
Beitrag von: kruemmel1100 am 30. Oktober 2017, 01:52:54
Hallo Verbandsfrei,
danke für deine Infos. Habe sofort nachgeschaut und dies steht im Pachtvertrag:

"Ist  die  Mitgliedschaft  eines  Pächters  im  Verein  beendet,  so  hat  er  für  die  Verwaltung  der  Kleingartenanlage sowohl an den Generalpächter als auch an den Zwischenpächter  einen  Verwaltungs-kostenbeitrag  zu zahlen.  Dieser  entspricht  mindestens  der  Höhe  des
jeweils gültigen Beitrag"

Das der Vorstand dann nicht mehr verpflichtet ist für mich tätig zu werden, tut er ja jetzt schon.
Der vorherige Vorstand hat den Mitgliedern wegen grober Fahrlässigkeit einen Schaden in Höhe von 3.000,00 Euro verursacht. Der neue Vorstand hat, um die Kosten aufzufangen, um eine Verlustpauschale unter Vorbehalt gebeten. Dies taten die Mitglieder auch, unter der Voraussetzung, das der jetzige Vorstand den vorherigen Vorstand belangen würde bzw. das Geld zurückfordern soll, wenn nicht in einer Summe möglich dann eben auch ratenweise. Dies hat er bis heute nicht gemacht. Kein einziges Schreiben hat er auf den Weg gebracht.
Und wenn man ihn darauf anspricht, wird er ungehalten und verbietet einen das Wort. Und die meisten Mitglieder ducken sich. Aber das nur am Rande.

Erstmal lieben Dank für Deine Info.
glg Kruemmel