Hallo,
auf der Suche nach Hilfe (bin gerade am Verzweifeln) habe ich dieses Forum gefunden und hoffe nun auf Rat.
Folgendes ist geschehen:
Im Januar 2016 habe ich einen Kleingarten gepachtet. Im gleichen Jahr fand die jährliche Gartenbegehung statt. Dort wurde festgestellt das drei Wildkirschen entfernt werden müssen. Diese stehen so ziemlich auf der Grundstücksgrenze zwischen meinem Garten und einem Nachbargarten. Einer dieser Bäume soll meiner sein (wurde bei der Begehung so entschieden). Diese Bäume sind zu diesem Zeitpunkt zwischen 25 und ?? Jahren alt!!!
In meinem Wertermittlungsprotokoll wird dieser Baum an keiner Stelle erwähnt!
Der Baum wurde mit den beiden anderen gefällt und ich soll nun dafür (für einen) bezahlen.
Es gibt noch jede Menge Details die diese Sache zu einer Haarsträubenden Geschichte machen, aber das spare ich mir erstmal, euch damit gleich zu "beglücken".
Ich frage mich also, wie kann es sein, das mir so ein Baum von heute auf morgen "untergejubelt" wird? Wie kann es sein, das diese Bäume bei den letzten Gartenbegehungen (in den letzten 30 Jahren) nicht beanstandet wurden?
Kann ich mich 100%ig auf das Wertermittlungsprotokoll verlassen? Nach dem Motto: "Was da nicht drinsteht, geht mich auch nichts an"?
Vielen Dank schonmal!
Sebastian
Hallo ich habe diesen Text gefunden
Voss&Team vom MDR holen Rat beim VDGN
Ein Ehepaar in Hirschfeld bei Zwickau ist vom Kleingartenvorstand aufgefordert worden, mehrere Fichten zu fällen, die schon seit vielen Jahren am Rand ihres Gartengrundstücks stehen. Ansonsten soll eine Fremdfirma beauftragt werden. Die Kosten von mehreren tausend Euro will der Vorstand dem Ehepaar dann in Rechnung stellen. Voss&Team vom MDR-Fernsehen gehen der Sache nach. Eine Gefahr geht von den Bäumen nicht aus, stellt ein Gutachter fest. Und sind die Eheleute rechtlich in der Pflicht, die Bäume auf ihre Kosten fällen zu lassen? Das wollte das MDR von VDGN-Verbandsjurist Christoph Schmidt-Jansa wissen. Seine Antwort: Nein, denn die Bäume waren schon vor Abschluß des Pachtvertrages vorhanden, über eine Fällung wurde im Vertrag nichts festgelegt. Ausgestrahlt wurde die Sendung am 2. November 2017.
Die Vogelkirsche wächst zu einem prächtigen Baum heran. Sie eignet sich für große Gärten und Parkanlagen sowie für die freie Landschaft. Als Bienenweide und Nistplatz ist sie ein wichtiges Wildgehölz.
Dieses Thema passt wie die Faust aufs Auge zum nächsten Thema "Sinn und Unsinn" betr. Tierwelt + Natur. Es ist auch fraglich, ob wegen des Alters der Wildkirsche auch zum Fällen dieses Baumes eine Genehmigung der Kommune vorlag oder das nur der Einfall des Gartenvorstandes war. Vll. kann Sebastian da nachfragen.
Ansonsten kann Sebastian sich mal die Wertermittlungsrichtlinie seines LV der Kleingärtner mal zu Gemüte führen. Die sind im I-Net abrufbar.
Hardy
Vielen Dank für die Antworten.
@Hardy: ich habe die Wertermittlungsrichtlinie meines LV der Kleingärtner schon gelesen und das eben so verstanden, dass ein solcher Baum zwingend eingetragen werden muss. Wenn er nicht erwähnt wird, geht er mich auch nichts an. Richtig?
Ah, dieser Kleingartenwahnsinn. Ich hab das bei meinen Eltern mitbekommen. Die hatten einen ähnlichen Fall. Kann ich nicht mehr im Detail wiedergeben. Es hat sich auf jeden Fall ziemlich gezogen und es war dann auch ganz schön teuer.