Hallo zusammen,
1. Frage: Ist es ok, wenn ein Revisor kommissarisch das Kassenwesen mit übernimmt?
Der Vorstand hat sich noch nicht einmal bemüht einen neuen Kassenwart zu finden, als der alte sein Amt niedergelegt hat.Für mich widerspricht sich das.
2. Frage: Der alte Kassenwart hat, bei Amtsniederlegung, um Revision gebeten, um dann noch Korrekturen durchzuführen zu können und um einen Kassenbericht zu erstellen, hat aber auch nach einem halben Jahr seine Unterlagen noch nicht zurück.Es geht aufs Jahresende zu und es rührt sich nichts.
Cookie, zu 1. Das steht sicher nicht so in der Satzung. Zuerst kann man einen Kassierer komm. bis zur MV einsetzen und dort ihn wählen oder u.U. eine Fachkraft außerhalb des Vereins beauftragen. Das ist sicher nicht gratis!
Da offensichtlich der bisherige Kassierer noch da ist, muss der Vorstand dafür sorgen, dass er schnellstens die Unterlagen für den Kassenbericht (oder die vereinsfremde Kraft) zurück erhält.
Die MV kann auch die Entlastung des Gesamtvorstandes, nicht nur des Kassierers, verweigern.
Zu 2. Das ist schnellstens zu beenden.
Hier ein Auszug aus der Rechtsecke des LV Sachsen der Kleingärtner:
Die Mitgliederversammlung bestellt ein Kontrollorgan: die Kassenprüfer. Sie haben festzustellen, ob sich der Vorstand bei der Führung der Geschäfte an die Satzung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gehalten hat. In erster Linie prüfen sie die Kassengeschäfte, die Buchhaltung, den Jahresabschluss und die Finanzlage (Liquidität) des Vereins. Deswegen ist ihnen jederzeit Einblick in die Buchführung und in die Belege zu gewähren. Sie sind nicht berechtigt, die Geschäfte des Vorstandes zu bewerten. Sie dürfen und müssen, vor allem bei größeren und unvorhergesehenen Ausgaben, prüfen, ob sie sich aus dem Finanzplan ergeben oder dafür ein ordentlicher Vorstandsbeschluss vorliegt. Haben sie gravierende Mängel festgestellt, haben sie die Pflicht, die Mitgliederversammlung darüber zu informieren. Ihr Bericht ist jedoch kein Geschäftsbericht, dieser ist Aufgabe des Vorstandes.
Die Kontrolltätigkeit der Kassenprüfer ist (neben dem Geschäfts- und Kassenbericht) die Grundlage dafür, dass die Mitgliederversammlung die Arbeit des Vorstandes und seiner Mitglieder billigen und ihnen Entlastung erteilen kann.
Hardy