Huhu Garten Freunde,
Ich habe Montag ein Garten besichtigt und es Hatt alles gepasst.Ich habe zugesagt.
Der eigemtümer ein älterer Herr weiß nicht wie er den jetzt verkaufen soll.
Er wollte mit ein Handschlag den kauf abschließen:)
Der Garten ist kein KGV
Er meinte ist ein Budelland vom Stadt Hamburg.
Er zählt die Pacht jährlich an die Stadt.
Er meinte nur ich zahle das Geld und er gibt mir die Schlüssel :)
Ich müchte ein kauf vertrag machen.wollte ich aus dem net Ausdrucken.
Was muss ich noch beachten??
Brauche ich ein notar?
Reicht der kaufVertrag
Oder muss vorher umgemeldet werden.
Grüße Dani
Moin Dani,
das hört sich sehr merkwürdig an.
Ich nehmen mal an, Du meintest, daß der "ältere Herr" der VERKÄUFER ist, oder?
Also: Notar benötigst Du nur für Kauf eines Grundstücks/Immobilie wegen des Eintrags in das Grundbuch. Wenn es ein Pachtgarten ist, entfällt diese Pflicht.
Aber Du brauchst natürlich einen Vertrag. Selbst wenn es kein Kleingarten unter der Verwaltung des Landesbundes Hamburg ist, brauchst Du einen Pachtvertrag mit dem Verpächter. Also so wie Du es darstellst, der Stadt.
Was Du mit dem Verkäufer besprichst ist egal und für die Stadt nicht bindend. D.h. der Begriff "Kauf" ist irreführend. Du brauchst einen gültigen Pachtvertrag. Und i.d.R. kann man einen laufenden Vertrag nicht ohne Einwilligung des Verpächters an einen Dritten übertragen.
Daher: feststellen, wer der Verpächter ist (der Verkäufer muß ja Vertragsunterlagen haben). Mit dem Verpächter die Übergabe klären. Und erst wenn das alles schriftlich unter Dach und Fach ist, den "Kaufpreis" an den Verkäufer zahlen.
Achso: verbindliche Rechtberatung gibt's beim Anwalt, nicht im Internet :-)
Ciao
Joey
Vielen dank für die schnelle Antwort
Danke für die Infos!