Darf ein Vorstand wegen der Entfernung einen Pächter ablehnen??
Ich habe folgendes Problem:Ich habe für meinen Garten einen Nachpächter gefunden,(weil ich weggezogen bin) der Zuverlässig ist und Solvent.Allerdings lehnt ihn der Gartenvorstand ab weil er seinen Wohnsitz zu weit weg vom Garten hat.Meine Entfernung betrug früher 26 km zum Garten und die Entfernung des Nachpächters 18 km.
Ist das Rechtens?Darf der Vorstand eine Kilometergrenze von 10 km bei Neupächtern verlangen?Oder ist das Willkür?Kann ich Rechtlich dagegen was tun und giebt es eventuell Urteile zu Ähnlichen Fällen!?
Danke für eure Hilfe
Im Jahr 2014 lief das Thema hier Gartenvergabe auch schon mal unter "Mauscheleien in der Gartenvergabe".
Es kann ja auch sein, dass der Vorstand eine Warteliste hat und die abarbeiten möchte/will.
Gehe mal oben rechts in die Suchfunktion rein zum Thema, evtl. hilft das.
Hardy
Das es bei uns im Verein eine Warteliste giebt kann nicht sein,es stehen viele Gärten leer!
Sprich dieses Thema, leerstehende Gärten doch in der MV mal an und welche Aufgaben deshalb für den Vorstand entstehen.
Hardy