gartenfreunde.de Forum

Kategorien => Kleingarten => Thema gestartet von: Mopu am 08. August 2018, 00:56:56

Titel: Fachberater tut nix
Beitrag von: Mopu am 08. August 2018, 00:56:56
Problem in unserem KgV ist die Untätigkeit des Fachberaters.Keine der Aufgaben die der Fachberater hat werden ausgeübt.Kann man ihn ohne weiteres aus dem Vorstand schmeißen ? Reden hilft leider nicht...

Danke
Titel: Re: Fachberater tut nix
Beitrag von: verbandsfrei am 08. August 2018, 08:25:06
Hallo Mopu,

lies bitte in der Satzung eures Vereins nach. Dort findest du vielleicht eine direkte Antwort auf die Frage, wer den Fachberater wie und wann abberufen kann.

Sollte das nicht explizit geregelt sein, gibt es mit Sicherheit eine Regelung, wer den Fachberater überhaupt beruft bzw. wählt. Diese Person bzw. dieses Vereinsorgan ist dann auch für die Abberufung zuständig.

Sollte der Fachberater tatsächlich Vorstandsmitglied im engeren Sinne sein, gibt eure Satzung sicherlich Vorgaben zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern. Jedenfalls ist dann die MV als ursprünglich wählendes/berufendes Organ zuständig. Enthält die Satzung keine Regelungen zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern, so ist eine Abberufung nach § 27 (2) BGB jederzeit möglich - natürlich wieder nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung.

Ist der Fachberater jedoch nur "Beisitzer" oder ähnlich, so dürfte eure Satzung aussagen, wer die Beisitzer beruft. Bei uns ist das der Vorstand, also kann auch der Vorstand über die Abberufung entscheiden.

Ist der Fachberater wirklich Vorstandsmitglied und was sagt eure Satzung darüber, wer den Fachberater beruft?

VG
verbandsfrei
Titel: Re: Fachberater tut nix
Beitrag von: Mopu am 08. August 2018, 09:12:55
Fachberater ist gewähltes Vorstandsmitglied.In der Satzung steht nix drin über Abberufung vom Fachberater...
Titel: Re: Fachberater tut nix
Beitrag von: verbandsfrei am 08. August 2018, 10:05:11
Nun, dann kann er nur durch die Mitgliederversammlung abberufen werden. Wenn die Satzung nicht auf wichtige Gründe einschränkt, kann die Abberufung von Vorstandsmitgliedern jederzeit erfolgen. Der restliche Vorstand müsste eine MV mit entsprechendem Tagesordnungspunkt einberufen.

VG
verbandsfrei